Calvin, Jean - An einen Agenten am Hof des Königs von Navarra.

Nr. 647 (C. R. – 3302)

Calvin, Jean - An einen Agenten am Hof des Königs von Navarra.

Das Gutachten über die nach dem Tode Franz II. zu ergreifenden Maßregeln, das Calvin zu Händen des Königs von Navarra (des „Herrn“) ausstellte, kam insofern zu spät, als Katharina von Medici sich sofort nach des Königs Tode der Vormundschaft bemächtigte, und der „Gefangene“ Conde entlassen wurde; indessen blieb er bis zum gerichtlichen Spruch im Juni 1561 auf einem Schlosse seines Bruders in freiwilliger Haft. Obwohl die französische Hofetikette eine vierzigtägige Totenwache der nächsten Umgebung des verstorbenen Königs forderte, unterließen die Guisen dies, um ihren Einfluss auf die Staatsgeschäfte nicht zu verlieren, und der König wurde ohne Sang und Klang beerdigt. Mit Conde waren seine Schwiegermutter, Madame de Roye, und mehrere Personen seines Gefolges gefangen.

Politische Ratschläge nach Franz II. Tod.

Es ist dem Herrn zu sagen, er möge vor allem drei Punkte in Betracht ziehen:

Erstens, dass die Befreiung des Gefangenen nur durch gerichtlichen Spruch und vollständigen Prozess stattfinde, damit nicht für die Zukunft ein Makel und Tadel bleibe. Das liegt in seinem persönlichen Interesse, indem es ihn von zukünftigen Beleidigungen und Beunruhigungen befreit, falls sich nochmals solche Dinge begeben sollten; denn dadurch wird jeder weitern Belästigung die Tür verschlossen. Es wird dies auch eine Erleichterung für die übrigen Gefangenen zur Folge haben und ihm ermöglichen, seine Sache gut zu verfechten; sonst könnte es immer von neuem wieder beginnen. Genannter Herr kann auch überzeugt sein, dass dies ohne Gefahr noch Schwierigkeiten geht, wenn die Sache vor kompetenten Richtern durchgeführt wird, wie sie heutzutage sein sollten, und dass wir hoffen, es sei bereits für einen guten Beginn der Sache gesorgt.

Der zweite Punkt ist der wichtigste, denn von ihm hängt alles Übrige ab. Nämlich: es muss ein Regentschaftsrat eingesetzt werden. Wenn sie dabei beklagter Herr nicht vom ersten Augenblick an mannhaft benimmt, so wird der Fehler schwer wieder gutzumachen sein. Einzuwilligen, dass eine Frau, noch dazu eine Fremde, eine Italienerin, regiere, gereichte nicht nur ihm zu großer Unehre, sondern schüfe auch für die französische Krone einen Präzedenzfall, der für immer schimpflich wäre. Man mag ihr alle mögliche Ehre erweisen, aber das soll nicht hindern, dass sie doch die Hauptrolle nicht erhält. Sei dem wie ihm wolle, - es ist mehr als notwendig, dass eine Regentschaft eingeführt wird, was nur durch die Ständeversammlung geschehen kann. Besagter Herr weiß in seiner Klugheit wohl, dass es nicht gut anders ginge; selbst wenn es für die Gegenwart gut ginge, so wäre es ein böses Beispiel. Da nun die Ständeversammlung, die einberufen ist, dazu keinen Auftrag hat, so müsste nachträglich eine neue auf recht baldigen Termin einberufen und inzwischen eine provisorische Regierung eingesetzt werden. Das könnte nun wohl Disput und Widerspruch absetzen, da die Gegenpartei, um sich zu halten, auf die Traktanden hinweisen wird, die bereits vorliegen. Aber man wird darauf bestehen müssen, dass das Recht denen, welchen es zukommt, nicht genommen wird, ohne dass sie etwas davon erfahren. Ist das einmal gewonnen und wird inzwischen recht und gehörig gesorgt, so wird die Bestätigung nicht fehlen, und die Ständeversammlung wird ohne Schwierigkeit tun, was nach Vernunft und Billigkeit zu wünschen ist. Ein Übelstand lässt sich schwer aufs erste Mal beseitigen; nämlich die Macht derer, die bisher so großen Erfolg hatten, ist schwer zu brechen. Man muss da erwägen, ob es wohl besser ist, sie gleich ohne Zögern scharf anzugreifen oder es aufzuschieben, bis man ihnen den Prozess machen kann. Vielleicht wäre es gut, sie den Leichnam des verstorbenen Königs bewachen zu lassen, wie sie einst andere diese Rolle spielen ließen. Was man aber auch tut, - wenn sie nicht eigentlich abgesetzt werden, so gibt man ihnen Frist sich zu stärken; deshalb scheint es das Beste, sie im Auge zu behalten, bis man sie behandeln kann, wie sie es verdienen. Doch ist dabei wieder zu bemerken, dass sie, wenn sie auch nur noch einen Schein von Ansehen haben, dies zum Intrigieren benutzen werden, so dass, wenn man ihre Bosheit hindern will, man sie an kurzem Zügel führen und ihnen nicht lange Frist geben sollte, sich zu stärken, sondern ihnen zuvorkommen müsste. Wäre es möglich, sie bereits in Anklagezustand zu versetzen, wenn die Ständeversammlung zum zweiten Male einberufen wird, so wäre es wohl das Beste.

Der dritte Punkt ist die Frage der Religion. Da ist nur zu wünschen, dass die im ersten Edikt gewährte Freiheit gewahrt wird, nämlich, dass man Beschwerden vorbringen darf. Freilich ist das ja seither geändert worden, und man hat den Gläubigen verboten, auch nur ein Wort verlauten zu lassen. Da aber diese Änderung gewaltsam und nicht zur Ehre des Königs eingeführt worden ist, so scheint mir, diese Freiheit könnte leicht wiederhergestellt werden. Werden nun die Beschwerden angenommen, so genügt das wenigstens, um für den Augenblick dafür zu sorgen, dass die Verfolgung aufhört gegen die, die keinen Aufruhr machen und nicht zur Gewalt zu greifen suchen. Es genügt vor der Hand durchaus, dass, wer nicht mit gutem Gewissen in die Messe gehen kann, es lassen darf. Und damit diese dann nicht religionslos leben müssen, so mag ihnen auch erlaubt werden, sich zum Gebet und zur Anhörung des Wortes Gottes zu versammeln; doch soll es bei schweren Strafen verboten sein, mehr zu unternehmen, als in dieser Erlaubnis liegt, die dadurch noch annehmbarer gemacht werden kann, dass allen, die von ihr Gebrauch machen wollen, befohlen würde, sich bei den königlichen Beamten ihres Wohnsitzes eintragen zu lassen, und dass einige der angesehensten Glieder der Gemeinschaft für alle verantwortlich sein sollen, indem sie für diejenigen, die das Gebot übertreten, zur Rechenschaft gezogen werden.

Sind diese Vorschläge dem genannten Herrn auseinandergesetzt, so mag er noch darauf aufmerksam gemacht werden, dass ich sie nicht etwa vorgebracht habe als einer, der Ruhe hat und nicht an Kämpfe denkt, die dabei zu bestehen sind; sondern ich mache es nur wie die Ärzte, die vorschlagen, was notwendig ist, damit die Patienten, wenn sie es auch nicht ganz halten, doch es annähernd tun.

Es ist auch darauf aufmerksam zu machen, dass, bevor er sich losgemacht hat von all dem Geschmeiß, das ihn umgibt, er nicht nur keinem guten Rat Folge leisten wird, weil er von Stunde zu Stunde Zerstreuungen hat, sondern dass Gott ihm nicht einmal Glück und Gedeihen geben wird. Man ersuche ihn, den 101. Psalm zu lesen, aus dem er erkennen wird, dass Gott nicht bei ihm wohnen kann, bis er sich von solchem Schmutz gereinigt hat. Gerade weil ihm Gott eine weiche, nachgiebige Natur gegeben hat, muss er sich umso mehr in acht nehmen, in seiner Umgebung nur Leute zu haben, die ihn zum Guten ermutigen.

Zum Schluss soll man ihm sagen, dass ich ihn bitte, mir zum Lohn Freude zu machen, wie er mir bisher Kummer machte.

[Dezember 1560.]

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