Harms, Theodor - Das dritte Buch Mose - Das 25. Capitel.

Harms, Theodor - Das dritte Buch Mose - Das 25. Capitel.

Und der Herr redete mit Mose auf dem Berge Sinai, und sprach: Rede mit den Kindern Israel, und sprich zu ihnen: Wenn ihr in's Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seine Feier dem HErrn feiern, daß du sechs Jahre dein Feld besäest, und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest, und sammlest die Früchte ein; aber im siebenten Jahr soll das Land seine große Feier dem HErrn feiern, darinnen du dein Feld nicht besäen, noch deinen Weinberg beschneiden sollst. Was aber von ihm selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Feierjahr ist des Landes. Sondern die Feier des Landes sollt ihr darum halten, daß du davon essest, dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Hausgenoß, dein Fremdling bei dir; dein Vieh, und die Thiere in deinem Lande, alle Früchte sollen Speise sein. Und du sollst zählen solcher Feierjahre sieben, daß sieben Jahre sieben Mal gezählet werden, und die Zeit der sieben Feierjahre machen neun und vierzig Jahre. Da sollst du die Posaune lassen blasen durch alle euer Land, am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen, und sollt es ein Erlaßjahr heißen im Lande, allen, die darinnen wohnen; denn es ist euer Halljahr, da soll ein Jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. Denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr; ihr sollt nicht säen, auch, was von ihm selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen. Denn das Halljahr soll euch heilig sein; ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. Das ist das Halljahr, da Jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst, oder ihm etwas abkaufst, soll Keiner seinen Bruder übervortheilen. Sondern nach der Zahl vom Halljahr an, sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der Wenige der Jahre sollst du den Kauf ringern; denn er soll dirs, nachdem es tragen mag, verkaufen. So übervortheile nun Keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn Ich bin der HErr, euer Gott. Darum thut nach Meinen Satzungen, und haltet Meine Rechte, daß ihr darnach thut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet, und sicher darinnen wohnet. Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wir säen nicht, so sammlen wir auch kein Getreide ein; da will Ich Meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, daß er soll dreier Jahre Getreide machen, daß ihr säet im achten Jahr, und von dem alten Getreide esset, bis in das neunte Jahr; daß ihr vom alten esset, bis wieder neu Getreide kommt. Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen ewiglich; denn das Land ist Mein; und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor Mir. Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben. Wenn dein Bruder verarmet, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Freund kommt zu ihm, daß er's löse; so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. Wenn aber jemand keinen Löser hat, und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's ein Theil löse; so soll man rechnen von dem Jahr, da er es hat verkauft, und dem Verkäufer die übrigen Jahre wieder einräumen, daß er wieder zu seiner Habe komme. Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß eines Theils ihm wieder werde; so soll, das er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein, bis zum Halljahr; in demselben soll es ausgeben, und er wieder zu seiner Habe kommen. Wer ein Wohnhaus verkauft in der Stadtmauer, der hat ein ganz Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darinnen er's lösen mag. Wo er's aber nicht löset, ehe denn das ganze Jahr um ist; so soll's der Käufer ewiglich behalten, und seine Nachkommen, und soll nicht los ausgeben im Halljahr. Ist es aber ein Haus auf dem Dorfe, da keine Mauer um ist, da soll man dem Felde des Landes gleich rechnen, und soll los werden und im Halljahr ledig ausgehen. Die Städte der Leviten, und die Häuser in den Städten, da ihre Habe innen ist, mögen immerdar gelöset werden. Wer etwas von den Leviten löset, der solls verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigenthum ewiglich. Wenn dein Bruder verarmet, und neben dir abnimmt; so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir, und sollst nicht Wucher von ihm nehmen, noch Uebersatz; sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Wucher thun, noch deine Speise auf Uebersatz austhun. Denn ich bin der HErr, euer Gott, der euch aus Egyptenland geführet hat, daß Ich euch das Land Canaan gäbe, und euer Gott wäre. Wenn dein Bruder verarmet neben dir, und verkauft sich dir; so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein, und bis an das Halljahr bei dir dienen. Dann soll er von dir los ausgeben, und seine Kinder mit ihm, und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht, und zu seiner Väter Habe. Denn sie sind Meine Knechte, die Ich aus Egyptenland geführet habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. Und sollst nicht mit der Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben; so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind, von den Gästen, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen, dieselben sollt ihr zu eigen haben, und sollt sie besitzen, und eure Kinder nach euch zum Eigenthum für und für, die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, soll Keiner des andern herrschen mit der Strenge. Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt, und dein Bruder neben ihm verarmet, und sich dem Fremdling oder Gast bei dir, oder jemand von seinem Stamm, verkauft; so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder los zu werden, und es mag ihn Jemand unter seinen Brüdern lösen, oder sein Vetter oder Vetters Sohn, oder sonst sein nächster Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand selbst so viel erwirbt, so soll er sich lösen. Und soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis auf's Halljahr, und das Geld soll nach der Zahl der Jahre seines Verkaufens gerechnet werden, und soll sein Tagelohn der ganzen Zeit mit einrechnen. Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu lösen geben, darnach er gekauft ist. Sind aber wenige Jahre übrig bis an das Halljahr; so soll er auch darnach wieder geben zu seiner Lösung, und soll sein Tagelohn von Jahr zu Jahr mit einrechnen. Und sollst nicht lassen mit der Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen; so soll er im Halljahr los ausgeben, und seine Kinder mit ihm. Denn die Kinder Israel sind Meine Knechte, die Ich aus Egyptenland geführet habe. Ich bin der HErr, euer Gott. Ihr sollt euch keinen Götzen machen, noch Bild, und sollt euch keine Säule aufrichten, noch keinen Mahlstein setzen in eurem Lande, daß ihr davor anbetet; denn Ich bin der HErr, euer Gott. Haltet Meine Sabbathe, und fürchtet euch vor Meinem Heiligthum. Ich bin der HErr.

Unser heutiger Text handelt vom Sabbathjahr und Halljahr, und ist nichts anders als eine Anwendung des dritten Gebotes in Bezug auf die Habe der Kinder Israel. Wir wissen ja, daß der HErr auf die Verletzung des dritten Gebotes die Todesstrafe gelegt hat, und erkennen daraus die Wichtigkeit dieses Gebotes. Andere Bestimmungen enthielt es nicht, als nur das Ruhen, das Enthalten jeglichen Werkes; die Kinder Israel durften spazieren, schlafen, lesen in Gottes Wort, wenn sie es hatten, nur nicht arbeiten. Daraus sehen wir, daß diese Sabbathsfeier nur eine vorbildliche war und hinwies auf die rechte Feier, die Ruhe in Gott, da wir ablassen von unserm Thun, damit der Herr Sein Thun in uns habe, denn das Enthalten von der Arbeit ist nicht Zweck der Feier, sondern Mittel zum Zweck. In unserm heutigen Text wird nun die Bestimmung über das dritte Gebot erweitert. Nicht nur Menschen und Vieh sollten feiern; auch Acker und Weingärten sollten ruhen, und was von selbst wuchs, sollte für die Armen und Fremdlinge sein (V. 3-5). Damit wird hingewiesen auf die Ruhe in Gott, die durch das Gesetz nicht gegeben werden konnte, denn erst durch unsern HErrn Christum sind wir zur Ruhe gebracht, und eins geworden mit Gott, so daß wir in unserm Erlöser Ruhe und Frieden finden. -

Auch in anderer Weise ist dies Gebot von großer Bedeutung, denn wenn der Acker ohne Unterbrechung tragen muß, dann fehlt es an dem göttlichen Segen; wenn man ihn aber ruhen läßt, dann hat man mehr Ertrag davon. Ebenso ist es mit dem Vieh; wenn das die ganze Woche gearbeitet hat, und nun auch noch am Sonntag, das kann es nicht aushalten, und man hat großen Schaden davon. Der Mensch nun erst recht ist an das dritte Gebot gebunden. Wenn er sich darüber wegsetzt, wird er bald empfindlichen Schaden spüren an seinem Leibe, seiner Seele und seiner Stellung zu Gott. Man sagt mit Recht: „In der Bibel steht Alles und stehen Alle.“ Sie ist auch eine Fundgrube der Landwirthschaft, und wenn ein Landmann Ernst damit macht, nach der Bibel zu wirthschaften, so wird er finden, daß er sich auch in irdischer Hinsicht am besten dabei steht. Aber auch alle stehen in der Bibel: Ein Jeder findet sein eigen Bild darin in aller Schwachheit und Thorheit. So dürfen wir Christen uns nicht hinwegsetzen über das Gebot des Sabbathjahrs. Die strenge Innehaltung des dritten Gebots durch alle Verhältnisse des alten Testaments, erforderte ein großes Maß des Glaubens auf die Verheißung hin (V. 21), daß, wenn das Volk dem Gebot gehorsam sei, der HErr ihm den dreifachen Segen geben wolle und im sechsten Jahre so viel wachsen sollte für die drei nächsten Jahre mit, denn da das Volk Israel im achten Jahre erst wieder säen durfte (V. 22), so konnte es erst im neunten Jahre erndten. Versetzen wir uns nun in diese Verhältnisse hinein. Wenn die Kinder Israel dies Gebot hielten, so müssen wir sagen, daß sie uns weit übertrafen an Glaubensstärke. Sagt man den Kaufleuten, Landleuten, Handwerkern, den Weibern: Ruht am Sonntag, dann hört man den Einwurf: Damit kommen wir nicht durch. Aber die Verheißung des Segens, dem Volk Israel gegeben, gilt auch uns, und wer vollen Ernst macht mit der Sabbathsfeier, der wird bald erfahren, daß er nicht nur keinen Schaden, sondern reichen Segen davon hat, und das ist ja natürlich, denn wie könnte der HErr Seinen Segen dem entziehen, der im Glauben pünktlich gehorsam ist; je pünktlicher der Gehorsam, je gesegneter, wenn wir es nur im Glauben wagen, und gerade die Treue im Kleinen wird am sichtbarsten gesegnet. Israel sollte es nie vergessen, daß es alles Land und Besitzthum nur zur Nutznießung hatte; es wird oft vergessen, daß der HErr der Eigenthümer ist; darum sagt Er (V. 23): Das Land ist mein. Unser Hof, Haus, Kleidung, Nahrung ist nur unser Eigenthum in Bezug auf Menschen; in Bezug auf Gott sind wir nur Verwalter des irdischen Gutes. Wenn wir das fest ins Auge fassen, wissen wir auch, wie wir es verwalten sollen: nur das Nöthigste sollen wir für uns behalten, alles andere zur Ehre Gottes. So geht es ja auch zu in irdischen Verhältnissen: Wenn Jemand seinen Hof von einem Verwalter bewirthschaften läßt, so gibt er ihm seinen bestimmten Lohn; Alles Andere aber fließt in die Kasse des Herrn.

Wenn nun sieben Sabbathjahre verflossen waren, dann begann das Halljahr mit dem großen Versöhnungstag des fünfzigsten Jahres. Mit dem großen Versöhnungstag ward auch durch die Posaunen das Halljahr eingeblasen, und davon hat es seinen Namen. Dies Jubeljahr brachte in Israel Alles wieder zurecht, was durch die Sünde in Unordnung gekommen war. Weil Gott der Eigenthümer aller Güter war, darum durften die Israeliten ihren Grundbesitz nicht verkaufen, eigentlich nur die Ernte davon; verkauften sie ihn, so galt das nur bis zum Halljahr, wo Alles wieder eingelöst und zurechtgebracht ward, wo gleichsam das ganze Volk sich erneuerte in seinen irdischen Beziehungen.

Aus dieser köstlichen Einrichtung können wir viel lernen für unsere Verhältnisse. Unser Hof und Land soll uns ein Heiligthum sein, vom HErrn gegeben. In unsern Zeiten aber bricht sich die Ansicht immer mehr Bahn, daß Haus und Hof Handelsware sei, die möglichst vortheilhaft ausgenutzt, von einer Hand in die andere geht. Damit werden die alten festen Verhältnisse zu Grunde gerichtet, die so eng verbunden sind mit Schule und Kirche. Wer seinen Hof verkauft um schnöden Gewinnes willen, dem wird Glück und Segen nicht folgen. So ein Hof ist ein Stück Geschichte voll wichtiger und unvergeßlicher Erinnerungen, und köstlich, wenn er forterbt durch Jahrhunderte von einer Familie zur andern. Hiemit will der liebe HErr den Bauern das Gewissen schärfen, daß sie ihren Hof für ihre Kinder bewahren. Das will uns der HErr auch sagen mit dem Gesetz über das Halljahr. Wenn wir es aber betrachten im rechten Lichte des Geistes, so sehen wir darin ein Vorbild auf das Jubeljahr, das mit Christi Versöhnung angebrochen ist. Nach dem großen Versöhnungstag begann der Segen oder die heilbringenden Folgen des Gehorsams. So sind wir, die wir das Heil im Glauben ergriffen haben, mit Gott versöhnt; alle gestörten Verhältnisse wieder zurecht gebracht; es ist nichts mehr zwischen Ihm und uns. Da Christus unsere Sünde auf Sich genommen hat, ist nicht allein Alles wieder zurecht gebracht zwischen Gott und den Menschen, sondern auch zwischen den Gläubigen selbst, wenn auch die seligen Folgen der Versöhnung auf Erden noch nicht vollendet sind. Im Himmel wird das rechte Halljahr anbrechen für alle Gläubigen, da auch die gestörten Verhältnisse unter ihnen selbst zurecht kommen und ewig bleiben werden im himmlischen Paradies, im rechten Kanaan. -

Nun aber konnte der Fall eintreten, daß ein Israelit verarmte. Da werden von Vers 25 an zwei rechte Segensgesetze für die Armen gegeben. Erstens verbot der HErr den Kindern Israel, daß sie keinen Wucher nehmen sollten; und zweitens, wenn ein armer Israelit sich seinem Bruder als Sclave verkaufte, so sollte er nicht sein Leibeigener werden, sondern nur im Verhältnis eines Tagelöhners zu ihm stehen. Von den Heiden durfte Wucher und sie selbst zu Sclaven genommen werden. Erstens: Der HErr meint hier mit Wucher nicht die unverschämten Zinsen, wo die Noth der Armen benutzt wird zu entsetzlichem Druck; Er meint überhaupt „Zinsen“; der Israelit sollte, wenn sein Bruder in Noth war, ihm das Capital unentgeltlich leihen. Das Gesetz gilt auch für uns Christen, freilich nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes, aber in der Erfüllung durch die Liebe, und findet seine Anwendung auf die gläubigen Christen. Zinsen sind ja sonst in der Ordnung, aber wenn unser Bruder in Noth ist, so erfordert die brüderliche Liebe, daß wir ihm aushelfen, ohne für uns Vortheil daraus zu ziehen. Zweitens, die armen Israeliten durften nicht Knechte werden, sie waren freie Männer, und auch das irdische Dienstverhältniß hörte im Halljahr auf. Ein Sclave wird ja angesehen wie eine Sache, wie ein Stück Vieh, nur etwas theurer. Das ist ein erniedrigendes Verhältniß, und sollte unter dem Volke Gottes nicht stattfinden. Wir sehen daraus, daß wir Christen freie Männer sind, Niemandem angehören als unserm HErrn und Heilande, und keines Menschen Knechte, denn wir sind theuer erkauft, und wenn Menschen uns auch die äußerliche Freiheit nehmen, so ist es doch gegen unsere Ehre, uns die innerliche rauben zu lassen. Frei bin ich, wenn ich mit meinem Glauben Ernst mache, nichts für Recht anerkenne, als Gottes Gebot, und im Gehorsam dem nachlebe. Ist ein Mensch aber Christi Knecht nicht, so ist er der Menschen Knecht, und im schlimmsten Sinne ein Sclave. Darum sagt der HErr zum Schluß (V. 55): „Ihr seid Meine Knechte“. Das sollen wir nie vergessen. So sind wir denn durch das Halljahr, welches mit der Versöhnung Christi angebrochen ist, freie, selige Gotteskinder, und sollen unser ganzes Leben im Glauben einrichten nach Seinem heiligen Wort und Willen. Amen.

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