Comander, Johannes - Schlußreden auf dem Religionsgespräch zu Ilanz, 1526

Comander, Johannes - Schlußreden auf dem Religionsgespräch zu Ilanz, 1526

I. Die Christliche Kirche ist aus dem Worte Gottes gebohren, in demselbigen soll sie bleiben, und die Stimm eines andern nicht hören.

II. Die Kirche Christi machet keine Gesetze ohne Gottes Wort, sondern sie höret, was ihr Gemahl Christus Jesus gesetzet und geordnet hat; sonst wäre sie geringer als die Jüdische Synagog.

III. Aus diesem folget, daß die Ohren-Beicht und ihres gleichen, so man Kirchen-Gebote nennet, nicht weiter binden, als sie im Göttlichen Worte gegründet und geboten sind.

IV. Alles, was von dem Fegfeuer bisher gelehrt worden, ist nicht von Gott gekommen.

V. Die Ehe und Speisen die Gott geschaffen hat, verbieten, sind Gebote deren, die von dem Glauben abgefallen sind, und sind aus Angebung der Teuflen.

VI. Welcher empfindet, daß er die Gab der Reinigkeit von Gott nicht habe, derselbige mag und soll sich verehlichen, was Standes er immer seye.

VII. Bilder zur Verehrung machen, ist wider Gottes Wort des Neuen und Alten Testamentes.

VIII. Alle Menschen-Gebote und Sazungen, die die Gewissen fangen, sind unnüz, abzuthun und ganz hinweg zu nehmen, dann sie sind ein vergeblicher Gottes-Dienst.

IX. Die Bischöffe sollen selber predigen, nicht das weltliche Schwert regieren, nicht grosse Güter besitzen, sondern ziemliche Nahrung haben, und über die Schaafe Christi mit dem Worte Gottes wachen.

X. Die so genandten Geistlichen, was Standes sie immer seyen, sollen in zeitlichen Dingen der weltlichen Gewalt unterthan seyn.

XI. Christus Jesus ist ein einiger Oberster Priester des Neuen Testaments, der ewig lebendig bleibt, darum er keines Entsezens bedarff.

XII. Dieser oberste Priester ist unser einiger Mittler zwischen Gott dem Vater, und uns seinen Gläubigen. Deshalben alle andere Mittler und Fürspreche aussert demselben ohne Grund der Heil. Schrift aufgeworffen sind.

XIII. Dieser unser oberste Priester hat ein einig ewig während Opfer gethan, deßhalben alle andere Sünd-Opfer aufgehoben sind, und nachdem dieses einist geopferet worden, mag es von seiner Vollkommenheit wegen von keinen Menschen gewiederet werden.

XIV. Die Meß, darinnen man Christum Gott dem Vater für die Sünd der Lebendigen und Todten aufopfert, ist der heiligen Schrift zuwider, und eine Lästerung des allerheiligsten Leidens Christi.

XV. Die Meß ist dem heiligen Evangelio und dem ganzen Neuen Testament unbekandt, aber durch die Veränderung der Dancksagung (Eucharistia) in ein Opfer verwandlet worden.

XVI. Daß Christus wesentlich, wie er zu der Rechten Gottes des Vaters sizet, oder am Stamme des Creuzes gehanget ist, in dem Brote der Dancksagung seye, ist ein Irrthum, und mag mit der H. Schrift nicht erwiesen werden.

XVII. Des Herren Abendmahl zum Gedächtniß und zur Dancksagung des Leidens Christi nach seiner Einsezung, sammt dem Christlichen Bann, ist hingenommen, und die erdichtete Opfer-Meß an desselbigen statt eingesetzet.

XVIII. Welcher von den Zehenden Antwort haben will, demselbigen wollen wir uns auch nicht widersetzen. Gott seye Preiß und Ehre in die Ewigkeit! Amen.

Quelle: Füßlin, Johann Conrad - Beyträge zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes, Band 3

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