Harms, Theodor - Das dritte Buch Mose - Das 27. Capitel.

Harms, Theodor - Das dritte Buch Mose - Das 27. Capitel.

**Und der HErr redete mit Mose, und sprach: Rede mit den Kindern Israel, und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HErrn ein besonderes Gelübde thut, daß er seinen Leib schätzet; so soll das die Schatzung sein: Ein Mannsbild zwanzig Jahre alt, bis in's sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig silberne Sekel, nach dem Sekel des Heiligthums; ein Weibsbild auf dreißig Sekel. Von fünf Jahren, bis auf zwanzig Jahre, sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Von einem Monat an, bis auf fünf Jahre, sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel. Ist er aber sechzig Jahre alt, und drüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Sekel, wenns ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel. Ist er aber zu arm, zu solcher Schatzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nachdem seine Hand, deß, der gelobet hat, erwerben kann. Ist es aber ein Vieh, daß man dem HErrn opfern kann, alles, was man deß dem HErrn gibt, ist heilig. Man solls nicht wechseln noch wandeln, ein Gutes um ein Böses, oder ein Böses um ein Gutes. Wirds aber Jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HErrn heilig sein. Ist aber das Thier unrein, daß man es dem HErrn nicht opfern darf, so soll mans vor den Priester stellen. Und der Priester soll es schätzen, obs gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters schätzen bleiben. Wills aber Jemand lösen, der soll den Fünften über die Schatzung geben. Wenn jemand sein Haus heiliget, daß es dem HErrn heilig sei, das soll der Priester schätzen, obs gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzet, so solls bleiben. So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen; so soll er den fünften Theil des Geldes, über das geschätzet ist, darauf geben; so solls sein werden. Wenn Jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HErrn heiliget, so soll er geschätzet werden, nachdem er träget. Träget er ein Homor Gerste, so soll er fünfzig Sekel Silber gelten. Heiliget er aber seinen Acker vom Halljahr an; so soll er nach seiner Würde gelten. Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget; so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr, und darnach geringer schätzen. Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen; so soll er den fünften Theil des Geldes, über das er geschätzet ist, darauf geben; so soll er sein werden. Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem Andern, so soll er ihn nicht mehr lösen; sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr los ausgehet, soll dem HErrn heilig sein, wie ein verbannter Acker; und soll des Priesters Erbgut sein. Wenn aber Jemand einen Acker dem HErrn heiliget, den er gekauft hat, und nicht sein Erbgut ist; so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tagen solche Schatzung geben, daß er dem HErrn heilig sei. Aber im Halljahr seil er wieder gelangen an denselben, von dem er ihn gekauft hat, daß er sein Erbgut im Lande sei. Alle Würderung soll geschehen nach dem Sekel des Heiligthums, ein Sekel aber macht zwanzig Gera. Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HErrn sonst gebühret, soll Niemand dem HErrn heiligen, es sei ein Ochse oder Schaf; denn es ist des HErrn. Ist aber an dem Vieh etwas Unreines ist, so soll mans lösen nach seiner Würde, und darüber geben den Fünften. Will er es nicht lösen, so verkaufe mans nach seiner Würde. Man soll kein Verbanntes verkaufen, noch lösen, das Jemand dem HErrn verbannet, von allem, das sein ist, es seien Menschen, Vieh, oder Erbacker; denn alles Verbannte ist das Allerheiligste dem HErrn. Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. Alle Zehnten im Lande, beides vom Samen des Landes, und von den Früchten der Bäume, sind des HErrn, und sollen dem HErrn heilig sein. Will aber Jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darüber geben. Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, und was unter der Ruthe gebet, das ist ein heiliger Zehnte dem HErrn. Man soll nicht fragen, obs gut oder böse sei, man solls auch nicht wechseln; wird es aber Jemand wechseln, so soll beides heilig sein, und nicht gelöset werden. Dies sind die Gebote, die der HErr Mose gebot an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai.

Unser heutiger Text handelt von den Gelübden, deren Schätzung und Höhe, er ist der Schluß der ganzen Gesetzgebung auf Sinai. In den Gelübden wurde den Kindern Israels große Freiheit gelassen, dem HErrn noch ganz besonders zu dienen, und es ward großer Werth darauf gelegt. Unser heutiges Capitel hat den Zweck, solche Gelübde zu regeln, damit Alles in Ordnung zugehe. Ein Gelübde ist eine Hingebung an den HErrn zu besonderem Dienst und nahe mit dem Eide verwandt, nur daß der erste freiwillig, der zweite auferlegt ist. Das Gelübde ist eine so heilige Sache, daß die Schrift davon sagt: Was du gelobet hast, das halte, es ist dir besser, du gelobest nichts, denn daß du nicht hältst, was du gelobet, und Jeder möge ich wohl bedenken, ehe er ein Gelübde ablegt, ob er im Stande ist, es zu halten. Die Kinder Israel ergaben sich selbst in Gelübden dem HErrn zu heiligem Dienst, auch die Eltern hatten das Recht, ihre Kinder dem HErrn zu weihen, wie es die Hannah mit dem Samuel that; es konnte auch Jemand sein Vieh oder seinen Acker zum Gelübde geben; nur nicht die Erstgeburt, den Zehnten und das Verbannte, weil solche schon durch sich selbst dem HErrn gehörten (V. 26-30). Es war den Kindern Israel frei gelassen, das Gelobte einzulösen, also wurde es genau abgeschätzt. Ueber die Schätzung der Personen bestimmt der HErr ganz genau in unserm heutigen Capitel; sollte aber Vieh oder Acker abgelöst werden, so sollten die Priester die Sache schätzen; dann mußte über die eingelöste Sache noch der fünfte Theil des Werthes überher gegeben werden; gelöst durfte ein Gelobtes werden, aber unter keiner Bedingung ein Gelübde gebrochen werden. Dies Gelübdewesen ist nun für uns Christen von großer Bedeutung; es ist heut zu Tage fast ganz abgekommen. Das kommt daher, weil die Christen sich nicht mehr in so enger, genauer Verbindung mit ihrem HErrn fühlen. In ihrer zügellosen Freiheit wollen sie sich in keiner Weise binden. Auch die treusten Christen sind Kinder ihrer Zeit, angesteckt von der herrschenden Zügellosigkeit; ich meine aber, es ist sehr heilsam, wenn in besonderen Verhältnissen wir uns auch in engerer, mehr freiwilliger Weise an den HErrn binden, als es uns in der Schrift befohlen ist. Unsere Voreltern sind darin viel treuer gewesen als wir. So kam es früher oft vor, daß die Eltern einen ihrer Söhne dem HErrn gelobten zu Seinem Dienst; solche Gelöbnisse haben viel Segen gebracht und sind dadurch eine Menge treuer Zeugen der Kirche erwachsen. Oder, wenn unsere Väter in Noth waren, so thaten sie dem HErrn ein Gelübde für den Fall der Errettung; nicht aber, als wenn sie den HErrn damit bestechen wollten, sondern sie wollten sich selbst dem HErrn verbinden in herzlicher Dankbarkeit. In Folge solcher Gelübde sind auch eine Menge Vermächtnisse unserer Kirche gemacht, woran wir noch zehren, und unseren Vätern noch im Grabe danken, daß sie so treu waren in der Selbstzucht. Daß unser HErr und Heiland ein Wohlgefallen an solchen Gelübden hat, die in aufrichtigem Glauben und rechter Liebe gethan werden, versteht sich von selbst. Wir wissen ja auch, wie wichtig Paulus es nahm mit seinem Gelübde. Darum mögen wir uns recht ernstlich prüfen, ob wir nicht um so treuer nach Gottes Gebot leben, und in einzelnen Fällen besonders beweisen können, daß wir des HErrn Erbarmung nicht vergeblich empfangen haben, denn wir vergessen nichts leichter als das Danken; nach erhaltener Wohlthat scheint es uns, als verstände sie sich ganz von selbst. Dem beugen wir vor durch ein Gelübde, hervorgegangen aus demüthigem, dankbarem Herzen.

Es ist dem HErrn gewiß sehr wohlgefällig, wenn wir Ihm schon frühe eins unserer Kinder zum Dienst übergeben, und richten uns dabei nach dem Gesetz Mose, so daß, wenn das Kind nicht fähig ist, wir es lösen können, auf eine andere Weise, die der Kirche zu Gute kommt. Natürlich können wir dem HErrn nicht heiligen, was an und für sich dem HErrn schon gehört, wie in Israel die Erstgeburt, das Verbannte und den Zehnten, was Ihm ja dargebracht ward, als beständige, heilige Steuer; das war ein ewiges Gesetz, und so ist der Ausdruck Ruthe zu verstehen (V. 32): Beim Herausgeben aus dem Stalle ward das zehnte Stück Vieh mit der Ruthe berührt, zum Zeichen, daß dies zum Zehnten dem HErrn ausgesucht war. Wir sehen daraus, wie undankbar wir sind, die wir doch viel größerer Gnade gewürdigt sind, wie weit wir hinter den Israeliten zurückbleiben. Wenn heute der HErr von den Christen den Zehnten forderte, so würden sie meinen, Bankerott zu machen, und die Kinder Israel haben's doch gekonnt und sich wohl dabei gestanden. Nun versteht sich von selbst, daß uns solch Gesetz nicht aufgelegt werden kann, weil wir unter der Gnade stehen; aber wir mögen es wohl bedenken, was wir dem HErrn schuldig sind, als Seine Erben, und gerne freiwillig thun, wozu Israel gezwungen wurde. Wenn alle Christen das thäten, so würde das Reich Gottes in einer Weise aufblühen, wovon wir jetzt keine Ahnung haben.

Hiermit schließen wir das Gesetz auf Sinai gegeben. Wenn wir nun einen Rückblick werfen auf das ganze Gesetz, das wir so lange betrachtet und uns daran ergötzt haben, so sehen wir darin ein wunderbares Gebäude der göttlichen Weisheit, Gnade und Barmherzigkeit, ein so vollendetes Ganze, daß wir gar nicht müde werden können, es zu betrachten, und uns durch das Gebet immer mehr hinein zu versenken. Es ist jammerschade, daß die meisten Menschen so leicht darüber hinweggehen, als ob sie das nichts anginge. Wir müssen nur nicht meinen, als ob das Gesetz für die Kinder Israel ein Joch gewesen sei, das der HErr ihnen aufgelegt, um sie zu drücken, und ihnen zu zeigen, daß sie noch nicht frei geworden seien durch die Gnade. Es war wohl ein Joch, wenn sie nicht im Glauben standen, und dann oft unerträglich; standen sie aber im Glauben, so war ihnen das Gesetz ein leichtes Joch, wie uns das Joch unseres Heilandes Jesu Christi. Was die Kinder Israel im Vorbild hatten, das haben wir im Geist und in der Wahrheit, und ich glaube, wir würden gar nicht verstehen, welch ein Leben wir führen sollten Gott dem HErrn zu Ehren, wenn wir es nicht im Gesetz als im Vorbild schauten. Ich zweifle auch nicht, daß die Israeliten, welche im Glauben standen, vorwärts schauten, und an die Erfüllung des Gesetzes im Geist glaubten; so wie wir rückwärts schauen auf den Schatten, dessen Körper wir haben; und wenn wir zurück schauen auf die Gelübde, die Israel nicht in Natura zu halten brauchte, so weisen sie uns hin auf das ewige, wahre Lösegeld im Blute unseres HErrn Jesu Christi, der eintritt für das, was wir nicht halten können; Sein heiliges Blut ist das Lösegeld, womit wir uns frei machen von unseren Verpflichtungen. Damit geschmückt können wir eingeben in das ewige Leben. Amen.

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