Calvin, Jean - An Bullinger in Zürich (521)

Nr. 521 (C. R. – 2605)

Calvin, Jean - An Bullinger in Zürich (521)

Auf Calvins letzten Brief (519) hatte Bullinger geantwortet, dass das Vorgehen der drei Städte in Bern erfolglos gewesen sei, dass man aber die Sache vor die Tagsatzung in Baden gebracht habe und wieder bringen werde.

Die Burgrechtsfrage vor der Tagsatzung.

Da Euer wohlweiser Rat bei den Bernern durch Macht, Gunst und Bitten nichts erreicht hat, muss man eben an die Tagsatzung in Baden gehen. Da nun dort keine Abschiede gegeben werden, wenn nicht die Boten der Städte und Länder mit bestimmten Instruktionen kommen, so wird Euer wohlweiser Rat nochmals ersucht, den Eidgenossen die Forderungen mitteilen zu lassen, mit denen unsere Gesandten kommen. Kannst du etwas herausbekommen, was zu wissen für uns von Interesse ist, so lass dichs nicht verdrießen, es mir privatim mitzuteilen. Obwohl es notwendig sein wird, auch den Bernern die Sache zu eröffnen, damit sie nicht klagen können, man habe es ihnen verheimlicht, ja eben mit dieser Ausrede die Unsern wieder leer heimschicken können, so möchten wir doch, dass sie etwas später davon erführen, damit sie es nicht hintertreiben. Wenn Ihr der rauen Witterung wegen jetzt noch nicht gerne reiset, so sorgt doch wenigstens dafür, dass wir Euch bald nach Ostern hier sehen dürfen. Bis dahin wollen wir auch die Beratung verschieben, von der du schriebst, ein Brief Herrn von Laskis mache sie notwendig. Lebwohl, hochberühmter Mann und hochverehrter Bruder, samt Herrn Vermigli, Herrn Gwalther, deinen Schwiegersöhnen, deinen andern Kollegen und deinem ganzen Haus. Der Herr segne Euch alle mehr und mehr.

Genf, 17. März 1557.
Dein
Johannes Calvin.

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