Hauser, Markus - Blicke in die Ewigkeit – 22

Hauser, Markus - Blicke in die Ewigkeit – 22

Auch der Engelwelt muss – wie der Menschenwelt – eine Geschichte zukommen, ein Fortschritt vom Anfang zum Ende, eine Entwicklung – sei es eine bestimmungsgemäße oder eine bestimmungswidrige – aus den ihnen in der Schöpfung verliehenen Kräften, und diese Geschichte muss beginnen, womit auch die Geschichte der Menschenwelt begann, mit der Verwirklichung ihrer Freiheit mit der notwendigen Probe ihrer Selbstbestimmung. Als freie, persönliche Geschöpfe mussten auch sie sich selbst bestimmen für oder gegen die göttliche Bestimmung; und weder konnten sie gleich anfangs in der Höhe und Fülle der Vollendung, die keine weitere Entwicklung mehr zugelassen hätte, geschaffen sein, – noch auch konnte im Anfang oder im Verlauf ihrer Entwicklung irgendein ihre Freiheit aufhebender oder beschränkender Zwang von Seiten Gottes, der sie genötigt hätte, sich ihrer Bestimmung gemäß zu entwickeln, zulässig sein.

Ihre Selbstbestimmungsprobe war durch ihre Stellung und Aufgabe bedingt. Es kam darauf an, ob sie in dem unbedingten Dienst und Gehorsam Gottes, in dem Anschauen und Preisen seiner Herrlichkeit, in dem Abglanz seiner Majestät ihre Seligkeit und volle Genüge suchen und finde würden, oder ob sie lieber in der Empörung gegen Gott, in der Widersetzlichkeit gegen die göttliche Bestimmung ihr Heil suchen und ihre Verdammnis finden, ob sie lieber unter Gott und in Gottes Gemeinschaft – oder wie Gott, aber ohne Gott sein wollten.

Nicht alle Engel bestanden in dieser Probe ihre Freiheit. Ein Teil derselben missbrauchte seine Freiheit zur Empörung wider Gottes Willen und Absichten. Die ganze ungöttliche Bewegung ging von einem einzelnen unter ihnen, dem auch wohl von Natur und im Urstand eine höhere und bevorzugtere Stellung zukam, aus; aber viele andere ließen sich mit in seinen Fall hineinziehen. Das Übergewicht seiner Natur und seines Willens reichte nun auch noch über den Fall hinaus, so dass sie seitdem unter ihm, als dem Haupt, ein Reich der Finsternis bilden.

Durch die ganze Heilige Schrift hindurch macht sich nämlich ein Unterschied zwischen den gefallenen Engeln kund: zwischen dem einheitlichen Fürsten der Finsternis einerseits und einer Mehrzahl untergeordneter, aber ebenfalls gefallener Engel anderseits. In der Lutherischen Bibelübersetzung ist dieser nicht unwesentliche Unterschied leider gänzlich verwischt. Von Teufeln in der mehrfachen Zahl ist nirgends in der Ursprache der Heiligen Schrift die Rede; es wird stets nur von einem Teufel oder Satan, von einem Fürsten der Finsternis geredet; wohl aber ist häufig von vielen Dämonen (ein Wort, das Luther ebenfalls durch Teufel wiedergibt) die Rede.

Dass nun von jenem einen die ganze gottwidrige Bewegung ausgegangen sei, dass ferner ihm auch vor dem Falle eine irgendwie höhere Stellung zukam, geht eben aus dieser scharfen Abgrenzung zwischen dem Teufel und den Dämonen, sowie aus dem deutlich ausgesprochenen Übergewichte, das jener als der Fürst der Finsternis fortwährend als über diese als über seine Diener und Untergebenen behauptet, hervor. Überdem, wo von dem Ausgangspunkt des Engelfalles die Rede ist, wie z. B. Johannes 8, 44, wird einer genannt; wo aber wie Judas 6 und 2. Petrus 2, 4 vom Fall im Allgemeinen und dem Gericht, das der Fall nach sich zog, geredet wird, werden viele genannt. Dass sie aber alle nach dem Fall eine gegliederte, einheitlich verbundene Gemeinschaft bilden, wird unter anderem auch Matthäus 12, 24-26 ausdrücklich gelehrt.

Wenn nun der Fall in der Engelwelt von einem einzigen, durch seine bevorzugtere und höhere Stellung hervorragenden Engel ausging, so dürfen wir uns diesen Einfluss des einen auf seine Mitgefallenen doch wohl schwerlich als eine eigentliche Verführung denken, etwa ähnlich, wie der Mensch durch Verführung der Schlange fiel. Mit einer solchen Auffassung möchte die allenthalben von vornherein als durchaus vorausgesetzte Widergöttlichkeit aller gefallenen Engel schwer vereinbar sein. Denn die Verführung an sich schließt immer eine Art von Überrumplung zum Bösen in sich, von der die Umkehr wenigstens noch denkbar ist. Nur wo das Böse rein aus eigenem Willen, ohne alle Täuschung und Verlockung von außen entstanden ist, ist es schlechterdings Böses. Der Einfluss des einen auf die vielen, welche mit ihm fielen, wird also allem Anschein nach nicht als eigentliche Verführung, sondern eher als Anlass zu gleicher selbsteigener Bestimmung zu denken sein; – etwa so, wie Evas Sünde Adams Sünde nach sich zog, wo ja auch von einer Verführung Adams durch Eva, die eine mindere Verschuldung desselben in sich schließen würde, nicht die Rede sein kann.

Wie der Fall der Engel geschah, und an welcher äußeren Sache er zur Erscheinung kam, offenbart uns die Schrift nicht, vielleicht schon darum nicht, weil es uns, denen alle genauere Kenntnis von dem inneren Wesen und den eigentümlichen Zuständen der Engel abgeht, auch wenn es uns offenbart wäre, doch nicht begreiflich sein würde. Soviel steht aber immerhin und jedenfalls fest, dass ihr Fall nicht aus dem ihnen von Gott anerschaffenen Wesen, sondern aus dem durch Missbrauch ihrer Freiheit in der Verkehrung ihrer Kräfte hervorgebrachten Fonds (Grundkapital) des „Eigenen“ (Joh. 8, 44) hervorging.

Aber nicht alle Engel sind gefallen; ein großer, ja allem Anschein nach der unvergleichlich größere Teil der Engel beharrte in seiner göttlichen Bestimmung; darauf führen zunächst schon die an Überschwänglichkeit des Ausdrucks sich überbietenden Bezeichnungen der Anzahl der guten Engel, während über die Zahl der gefallenen nirgends derartige Äußerungen sich finden.

Da nämlich der Gattungsbegriff der Engel nur durch gemeinsame Stellung und Aufgabe, nicht aber durch Zeugung und Fortpflanzung getragen und bestimmt ist, so schließt der Fall des einen Teiles nicht auch an und für sich schon den Fall des anderen derselben in sich. Dennoch kann aber die Bewegung, welche dort den Fall hervorrief, auch die anderen nicht unberührt und gleichgültig gelassen haben. Denn vermöge des alle Engelordnungen und Engelwesen zu einer gemeinsamen Gattung verbindenden gemeinschaftlichen Bandes gleicher Natur und gleicher Bestimmung musste die Selbstbestimmung einer oder mehrerer Personen auch die anderen zur Entscheidung nötigen. Als Satan fiel, da durchzuckte dieser Fall die ganze Engelwelt und nötigte sie, auf Satans oder Gottes Seite zu treten, sich für Satans oder Gottes Willen zu bestimmen. Eine Gleichgültigkeit, die nicht Partei genommen hätte, ist hier gar nicht denkbar. Die gottwidrige Selbstbestimmung der einen wie die gottgemäße Selbstbestimmung der anderen war eine völlige, so dass jene keine Umkehr und Erlösung, diese aber keine weitere Störung und Bekehrung mehr zuließ. Nirgends in der Heiligen Schrift ist auch nur von ferne eine Andeutung, die die Möglichkeit einer Bekehrung und Erlösung der gefallenen Engel offen ließe; ihre ewige Verdammnis ist von vornherein entschieden (Jud. 6; 2. Petr. 2, 4; Mt. 25, 41; Offb. 20, 10). Den Grund in dem Willen Gottes zu suchen, so dass Gott trotz ihrer Erlösungsfähigkeit sie doch nicht erlösen wollte, verbietet uns die durch das Licht der Offenbarung erleuchtete Erkenntnis des Wesens Gottes: Gott hat alle seine Kreaturen zur Seligkeit geschaffen und bestimmt, und Er lässt diese Bestimmung nicht fallen, solange ihre Realisation (Verwirklichung) noch möglich ist. Er hat ja nicht Gefallen an dem Verderben des Gottlosen, sondern daran, dass er umkehre und die dargebotene Gnade ergreife (Hes. 33, 11; 2. Petr. 3, 9; 1. Tim. 2, 4). Wäre der Teufel erlösungsfähig, so würde Gott gewiss auch für ihn und die Seinen eine entsprechende Erlösung vorher vorgesehen haben. Der Grund kann demnach nur in den gefallenen Engeln selbst zu suchen sein, sei es nun in ihrer Natur oder in ihrem Willen oder in beidem zugleich.

Bei jeder freien Kreatur und so auch bei den Engeln werden wir den Grund sittlicher Zustände, sittlicher Fähigkeit oder Unfähigkeit, zunächst vor allem in ihrem Willen zu suchen haben. In betreff der Erlösungsunfähigkeit der gefallenen Engel liegt er aber nicht fern. Sie haben das Böse rein aus eigenem Willen erzeugt (Joh. 8, 44), ohne alle Verführung und Verlockung von außen, ohne jeglichen bestimmten Anlass und Reiz; sie selbst sind Schöpfer und Erzeuger des Bösen in sich. Ihr Willensentschluss, durch den sie das Böse schufen, war also ein eigenmächtiger; das Böse, das sie in sich erzeugt haben, war schlechthin böse, und darum kann von Umkehr, Buße und Erlösung gar nicht die Rede sein.

Wenn demnach der Grund der Erlösungsfähigkeit bzw. -unfähigkeit zunächst und vor allem in ihrem eigenen Willen zu suchen ist, so ist damit doch nicht ausgeschlossen, dass auch zugleich ihre Natur die Erlösung nicht zuließ, ohne dass aber jenes durch dieses aufgehoben oder abgeschwächt würde. Gerade ihre Natur kann ja derartig sein, dass der aus ihr hervorgegangene Willensentschluss ein in sich abgeschlossener und unabänderlicher war.

Doch auch durch die Natur der Engel an sich, abgesehen von der besonderen Bestimmtheit, die sie etwa dem Willen aufprägte, ist, wie es scheint, die Unmöglichkeit der Erlösung bedingt. – Die Erlösung ist nämlich, soweit wir sehen, nur dadurch möglich, dass eine neue Lebensfülle, die mächtiger ist als die vorhandene Macht der Sünde und des Verderbens in der gefallenen Kreatur, eine Lebensfülle, die imstande ist, Sünde und Verderben zu überwältigen und auszuscheiden, also eine überkreatürliche, d. h. göttliche Fülle sich in die gefallene Kreatur versenke, mit ihr in persönliche, wesentliche Einheit trete, um in ihr und für sie die eingeschlagene, ungöttliche Entwicklung zu vernichten, die unterbliebene, gottgewollte Entwicklung zu fördern, und dann sie selbst mit sich zu dieser Vollendung heranzuziehen oder mit anderen Worten: um den Menschen zu erlösen, musste Gott selbst Mensch werden, und um die Engel zu erlösen, hätte Gott selbst Natur und Wesen der Engel bleibend in seine Persönlichkeit aufnehmen, selbst Engel werden müssen. Beim Menschen war dies möglich, wie wir bereits gesehen haben; bei den Engeln war es unmöglich, weil ihre Entfaltung zur Vielheit der Personen eine gleich durch die Schöpfung vollendete und abgeschlossene war, weil kein durch Zeugung vermitteltes Band der Einheit von Natur und Wesen sie zusammenschloss, und darum, wenn Gott auch die Natur der Engel an sich genommen hätte, doch dieser Mangel wesentlicher und notwendiger Einheit zwischen den einzelnen Personen die Wirkung dieser Gottestat auf alle und für alle nicht zugelassen hätte. Wäre Gott Engel geworden, so würde dieser Gott-Engel ebenso persönlich abgeschlossen neben den geschaffenen Engeln gestanden haben, wie diese von Anfang an unter sich dastanden, während Er, indem Er Mensch wurde, in die innigste Wesens- und Blutgemeinschaft mit dem ganzen Geschlechte und mit jedem einzelnen aus ihm eintrat.

Die bei ihrer Schöpfung gesetzte Geschlechtslosigkeit der Engel brachte es mit sich, dass keine Abstammung aller von einem möglich war, und darin lag der Vorteil, dass der Fall des einen sich nicht von ihm aus durch Zeugung auf alle übertrug, wie es tatsächlich beim Menschen der Fall war. Aber zugleich war auch eben darin der Nachteil beschlossen, dass eine Erlösung sich nicht von dem einen Erlöser aus, vermittelst der auf der einheitlichen Abstammung beruhenden Wesensgemeinschaft auf alle übertragen konnte.

Nachteil und Vorteil wogen sich auf, und man kann nicht sagen, dass durch diese Eigentümlichkeit ihres Wesens die Engel hinter dem Menschen zurückgesetzt und vernachlässigt sein. Denn gerade Matthäus 22, 30 zeigt ja, dass die Geschlechtlosigkeit an sich die höhere Stufe der Entfaltung ist, indem der Mensch erst am Schlusse seiner Geschichte, in seiner völligen Vollendung, zu dem Stande gelangen soll, in welchem die Engel von vornherein bereits durch die Schöpfung gesetzt waren. Und die Möglichkeit auf seiten der Engel, durch Willensverhärtung zur Erlösungsunfähigkeit zu gelangen, wird auf seiten des Menschen aufgewogen durch die Möglichkeit, sich durch Willensverhärtung von der ihm dargebotenen Erlösung auszuschließen, und ebenso wie jene zum schlechthin Bösen, zur rettungslosen ewigen Verdammnis zu gelangen. Das Moment absoluter Entscheidung, das für die Engel nach ihrer Natur und Bestimmung schon gleich anfangs nach ihrer Erschaffung eintrat, soll und kann ja auch nicht dem Menschen erlassen werden. Es tritt für ihn, seiner verschiedenen Natur, Bestimmung und Entwicklung gemäß, nur später, aber ebenso unausbleiblich und in seinen Folgen ebenso unabänderlicher ein.

Wie der Fall der Engel ein absoluter, keine Umkehr und Erlösung mehr zulassender war, so war auch anderseits die Selbstbestimmung der Engel zum Guten eine absolute, eine jeden späteren Abfall ausschließende und abschneidende. So bestimmt und entschieden die Schriftanschauung das eine in sich schließt, so bestimmt und entschieden auch das andere. Die Möglichkeit, dass diejenigen Engel, welche die entscheidende Probe der Selbstbestimmung bestanden und die Gefahr, mit in den Fall ihrer Genossen hineingezogen zu werden, überstanden hatten, dennoch später hätten von Gott abfallen können, ist in der Schrift als eine undenkbare vorausgesetzt, – ebenso sehr, wie es völlig undenkbar ist, dass der erlöste Mensch im ewigen Leben noch einmal würde abfallen können. Nur im Prüfungszustand des Suchens und Ringens ist der Abfall möglich, – im Vollendungszustand des Schauens und Besitzens ist es rein unmöglich. In diesem Zustand des Schauens und Besitzens befinden sich aber die guten Engel seit ihrer gottgemäßen Selbstbestimmung. Sie leben in der Umgebung und im beständigen Anschauen und Preis Gottes (Mt. 18, 10; Jes. 6, 2.3; Ps. 103, 20-22; Offb. 5, 11.12).

Aber mit dieser Selbstbestimmung, die für die einen eine gottgemäße, beseligende, für die anderen aber eine gottwidrige, verdammende war, konnte die Geschichte der Engel noch nicht zu Ende sein. Umkehren konnten die gefallenen Engel nicht, wohl aber konnten sie noch weiter vorwärtsschreiten auf der Bahn des Verderbens. So konnten auch die in ihrer Freiheitspro-be bestandenen Engel nicht nachher noch fallen, aber wohl konnten sie wachsen und zunehmen in der errungenen Seligkeit und Herrlichkeit.

Die freie, persönliche Kreatur hat das Vorrecht, nicht nur sich gegen Gottes Bestimmung zu bestimmen, sondern auch noch nach der Lossagung von Gott fortzuexistieren, und die eingeschlagene widergöttliche Entwicklungsbahn bis zu ihrem äußersten Ziel ungehemmt zu verfolgen. Die göttliche Gerechtigkeit sowohl wie die göttliche Weisheit fordern es, das einmal eingetretene Böse seinem selbstständigen Lauf zu überlassen. Die Freiheit ist dem kreatürlichen Geist nicht bedingungsweise, sondern – dies fordert die Idee der Persönlichkeit – unbedingt gegeben; sie muss ihm bleiben, auch wenn er sich von der ewigen Quelle seines Ursprungs loslöst. Denn die Persönlichkeit ist das Gottähnliche in der Kreatur, und solange Gott sich selbst achtet, wird Er auch die Persönlichkeit der Kreatur achten. Auch gegen den Teufel ist Gott gerecht, auch im Teufel respektiert Er die Persönlichkeit. Darum konnte und wollte Er nicht die Engel, nachdem sie böse geworden, vernichten oder ihnen das Recht der Freiheit und des Daseins irgendwie schmälern oder verändern.

Die Freiheit der Entwicklung musste ihnen unverkümmert bleiben, aber jede Freiheit hat auch zum anderen ergänzenden Pol die Notwendigkeit. Die Richtung, die sie einschlugen, stand ganz in ihrer Willkür, aber das Ziel, zu dem diese oder jene Richtung führt, ist ein notwendiges, nicht zu änderndes. Es stand ganz in ihrer Hand, sich von Gott loszusagen, aber den notwendigen Folgen dieser Gottlosigkeit mussten sie sich dabei unterwerfen. Die ewige Verdammnis selbst, welche die in ihrer ungöttlichen Selbstbestimmung kristallisierte Kreatur trifft, trifft sie nur darum, weil Gott auch jetzt noch die Persönlichkeit in ihr respektiert.

Und wie die göttliche Gerechtigkeit, so fordert auch die göttliche Weisheit, dass dem Bösen seine Entwicklung nach den in seiner Natur liegenden Gesetzen ungehemmt gelassen werde. Sobald das Böse da ist, tritt es als äußere Macht und Realität auf, deren innere Ohnmacht und Richtigkeit dem göttlichen Willen gegenüber erst zur vollen Entscheidung kommen kann, wenn das Böse zur vollsten Selbstentfaltung gelangt ist, wenn alle Keime, die in ihm verborgen sind, sich entwickelt haben, wenn alle seine Kräfte fruchtlos aufgeboten sind, wenn der ungeheure Selbstbetrug und die furchtbare Selbsttäuschung, in welcher es eigenwillig und eigensinnig sich bewegt, unverhüllt und offen an den Tag getreten sind. Die Entwicklung des Bösen ist seine Besiegung – und jeder scheinbare Triumph, den es davonträgt, ist eine neue Niederlage.

Eine Vernichtung der gefallenen Engel, eine Aufhebung ihrer Freiheit und eine gewaltsame Hemmung ihres widergöttlichen Strebens von Seiten Gottes war also unzulässig. Da sie in Gemäßheit ihres Willens sowohl wie ihrer Natur nicht erlöst werden konnten, mussten sie ihrem eigenen Schicksal, dessen Schöpfer sie selbst waren, überlassen werden, und da ihre Gottlosigkeit einmal eine entschiedene war, musste sich auch alles, was in ihr war, bis zur vollsten Entfaltung darlegen.

Sobald dies aber geschehen gewesen wäre, hätte auch, insofern sie selbst Objekt des Prozesses sind, das letzte Gericht über sie ergehen können. Aber sie sind noch in einem anderen, nicht minder wichtigen Prozess mitverwickelt und mitbeteiligt, der erst zu Ende geführt werden muss, ehe das letzte Urteil über sie ergehen kann. Darum heißt es Judas 6: „Gott hat die Engel verwahrt für das Gericht des großen Tages mit ewigen Fesseln unter der Finsternis“.

Wir meinen nämlich ihre Beziehungen zur Erde und zum Menschen, ihren Teil, den sie an der Geschichte des Menschen haben. Auch hier muss das ihrige, das sie dazugetan haben, zur vollen Entfaltung – und Besiegung gekommen sein, ehe sie gerichtet werden könnten.

(Aus Kurtz: Bibel und Astronomie.)

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