Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (517).

Nr. 517 (C. R. – 2593)

Calvin, Jean - An Farel in Neuchatel (517).

Bern erlaubte Perrin und den andern Verbannten, sich für die Beschlagnahme ihres Besitztums in Genf an den Genfer Gütern auf Berner Gebiet schadlos zu halten; die dadurch herbeigeführten Faustrechtszustände veranlassten beinahe einen Krieg zwischen den beiden Städten; über den Rechtshandel Antoine Calvins und de Normandies gegen Perrin ist nichts näheres bekannt. Zu Antoine Calvins Scheidungsprozess vgl. 516. Weggelassen eine Notiz über den nach Paris bestimmten Pfarrer Gaspard Carmel.

Kummer im persönlichen, kirchlichen und politischen Leben.

Lieber Farel, du glaubst gar nicht, mit welcher Hinterlist und wie vielen heimlichen Ränken uns Satan ganz abgesehen vom offenen Kampf täglich angreift. Damit die Lage des Ganzen ruhig bleibe, dürfen wohl nicht alle ihre persönliche Ruhe haben. Zudem dass in Genf selbst viel verborgene Gegner sind, von denen aber jetzt ein Teil sich zu zeigen beginnt, bedrohen uns die Berner Nachbarn furchtbar; ja wenn ihre Leidenschaft sich nur mit Drohungen begnügte! Aber wo sie Anlass finden, spritzen sie das Gift ihres Hasses aus; das haben kürzlich auch mein Bruder und de Normandie erfahren. Denn obwohl sie gegen Perrin genau nach einem Berner Mandat vorgingen, begnügte man sich nicht, ihnen ihr ganz klares Recht abzusprechen, sondern auferlegte ihnen dazu noch alle Prozesskosten. Es ist überhaupt unglaublich, wie schändlich sie alle Genfer schikanieren.

Gar sehr bekümmern uns auch die Übelstände im Innern; ich meine die im Innern der Stadt; denn die in meinem Haus erdrücken mich fast. Die Richter finden keinen Grund, meinen Bruder von dieser Ehe loszumachen! Ich erkläre mir diese ihre Blindheit als gerechte Strafe für unsere eigene Blindheit; denn zwei ganze Jahre hat der diebische Famulus mich ausgeplündert, ohne dass ich etwas sah; mein Bruder hat ebenfalls nicht gemerkt, dass er ein Dieb und Ehebrecher war. Findet die Sache nicht durch richterlichen Spruch einen Ausgang, so habe ich vor, auf anderem Weg einen zu erzwingen. Doch möchte ich nicht, dass du ein Wort darüber verlörest, ehe es unbedingt nötig ist. - - Weiteres erzählen dir die Überbringer besser selbst. Lebwohl, bester, trefflichster Bruder. Grüße den Herrn Landvogt und die übrigen Freunde angelegentlichst von mir; bei den Kollegen werden die Überbringer selbst meine Grüße ausrichten. Der Herr behüte Euch stets; er halte Euch aufrecht; er leite Euch und stärke Euch bis ans Ende. Meine schweren Nöte empfehle ich Eurer Fürbitte.

Genf, 3. Februar 1557.
Dein
Johannes Calvin.

Alle Unsern, die du grüßen ließest, erwidern ihrerseits deinen Gruß.

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