Schlatter, Adolf - Einleitung in die Bibel -4. Mose – Numeri

Schlatter, Adolf - Einleitung in die Bibel -4. Mose – Numeri

Das Volk wird gezählt und das Lager so geordnet, daß das Heiligtum dessen Mittelpunkt bildet. 4 M. 1 u. 2.

An die Stelle der dem Herrn geheiligten Erstgeburt treten die Leviten als Tempeldiener. Auch sie werden gezählt und jedem Geschlecht seine Verrichtung zugewiesen. 3.

Der Transport der Heiligtümer wird geordnet zum Schutz derselben vor Entweihung und zum Schutz der Priester vor dem Entbrennen des göttlichen Zorns. 4.

Alle Unreinen werden aus dem Lager entfernt, womit die Gesetze 3 M. 11-15 zum Vollzug gelangen. 5,1-4.

Die Einkünfte der Priester, von denen sie zu leben haben, werden genannt. 5,5-10.

Dem Weibe, gegen das der Verdacht des Mannes erregt ist, wird eine Zuflucht geöffnet, indem ein Gottesurteil über dasselbe angeordnet wird. 5, 11-31.

Dem, der sich selbst zum Nasiräer weiht, wird die Regel gegeben und dem Priester der Segen vorgeschrieben, den er auf das Volk zu legen hat. Das ist die einzige Regel, die das gottesdienstliche Wort betrifft; sonst wird das Wort nicht gesetzlich gebunden. 6.

Bei der Einweihung der Hütte bringen die Stammeshäupter ihre Gaben, Wagen zum Transport des Zelts, Geräte und Tiere für den Opferdienst. 7.

Die Lampen am heiligen Leuchter werden angezündet, und die Leviten von der Gemeinde Gott als ihr Opfer dargestellt. Nun beginnen sie ihren Dienst. 8.

Bei der Wiederkehr der Passazeit wird das Passagesetz erneuert und eine Nachfeier für die Unreinen und Abwesenden angeordnet. 9,1-14.

Die Wolke leitet das Volk, je nachdem sie sich erhebt oder auf der Hütte ruht, und für das Signal zum Aufbruch werden Posaunen hergestellt. Nun kann die Wanderung wieder beginnen. Das Volk ist jetzt in eine neue Ordnung gebracht. Es hat einen festen einigen Mittelpunkt erhalten. Es ist nun geschart um sein Heiligtum und seinen Gott. 9, 15-10, 10.

Die Wurzel aller dieser Satzungen ist der mit energischer Kraft ergriffene Kernsatz: Gott wohnt unter uns. Das bedeutet dem Gesetz aber mehr als dem stumpfen Sinn des Volks. Es hat einen hohen Gott; unerreichbar hoch ist er für uns Menschen, wenn er nicht selbst in seiner Gnade sich zu uns niederbeugt. Das bedenkt das Volk nicht und drängt sich guten Muts ans Heilige heran mit einer Willkür, die oft nur unbedacht, oft aber auch zügellos und frech ist. Darum haben alle diese Ordnungen eine gegensätzliche Spitze gegen die herkömmlichen Gewohnheiten. Es werden bestimmte Grenzen und scharfe Unterschiede errichtet zwischen dem Heiligen und Profanen, zwischen dem Priester und dem Volk, zwischen dem Opfer und der sonstigen Speise, zwischen dem reinen Zustand, in dem man vor Gott treten darf, und der Unreinheit, die von der Berührung des Heiligen ausschließt. Das Volk soll Gott fürchten und seine unzugängliche Erhabenheit empfinden lernen. Aber nicht minder wird das Heiligtum auch gegen die Willkür des Priesters geschützt. Auch ihm wird die Heiligkeit seines Gottes aufs Bestimmteste vorgehalten, und auch dem Volke gegenüber wird sein Recht in deutliche Grenzen gefaßt. Das Heiligtum und der Opferdienst sollen Israel nicht zur Last werden, sondern eine göttliche Wohlthat bleiben, aus der es immer wieder Vergebung seiner Sünden und Erneuerung seiner Gemeinschaft mit Gott schöpfen kann.

Die Wanderung vom Sinai zum Jordan. 4 M. 10,11 - 36,13.

Es sind auch hier noch mit den erzählenden Abschnitten gesetzliche Ordnungen gemischt, als Ergänzung für die vorangehende Gesetzgebung.

Das Lager wird in geordneter Reihenfolge abgebrochen und die Wanderung beginnt. 10, 11-28. a.

Der Midianiter Reguel läßt sich erbitten, als Führer mitzuziehen, und die Wolkensäule und Bundeslade gehen voran. 10, 29-36. b u. c.

Wegen seines Murrens wird ein Teil des Volkes von Gott dahingerafft. 11, 1-3. c.

Das Volk wird des Manna's überdrüssig und Mose des Volks. Er erhält siebenzig mit dem Geist begabte Älteste zur Hilfe und das Volk wird mit Wachteln gespeist. Doch folgt sofort Gottes Strafe. Es ist dies zum Teil mit 2 M. 16 parallel. 11,4-35. C.

Aaron und Mirjam wollen sich Mose gleichstellen. Allein Gott gewährt nur Mose den vertrauten Verkehr mit ihm, und Mirjam entgeht nur durch Mose's Fürbitte dem Aussatz. 12. b?.

Die Kundschafter machen das Volk verzagt; drum müssen alle Erwachsenen in der Wüste sterben. Ihr trotziger Versuch, in Kanaan einzudringen, mißlingt. 13 u. 14. a u. c verbunden.

Zur Ergänzung der Opferregeln wird jedem Opfer ein bestimmtes Maß Mehl und Wein beigegeben und die Erstlingsgabe auch auf die frischen Brote ausgedehnt. Für unwissentliche Übertretungen der Gebote werden Sündopfer, für die trotzige Auflehnung der Tod geordnet. Letzterer trifft auch den, welcher den Sabbat bricht. Zum Schutz vor Übertretungen hat der Israelite Quasten an seinem Mantel anzubringen, die ihn an die Gebote erinnern sollen. 15. a.

Der Auflehnung des Leviten Korah (a) und einiger Geschlechter aus Ruben © wird durch Gottes Gericht ein Ende gemacht. 16. a u. c verbunden.

Der Stab, der im Heiligtum blüht, bestätigt auf's neue Aarons Priestertum und es wird eingeschärft, daß die Absonderung des Volks vom Heiligtum und die Errichtung eines besonderen Priestertums eine Wohlthat für das Volk sei, weil sie es vor dem Entbrennen des göttlichen Zornes schützt. 17, 1-18, 7. a.

Gottes Gegengabe an die Priester besteht in ihrem Anteil am Opfer und für die Leviten im Zehnten des Volks. 18, 8-32. a.

Zur Ergänzung der Reinigungsordnungen wird die Zubereitung des Besprengungswassers vorgeschrieben. 19. a.

Dem murrenden Volk wird Wasser aus dem Felsen gereicht; aber auch über Aaron und Mose ergeht der göttliche Spruch, der ihnen den Eingang in Kanaan versagt. 20,1-13. a.

Weil Edom den Durchzug verweigert, geht die Wanderung um das Gebirge Edoms herum. 20, 14-21. b.

An Aarons statt wird sein Sohn Eleasar Priester. 20, 22-29. a.

Israel wird von den Kanaanitern in Arad zuerst geschlagen und vollzieht hernach an ihrer Stadt den Bann. Dies ist zum Teil mit 4 M. 14, 44. 45 parallel. 21,1-3. b.

Als die Schlangen das Lager heimsuchen, errichtet Mose die eherne Schlange zur Heilung der Gebissenen. 20,4-9. b?

Israel umzieht das Gebirge Edoms, wobei die geographischen Angaben Anlaß geben zur Anführung zweier Bruchstücke von Liedern aus jener Zeit.1) Darauf bekriegen die Amoriterkönige jenseits des Jordans Israel und werden geschlagen. Auch dafür wird das Bruchstück eines Liedes über den Brand Hesbons citiert. 21, 10-35. b, im Eingang einiges a.

Bileams Zauberkraft wird von den Midianitern angerufen, damit er auf Israel einen wirksamen Fluch lege. Aber er erlebt gegen seinen Willen das Walten des göttlichen Geistes und spricht Worte ächter Weissagung von Israels Sieg und Beruf. 22-24. C.

Das Volk läßt sich mit den Göttern (b) und den Weibern (a) der Midianitern ein, bis die eifernde That des Pinehas der Sünde und Plage ein Ende macht. 25. b u. a verbunden.

Im Blick auf die nahende Verteilung des Landes werden die Geschlechter Israels aufgezählt und die Zahl ihrer Männer nochmals festgestellt. 26. a.

Die Töchter werden erbberechtigt, wenn keine Söhne vorhanden sind, und es wird die Erbfolge überhaupt geregelt. 27, 1-11. a.

Da Mose auf das Gebirge Abarim berufen wird, um dort zu sterben, darf er auf seine Bitte Josua zu seinem Nachfolger einsetzen. 27, 12-33. a.

Zur Ergänzung der Opferordnung wird festgesetzt, was täglich und an jedem Festtag geopfert werden muß. 28 u. 29. a.

Die Ordnung über die Gelübde wird dahin ergänzt, daß den Männern das Recht zugeteilt wird, Gelübde von Frauen und Töchtern aufzuheben. 30. a.

Nun wird der Frevel der Midianiter mit den Waffen gerächt und die Reinigung des heimkehrenden Heeres und die Verteilung der Beute geordnet. 31. a.

Das eroberte Land wird Ruben, Gad und einem Teil von Manasse zugesagt, gegen das Versprechen, daß sie bei der Eroberung des Landes mithelfen wollen. 32. a u. c.

Die Lagerplätze an der Wüste werden aufgezeichnet. 33, 1-49. a.

Bei der Eroberung des Landes sollen die kanaanitischen Heiligtümer zerstört und das Land verlost werden. Es werden die Grenzen desselben bezeichnet und die Stammhäupter, welche der Verteilung vorstehen sollen. 33, 50-34, 29. a.

48 Städte werden den Leviten zugeteilt und sechs davon zu Freistädten gemacht, wobei das Asylrecht geordnet wird. 35. a.

Zur Ergänzung des Erbrechts wird vorgeschrieben, daß erbberechtigte Töchter in ihrem eigenen Stamme zu heiraten haben, damit die Stammesgrenzen erhalten bleiben. 36. a.

Aus diesen letzten Verfügungen tritt deutlich hervor, wie den priesterlichen Gesetzen neben der Sorge für das Heiligtum vor allem am Herzen liegt, daß Israel den Grund und Boden Kanaans unversehrt in geordneter Verteilung besitze. Wie der Tempel, so ist auch das Land in den Augen des Gesetzes eine unschätzbare Gabe Gottes, auf deren Besitz dasselbe den höchsten Wert legt, und an der es jedem Israeliten seinen Anteil zu erhalten strebt.

1)
Das eine Bruchstück ist aus dem Buch „von den Kriegen des Herrn“ genommen, von dem vorausgesetzt wird, daß es den Lesern wohlbekannt sei. Deshalb wird eine dunkle Stelle desselben durch die Örtlichkeiten erklärt, in die Israel damals kam. Das Buch war vermutlich eine Sammlung von Liedern, die Israels Kämpfe besangen.
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