Luther, Martin - Urtheil von öffentlichen Schriften in Privatsachen.

Luther, Martin - Urtheil von öffentlichen Schriften in Privatsachen.

Was eine Gemeine GOttes und Christliche Kirche nicht angehet, soll man nicht offenbaren noch publiciren, das ist, gemein machen, und überall wie ein Zahnbrecher ausschreyen. Denn eine Privatsache wol mag verschwiegen und niedergedruckt werden, und gleichwie ein Hauszorn an seinem Orte auf- und niedergehen, und nicht zum Dache oben ausschlagen. Wo es aber geschieht, ist es böse, das vom Teufel kommt, der nie gut gewesen von Anbeginn. Und sind dieselbigen, welche es thun, seine Kinder; und wenn sie noch GOtt und sein Wort einführeten, und zum Schanddeckel brauchten; wie denn all unsre Widersacher gethan haben. Mein Rath ist, laß bleiben, und lerne dulden, und halte das Maul zu, dadurch das edle Kräutlein, Geduld, erkennet wird. Der HErr des Friedens sey mit dir, so wird dir der Zorn wol vergehen.

Martinus Luther,

Dein Alter, der des Dings viel erfahren hat.

Quelle: Walch - Luthers Schriften, Band 14

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