Brockhaus, Rudolf - Die Versammlung und die Zucht.

Brockhaus, Rudolf - Die Versammlung und die Zucht.

Nach den oft angeführten Worten unseres Herrn: „Wo zwei oder drei zu meinem Namen hin versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte„ (Matthäus 18,20), weilt er selbst inmitten der Seinigen, wenn sie sich so zusammenfinden. Ferner hat der Heilige Geist, außer daß er in den Gläubigen persönlich Wohnung genommen hat, sie auch alle zu einem Leibe getauft, und er wohnt und wirkt in diesem Leibe, der Versammlung (Gemeinde). Die also Getauften bilden in ihrer Gesamtheit „Gottes Tempel“, die „Behausung Gottes im Geiste„. (1 Korinther 3,16; Epheser 2,22).

Die Gegenwart des Herrn und seines Heiligen Geistes bedingt naturgemäß die Aufrechthaltung der Reinheit und Heiligkeit innerhalb der Versammlung, die Absonderung von allem Bösen. Dem Hause des Herrn geziemt Heiligkeit jetzt und auf immerdar. (Vergl. Psalm 93,5). Der Herr kann sich nicht einsmachen mit Bösem, Unordentlichem und Schriftwidrigem. Er hat Mitleid mit unseren Schwachheiten (Hebräer 4,15), d. h. mit unserer menschlichen Unvollkommenheit, mit unserem Schmerz und Kummer. Er weiß, wie uns zumute ist, wenn Hunger und Durst, Hitze und Kälte auf uns einwirken, wenn Freunde uns verlassen, wenn Mißerfolge und Enttäuschungen aller Art uns müde und matt machen wollen, denn er hat alles das auf seinem Wege durch die Welt persönlich erfahren. Aber nie hat er Mitleid mit der Sünde, nie Erbarmen mit dem Bösen. Er haßt die Sünde! Der Prophet Habakuk sagt von Jehova: „Du bist zu rein von Augen, um Böses zu sehen“. (Habakuk 1,13). Er kann es nicht dulden, weder an dem einzelnen Gläubigen, noch an seinem Hause. Deshalb ermahnt er die Seinigen immer wieder: „Seid heilig, denn ich bin heilig„. (3 Mose 11,45; 1 Petrus 1,16). Und in 1 Thessalonicher 5,22 werden wir aufgefordert, uns „von aller Art des Bösen fernzuhalten“.

Wie aber hat nun eine Versammlung sich zu verhalten, wenn ein Glied oder mehrere sich nicht rein erhalten in Wandel oder Lehre? Der feierliche Ausspruch des Herrn in Matthäus 18,18: „Wahrlich, ich sage euch: Was irgend ihr auf der Erde binden werdet, wird im Himmel gebunden sein, und was irgend ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel gelöst sein„, zeigt uns, daß die Gegenwart des Herrn inmitten der Versammlung dieser eine göttliche Machtbefugnis bzw. eine Pflicht gibt, zu „binden“ und zu „lösen„, oder zu richten und zu vergeben. Indem die im Namen Jesu Versammelten in Übereinstimmung mit dem in ihrer Mitte sich befindenden Herrn handeln, finden diese Handlungen im Himmel Anerkennung, obwohl sie sich selbstverständlich in ihrer Wirkung nur auf diese Erde erstrecken. Es ist eine böse Verirrung, wenn behauptet wird, die Kirche könne Sünden vergeben oder behalten im Blick auf die Ewigkeit, mit anderen Worten, die Kirche könne den Himmel öffnen oder verschließen. Damit setzt man in vermessener Verblendung Menschen an die Stelle Gottes. Die Pharisäer sagten einst zum Herrn: „Wer kann Sünden vergeben, außer Gott allein?“ (Lukas 5,21). Das war an und für sich ganz richtig. Was sie vergaßen oder nicht erkannten war, daß „Gott, geoffenbart im Fleische„, in ihrer Mitte stand, daß der „Sohn des Menschen“ also Gewalt hatte, Sünden zu vergeben.

Über die praktische Ausübung des „Bindens„ und „Lösens“ geben uns die beiden Korintherbriefe klaren Aufschluß. In der Gemeinde zu Korinth befand sich ein Böser, der in der gröbsten Weise gegen die Heiligkeit des Hauses Gottes verstoßen hatte. Aber die Versammlung trug anfänglich nicht einmal Leid hierüber, noch weniger dachte sie daran, den Anstoß aus ihrer Mitte zu entfernen. Das gab dem Apostel Veranlassung, die Korinther ernstlich zurechtzuweisen. er schreibt ihnen: „Ihr seid aufgeblasen und habt nicht vielmehr Leid getragen, auf daß der, welcher diese Tat begangen hat, aus eurer Mitte hinweggetan würde„. (1 Korinther 5,1-3). Das Offenbarwerden des Bösen sollte zunächst stets eine Versammlung zur Beugung und zum Selbstgericht bringen und schmerzliche Gefühle bei den Einzelnen wachrufen, in dem Bewußtsein der Mitschuld nicht nur, sondern vor allem bei dem Gedanken daran, wie sehr der Herr betrübt und verunehrt wird, wenn Dinge unter seinen Geliebten Vorkommen, die den Ausschluß eines oder gar mehrerer Glieder aus der Gemeinschaft der Kinder Gottes fordern. Die Versammlung trägt wohl in den meisten Fällen einen Teil der Schuld. Denn wenn sie wachsamer gewesen wäre und so, die Gefahr beizeiten erkennend, dem Betreffenden nachgegangen wäre und ihn in Liebe und Ernst ermahnt hätte, würde der Ausschluß möglicherweise vermieden worden sein. Ach! es wird viel in dieser Beziehung gefehlt. Darum wird man gar oft erst dann auf den bösen Zustand eines Gläubigen aufmerksam, wenn es bereits zur öffentlichen Verunehrung des Herrn gekommen ist, und nur noch die Ausübung der Zucht übrigbleibt. Das sollte gewiß nicht so sein. Der Ausschluß ist das letzte ernste Mittel, um einen Untreuen zur Erkenntnis seines Zustandes zu bringen, und daher sollte man erwarten dürfen, daß in den meisten Fällen Bitten, Ermahnungen und Zurechtweisungen der Zucht vorausgegangen sind. Ist das nicht der Fall, so hat die Versammlung ganz besondere Ursache, sich anzuklagen und vor dem Herrn zu demütigen. Trotzdem aber ist sie nicht weniger verpflichtet, wie der Fall in Korinth uns zeigt, sich von dem Bösen zu reinigen. In welcher Weise und unter welchen Bedingungen das zu geschehen hat, ersehen wir aus den Versen 3—5: (1 Korinther 5,3-5) „Denn ich, zwar dem Leibe nach abwesend, aber im Geiste gegenwärtig, habe schon als gegenwärtig geurteilt, den, der dieses also verübt hat, im Namen unseres Herrn Jesus Christus, wenn ihr und mein Geist mit der Kraft unseres Herrn Jesus Christus versammelt seid, einen solchen dem Satan zu überliefern zum Verderben des Fleisches, auf daß der Geist errettet werde am Tage des Herrn Jesus“.

Diese Worte rufen uns zunächst die Tatsache ins Gedächtnis zurück, daß die Kraft des Herrn Jesus inmitten der um ihn gescharten Versammlung es ist, welche deren Handlungen eine solche Tragweite und Bedeutung gibt. In dem vorliegenden Falle trat noch die Kraft des Geistes hinzu, welche sich in der apostolischen Macht Pauli entfaltete, der im Verein mit der Versammlung den Bösen dem Satan überlieferte. Der Zweck der Zucht war, den Betreffenden, fern von den Segnungen der Gemeinschaft der Gläubigen und der Gegenwart des Herrn, in dem Bereich der Macht Satans, des Fürsten dieser Welt, und durch dessen Faustschläge über das Furchtbare seiner Sünde zur Einsicht zu bringen. Das Gericht wurde auf dieser Erde an ihm vollzogen, damit er dereinst nicht dem ewigen Gericht verfalle, „sein Geist vielmehr errettet werde am Tage des Herrn Jesus„. Wie ernst und schwer die Strafe (2 Korinther 2,6) auch sein mochte, so kam doch zugleich die wunderbare Gnade des Herrn in ihr zum Ausdruck. „Die Zurechtweisungen der Zucht sind der Weg des Lebens.“ (Sprüche 6,23).

Im 11. Verse (1 Korinther 5,11) gibt dann der Heilige Geist durch den Apostel weitere Belehrungen über die Behandlung solcher, die Brüder genannt wurden, aber sich als Böse offenbarten: „Nun aber habe ich euch geschrieben, keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist, oder ein Habsüchtiger, oder ein Götzendiener, oder ein Schmäher, oder ein Trunkenbold, oder ein Räuber, mit einem solchen selbst nicht zu essen„. Ganz am Schluß unseres Abschnittes heißt es dann noch einmal: „Tut den Bösen von euch selbst hinaus“, wodurch der Heilige Geist ohne Frage zeigen will, daß Seine Aufzählung der einen Bösen kennzeichnenden Dinge in Vers 11 keineswegs erschöpfend ist, sondern daß es sich hier um einen Grundsatz von allgemeiner Bedeutung handelt. Wer irgend sich als ein „böser Mensch„ in der Mitte der Gläubigen offenbart und trotz treuer Bemühungen der Liebe seitens der Versammlung auf seinem bösen Wege beharrt, muß unter Anwendung des letzten Zuchtmittels aus der - Mitte der Gläubigen entfernt werden. Sowohl die Heiligkeit und Ehre des Herrn als auch das Wohl des Betreffenden machen diesen ernsten Schritt zu einer Notwendigkeit.

Römer 16,17 ermahnt uns, keine Gemeinschaft zu Pflegen mit denen, „welche Zwiespalt und Ärgernis anrichten“. „Wendet euch von ihnen ab!„ sagt der Apostel dort. Den Thessalonichern schreibt er, daß sie sich zurückziehen sollten „von jedem Bruder, der unordentlich wandelt“, Und daß sie, wenn jemand dem Worte des Apostels durch den Brief nicht gehorchen würde, diesen Bruder „bezeichnen„ und „keinen Umgang“ mit ihm haben sollten. (2 Thessalonicher 3,6.14.15). Im letzten Falle wurde ein solcher Bruder also nicht ausgeschlossen. Obwohl sein Zustand äußerst bedenklich war und eine ernste Behandlung nötig machte, war er doch nicht so schwerwiegend, daß der völlige Bruch der Gemeinschaft, also auch der Ausschluß vom Tische des Herrn, erforderlich gewesen wäre.

Johannes schreibt über das Verhalten einem Irrlehrer gegenüber: „Jeder, der weitergeht und nicht bleibt in der Lehre des Christus, hat Gott nicht; wer in der Lehre bleibt, dieser hat sowohl den Vater als auch den Sohn. Wenn jemand zu euch kommt und diese Lehre nicht bringt, so nehmet ihn nicht ins Haus auf und grüßet ihn nicht. Denn wer ihn grüßt, nimmt teil an seinen bösen Werken.„ (2 Johannes 9-11). Es kann hier natürlich nicht von Ausschluß die Rede sein, weil Johannes nicht an eine Versammlung, sondern an eine einzelne Person schreibt. Ohne Frage aber hat eine Versammlung, in welcher ein solcher Irrlehrer austreten würde, die Pflicht, ihn aus ihrer Mitte hinauszutun; sie würde sich ja sonst mit seinen „bösen Werken“ einsmachen. Nicht Duldsamkeit ist in solchen Fällen am Platze, sondern ein entschiedenes Einschreiten und Handeln, allerdings im Geiste der Liebe. Die wahre Liebe besteht gerade darin, „daß wir nach Seinen Geboten wandeln„. (2 Johannes 6). Wir alle neigen leider sehr dahin, menschliche Liebe und natürliches Mitgefühl für göttliche Liebe zu halten. Wir vergessen, daß die wahre Liebe sich gerade in dem treuen „Festhalten an der Wahrheit“ zeigt, und daß die natürliche Liebe, obwohl ursprünglich von Gott ins Herz gesenkt, doch ebenso durch die Sünde verderbt ist und irregeleitet wird wie unsere ganze alte Natur.

Ganz besonders beachtenswert, obwohl leider manchmal übersehen, ist ein Punkt der Belehrung des Apostels in 1 Korinther 5, nämlich der, daß die Zucht nur von der Versammlung oder Gemeinde Gottes ausgeübt werden kann, und zwar nur dann, wenn die Gläubigen, wie der Apostel es ausdrückt, „mit der Kraft des Herrn Jesus Christus versammelt sind„. Es ist keineswegs Aufgabe und Befugnis einzelner Brüder, über Zulassung oder Zucht zu bestimmen. Sicher ist es gut, wenn sich zunächst eine Anzahl einsichtsvoller Brüder, die sich um das Wohl der Seelen bekümmern und ein Herz für sie haben, mit den verschiedenen Angelegenheiten der Versammlung beschäftigt. Es gibt ja, in größeren Versammlungen wenigstens, kaum einen anderen Weg, um die vorliegenden Fragen zu prüfen und zu einer Ordnung derselben zu kommen. In der Regel mag sich die Versammlung auch dem Urteil dieser Brüder anschließen, denn „aus zweier oder dreier Zeugen Mund soll jede Sache bestätigt werden“. (Matthäus 18,16). Aber diese Brüder stellen nicht die Versammlung dar und können daher auch keine für die Versammlung bindenden Beschlüsse fassen. Es kann ihnen nur obliegen, die Meinung oder Überzeugung, zu welcher sie nach Anhörung der betreffenden Personen und Prüfung der Verhältnisse gekommen sind, der Versammlung, wenn sie als solche versammelt ist, mitzuteilen, d. h. also die Zulassung bzw. den Ausschluß vorzuschlagen. Der Versammlung selbst muß dann genügend Zeit gelassen werden, um den Fall vor dem Herrn zu erwägen. Jedes einzelne Glied, Bruder oder Schwester, muß die Möglichkeit haben, gegebenen Falles eine abweichende Meinung zu äußern, denn alle tragen die Verantwortung für den zu fassenden Beschluß. Wo Brüder anders handeln, greifen sie in die Befugnisse ein, die nur einer Versammlung mit dem Herrn in ihrer Mitte zustehen.

Daß eine Versammlung zunächst nur mit ihren eigenen örtlichen Angelegenheiten sich befassen darf, also kein Recht hat, sich ohne zwingenden Grund (wir werden auf diesen Punkt noch zurückkommen) in die einer anderen einzumischen oder gar für diese zu handeln, bedarf Wohl keiner weiteren Erörterung. „Tut den Bösen von euch selbst hinaus„, ist ein Wort, das an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrigläßt.

Fassen wir das Gesagte noch einmal kurz dahin zusammen, daß jede Handlung der Zucht also von der Versammlung oder Gemeinde ausgehen und geschehen muß im Namen des Herrn Jesus Christus und unter der Leitung des Heiligen Geistes, sonst entspricht sie nicht dem Worte Gottes und darf nicht auf die Anerkennung des Himmels rechnen. Derselbe Grundsatz gilt natürlich auch für die Wiederzulassung eines Ausgeschlossenen. Ein solcher soll wieder in die Gemeinschaft ausgenommen werden, wenn sich zeigt, daß die Zucht ihren Zweck, die Beugung und Wiederherstellung des Betreffenden, erreicht hat. Wenn der Schuldige über seinen Fehltritt oder Zustand „Gott gemäß“ betrübt ist, so bewirkt diese Betrübnis „eine nie zu bereuende Buße zum Heil„ (2 Korinther 7,10), und die Versammlung soll ihm, damit er nicht etwa „durch übermäßige Traurigkeit verschlungen werde“, vergeben und erneut „Liebe gegen ihn betätigen„. (2 Korinther 2,5-11).

Da nun alle Kinder Gottes auf der ganzen Erde einen Leib bilden, so ist es selbstverständlich, daß die richtig ausgeübte Zucht, auch Zulassung oder Wiederzulassung, obwohl sie zunächst Sache der örtlichen Versammlung ist, von allen anderen Versammlungen anerkannt werden muß. Viele widersetzen sich dieser Wahrheit und wollen der Zucht keine über den örtlichen Kreis hinausgehende Tragweite zubilligen. Wenn wir uns diese Ansicht einmal in die Praxis umgesetzt denken, so hätte beispielsweise der in Korinth Ausgeschlossene, der in der Kraft des Geistes und im Namen des Herrn Jesus aus der Gemeinschaft der Gläubigen entfernt worden war, gegebenen Falles an einem anderen Orte, sagen wir in Thessalonich oder Rom oder Jerusalem, die Gemeinschaft der Heiligen genießen können; mit anderen Worten: Derselbe Herr und Geist, welcher es in Korinth für nötig erachtet hatte, den Bösen aus der Mitte hinauszutun, würde damit einverstanden gewesen sein, wenn eine andere Versammlung — die den Fall für nicht so schwerwiegend hielt, oder der Meinung war, sich an die Handlung der Versammlung in Korinth, trotzdem deren Glieder mit den ihrigen einen Leib bildeten, nicht binden zu müssen —, einen solchen nach ihrem Gutdünken wieder zugelassen hätte. Jeder einsichtige Christ wird einen solchen Gedanken unverzüglich zurückweisen; er bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die praktische Leugnung der Einheit des Leibes und des Geistes.

Vorausgesetzt ist immer, und das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen, daß die Beschlüsse einer Versammlung unter der Leitung des Heiligen Geistes und im Namen des Herrn Jesus zustande gekommen sind. Unfehlbar ist keine Versammlung, aber wenn sie sich ihrer Abhängigkeit vom Herrn bewußt bleibt und in fraglichen Fällen von Seiner Verheißung in Matthäus 18,19 im Glauben Gebrauch macht, so wird sie erfahren (manchmal in ganz ergreifender Weise), wie Gott auch in unseren Tagen des Verfalls und der kleinen Kraft treu zu Seinem Worte steht und das Rufen Seiner Kinder beantwortet. Das Bewußtsein ihrer ernsten Verantwortlichkeit und der Möglichkeit des Irrens und Fehlens bei den besten Meinungen und Absichten wird sie auch bereit machen, etwaigen Vorstellungen treuer Brüder aus anderen Versammlungen Gehör zu schenken, ihnen vielleicht erbetene nähere Mitteilungen zu machen oder den vorliegenden Fall mit ihnen noch einmal zu besehen. Wenn Liebe und Demut die Herzen erfüllen, wird auch die schwierigste Frage sich so regeln lassen, daß die Gewissen aller befriedigt werden.

Ich lasse zum Schluß noch einen kurzen Aufsatz aus der Feder eines bekannten Schreibers (J. N. D.) folgen, in welchem er unseren Gegenstand mit der ihm eigenen Gründlichkeit und Klarheit behandelt. er sagt:

„Als allgemeine Grundlage des Handelns wird anerkannt, daß jede Versammlung von Christen, die im Namen des Herrn Jesus und in der Einheit Seines Leibes versammelt sind, sobald sie als Körperschaft handelt, dies tut unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit gegenüber dem Herrn, wie z. B. wenn sie einen Akt der Zucht ausübt, oder auch wenn sie im Namen des Herrn diejenigen zuläßt, die in ihre Mitte kommen, um an Seinem Tische teilzunehmen. Jede Versammlung handelt in einem solchen Falle aus eigenem Antrieb und in ihrem Bereich, indem sie über rein örtliche Dinge entscheidet, die aber nichtsdestoweniger eine Tragweite haben, welche sich ans die ganze Kirche erstreckt. Die geistlichen Männer, die sich dieser Tätigkeit widmen und sich mit den Einzelheiten beschäftigen, bevor der Fall vor die Versammlung gebracht wird (damit das Gewissen aller an der Sache beteiligt sei), können selbstverständlich in sehr nützlicher Weise und mit Sorgfalt auf die Einzelheiten eingehen; aber wenn sie irgend eine Sache entscheiden wollten ohne die Versammlung der Heiligen (selbst in den gewöhnlichsten Dingen), so würde ihre Handlung nicht mehr die der Versammlung sein und könnte nicht anerkannt werden.

„Wenn solch örtliche Angelegenheiten in dieser Weise durch eine in ihrem Bereich handelnde Versammlung zur Entscheidung gebracht worden sind, so sind alle anderen Versammlungen der Heiligen, als in der Einheit des Leibes stehend, gebunden, das was getan worden ist anzuerkennen, indem sie, wenigstens solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, es für ausgemacht halten, daß alles in richtiger Weise und in der Furcht Gottes, im Namen des Herrn geschehen ist. Ich bin gewiß, daß der Himmel diese heilige Handlung anerkennt und bestätigt; ja, der Herr hat gesagt, daß es so sein werde. (Matthäus 18,18).

„Es ist oft ausgesprochen und anerkannt worden, daß die Zucht, welche in dem „von euch selbst hinaustun“ (1 Korinther 5,13) besteht, das letzte Mittel sein soll, zu welchem man seine Zuflucht nimmt, und zwar nachdem jede Geduld und Gnade erschöpft ist, und wenn ein längeres Gehenlassen des Bösen nichts anderes sein würde als eine Verunehrung des Namens des Herrn und ein Verbinden des Bösen (praktischerweise) mit Ihm und dem Bekenntnis Seines Namens. Andererseits geschieht die Zucht des Ausschlusses stets im Blick auf die Wiederherstellung der Person, an welcher man sie ausübt, und niemals, um sich derselben zu entledigen. So ist es auch mit den Wegen Gottes mit uns. Gott hat immer das Wohl der Seele, ihre Wiederherstellung zu voller Freude und Gemeinschaft im Auge, und niemals zieht er Seine Hand zurück, bevor dieses Ergebnis erreicht ist. Die den Gedanken Gottes entsprechende, in Seiner Furcht ausgeübte Zucht hat dasselbe Ziel; sonst ist sie nicht von Gott.

„Aber wenn auch eine örtliche Versammlung wirklich in ihrer eigenen und persönlichen Verantwortlichkeit dasteht und ihre Handlungen, vorausgesetzt daß sie von Gott sind, die anderen Versammlungen binden, wie in der Einheit eines einzigen Leibes, so hebt doch diese Tatsache nicht eine andere auf, die von der größten Wichtigkeit ist und doch manchmal vergessen zu werden scheint, nämlich daß die Stimme der Brüder anderer Örtlichkeiten ebenso viel Freiheit hat wie die der Brüder des Ortes, sich in ihrer Mitte hören zu lasten, um die Versammlungs-Angelegenheiten zu besprechen, obwohl sie örtlich nicht zu dieser Versammlung gehören. Sich dem widersetzen würde tatsächlich einer Leugnung der Einheit des Leibes Christi gleich sein.

„Weiter kann das Gewissen und der innere Zustand einer örtlichen Versammlung so sein, daß sie kein Bewußtsein oder doch nur ein sehr unvollkommenes Verständnis von dem hat, was der Ehre Christi und ihr selbst geziemt. Das alles macht dann das Auffassungsvermögen so schwach, daß nicht mehr genügend geistliche Kraft vorhanden ist, um das Gute und das Böse zu unterscheiden. Vielleicht können auch in einer Versammlung Vorurteile, Übereilung, oder auch die Geistesrichtung und der Einfluß einer oder mehrerer Personen das Urteil der Versammlung irreführen und so bewirken, daß die Zucht unrichtig ausgeübt und einem Bruder vielleicht schweres Unrecht zugefügt wird. In einem solchen Falle ist es ein wahrer Segen, wenn geistliche und einsichtsvolle Männer aus anderen Versammlungen ins Mittel treten und das Gewissen der Versammlung wieder auf den rechten Weg zu bringen suchen, wie auch dann, wenn sie kommen auf die Bitte der Versammlung hin oder auch von denen geladen, deren Angelegenheit im Augenblick die Schwierigkeit bildet. Statt daß ihr Dazwischentreten in einer solchen Stunde als ein unberechtigtes Eindringen betrachtet werden dürfte, muß es vielmehr angenommen und im Namen des Herrn anerkannt werden. Wollte man anders handeln, so würde man damit die Unabhängigkeit gutheißen und die Einheit des Leibes Christi leugnen. Nichtsdestoweniger dürfen diejenigen, welche kommen und so handeln, nicht getrennt von dem übrigen Teil der Versammlung handeln, sondern das Gewissen aller muß berücksichtigt werden.

„Sollte eine Versammlung jede Vorstellung zurückweisen und es ablehnen, die Hilfe und das Urteil anderer Brüder anzunehmen, so ist, nach Anwendung aller Geduld, eine Versammlung, die mit jener in Gemeinschaft stand, berechtigt, deren irrtümliche Handlung für nichtig zu erklären und die zurückgewiesene Person, falls man sich in Bezug auf sie getäuscht hat, zuzulassen. Doch wenn man bis zu diesem äußersten Schritt kommt, hat sich die Schwierigkeit zu einer Frage der Verweigerung der Gemeinschaft mit jener Versammlung gestaltet, die verkehrt gehandelt und auf diese Weise selbst ihre Gemeinschaft mit den übrigen, die in der Einheit des Leibes handeln, gebrochen hat. Solche Maßregeln können nur nach viel Sorgfalt und Geduld getroffen werden, damit das Gewissen aller die Handlung als von Gott kommend anerkennen könne.„

Zur Vervollständigung des Bildes sei noch auf eine Gefahr aufmerksam gemacht, die uns bei der Aufrechthaltung der Zucht droht. Geradeso wie bei der Verhängung derselben Wachsamkeit nötig ist, um nicht in einen lieblosen Richtgeist und in Härte zu verfallen, zeigt sich bei ihrer Aufrechthaltung oft die Neigung, menschlichen Überlegungen und Gefühlen Raum zu geben, vor allem dann wenn eine längere Zeit bis zur Wiederherstellung der Ausgeschloffenen vergeht. Manche Gläubige meinen, den unter Zucht Gestellten ihre unveränderte Liebe dadurch beweisen zu sollen, daß sie ihnen freundlich entgegenkommen, sie gelegentlich besuchen, ermahnen und dergleichen. Sie reichen ihnen nach wie vor die Bruderhand, unterhalten sich mit ihnen über göttliche Dinge und geben sich Mühe, ihnen zu beweisen, daß auf ihrer Seite alles heim alten geblieben sei. Aber wandeln sie damit „auf dem Pfade der Gebote Gottes“? Dienen sie den anderen zum Guten, zur Erbauung? Im Gegenteil, sie fehlen in dreierlei Weise: sie betrüben den Helligen Geist, sie schwächen die Zucht, und sie schaden denen, die unter ihr stehen.

Sie betrüben den Heiligen Geist, denn sie lasten sich nicht durch Ihn, sondern durch ihre eigenen Gedanken und Gefühle bestimmen. Der Heilige Geist, der uns stets durch das Wort Gottes leitet, fordert uns in demselben auf, „keinen Umgang zu haben, wenn jemand, der Bruder genannt wird, ein Hurer ist, oder ein Habsüchtiger, oder ein Götzendiener, oder ein Schmäher, oder ein Trunkenbold, oder ein Räuber, mit einem solchen selbst nicht zu essen„. (1 Korinther 5,11). Das Gebot ist klar und unzweideutig. Bleiben wir nun mit einem um derartiger oder ähnlicher Sünden willen Ausgeschlossenen in Verbindung, indem wir den brüderlichen Verkehr mit ihm aufrecht halten oder wieder anknüpfen, so übertreten wir das Gebot Gottes und betrüben den Heiligen Geist.

Zuweilen sucht man ein derartiges Verhalten damit zu entschuldigen, daß man sagt: „Ich gebe dem Betreffenden nicht die Hand als Bruder, sondern wie jedem anderen Bekannten oder Geschäftsfreund etc. Ferner steht auch nicht geschrieben, daß man ihm die Hand nicht geben solle; es heißt nur, man solle nicht mit ihm essen.“ Aber sind das nicht Ausreden? Liegt da nicht im Grunde eine Unaufrichtigkeit des Herzens vor? Der Ausgeschlossene ist, solang er nicht umkehrt und sich demütigt, nach Gottes und der Versammlung Urteil ein Böser. Wenn nun der Heilige Geist durch den Apostel sagt: „Tut den Bösen von euch selbst hinaus!„ und nachher ermahnt, keinen Umgang mit einem solchen zu haben, so wird jeder gewissenhafte Christ verstehen, daß die letzte Mahnung eben alle Gemeinschaft, jeden Ausdruck derselben, auch das Handgeben, in sich schließt, wenn dieses auch nicht gerade besonders erwähnt wird. Man könnte sonst mit demselben Recht einem Ausgeschlossenen den Bruderkuß geben, da ja auch nicht ausdrücklich gesagt ist, daß man das nicht tun solle. — Wie wichtig und bezeichnend das Handgeben unter Gläubigen ist, zeigt uns sehr deutlich Galater 2,7-9, wo wir lesen: „Als sie die Gnade erkannten, die mir (Paulus) gegeben ist, gaben Jakobus und Kephas und Johannes, die als Säulen angesehen wurden, mir und Barnabas die Rechte (d. h. die rechte Hand) der Gemeinschaft etc.“. Die drei genannten Männer reichten also den beiden Aposteln der Heiden nicht eher die Hand der „Gemeinschaft„, als bis sie erkannt hatten, daß Gott wirklich mit ihnen war und in ihnen wirkte.

Durch ein unentschiedenes Verhalten einem Ausgeschlossenen gegenüber wird indes nicht nur der Heilige Geist betrübt, sondern zweitens auch die Zucht geschwächt. Der Ausgeschlossene fühlt deren Schärfe bei weitem nicht mehr in dem Grade, wie er sie fühlen sollte. er findet eine gewisse Anerkennung und Erleichterung darin, daß man ihn nach wie vor mit Handschlag begrüßt und mit ihm verkehrt. er weiß sehr wohl, daß in diesem Falle das Handgeben keine leere Form, sondern ein Zeichen der Gemeinschaft ist.

Der von dem Ausschluß Betroffene ist aber von jeder Art Gemeinschaft und Umgang mit den Gläubigen, ja, von jeder wahren Gemeinschaft mit dem Herrn selbst ausgeschlossen. Der Herr handelt in dieser Sache in Übereinstimmung mit Seiner Versammlung oder Gemeinde. Die Zucht, welche dieselbe, geleitet durch den Heiligen Geist, auf der Erde ausübt, wird, wie wir weiter oben ausführten, im Himmel anerkannt. Der Ausschluß geschieht „im Namen unseres Herrn Jesus Christus“. (1 Korinther 5.4). Der Ausgeschlossene kann daher nicht sagen, daß er mit dem Herrn in Gemeinschaft sei, so lange seine Gemeinschaft mit der Versammlung nicht wiederhergestellt ist. Und diese kann erst dann ihm vergeben und ihn wieder zulassen, wenn er sich wirklich gedemütigt hat; diese Vergebung ist dann für den Betreffenden die Bestätigung, daß auch Gott ihm in der vorliegenden Sache vergeben habe. Bis dahin ist er für die Versammlung dasselbe, was ein Heide und ein Zöllner für einen Juden war. (Vergl. Matthäus 18,17). Dem Juden war es nicht erlaubt, sich einem Heiden „anzuschließen oder zu ihm zu kommen„. (Apostelgeschichte 10,28).

Manchen Gläubigen scheint eine solch ernste Ausübung der Zucht zu hart zu sein. Indem sie sich mehr durch ihre menschlichen Gefühle als durch das Wort und den Geist Gottes leiten lassen, suchen sie die Strenge der Zucht in der einen oder anderen Weise zu mildern. Sie bedenken nicht, daß sie dadurch drittens dem Ausgeschlossenen selbst schaden. Dadurch, daß sie, anstatt jeden Umgang mit dem Ausgeschlossenen zu meiden, denselben von Zeit zu Zeit besuchen und ermahnen, geben sie, freilich ohne es zu wollen, zu verstehen, daß sie sich weiser dünken als Gott und mehr Liebe zu haben meinen als er. Denn nach der Weisheit und Liebe Gottes ist der Ausschluß das letzte und noch einzig wirksame Mittel zur Wiederherstellung des Gefallenen. Der Ausschluß hat ja zur Voraussetzung, daß alles geschehen ist, was für den Ausgeschlossenen geschehen konnte, daß aber alle Warnungen, Bitten und Ermahnungen vergeblich waren; er erfolgt nur zu dem Zweck und in der Hoffnung, daß die Schärfe der Zucht Einsicht und Demütigung Hervorrufen werde. Hieraus folgt, daß die treue und gewissenhafte Ausführung derselben der größte Liebesbeweis ist, den wir einem Ausgeschlossenen geben können. Das was Härte zu sein scheint, ist in Wahrheit göttliche Liebe, während die vermeintliche Liebe derer, welche die Zucht schwächen, menschlich und ungöttlich ist. Sie halten durch ihr Tun die Wiederherstellung des Gefallenen auf, anstatt sie zu fördern.

Jeder aufrichtige Gläubige wird zugeben, daß wir in der Behandlung eines Ausgeschlossenen in Übereinstimmung mit Gott und der Wirksamkeit des Heiligen Geistes sein sollten. Gesetzt nun den Fall, ein Vater hielte es für angemessen, eines seiner Kinder wegen seines schlechten Betragens von den übrigen abzuschließen, die Mutter aber führte es gegen den Willen des Vaters wieder zu ihnen zurück — würde sie dann nicht die Zucht völlig wirkungslos machen? Ja, nicht nur das! Sie würde sogar das Kind in seinem schlechten Zustand bestärken und vielleicht zu seiner völligen Verhärtung Anlaß geben.

Wir finden im Worte Gottes nirgendwo die Anleitung, einem Ausgeschlossenen nachzugehen, um ihn zu ermahnen. Aber sollen wir uns denn gar nicht mehr um ihn bekümmern? Sollen wir gefühllos an ihm vorübergehen, als wenn er gar nicht mehr für uns da wäre? Das wäre in der Tat traurig! Nein, die Glieder einer in Liebe verbundenen Familie bleiben nicht gefühllos, wenn an einem aus ihrer Mitte die oben beschriebene ernste Zucht ausgeübt werden muß. Sie alle trauern und tragen Leid und gedenken des Verirrten, wenn möglich, in noch innigerer Liebe als früher.

Ähnlich wird es in einer Versammlung sein, vorausgesetzt daß ihr Zustand gut ist und sie in der rechten Gesinnung gehandelt hat. Sie wird Leid tragen, sich demütigen und viel für den der Zucht Anheimgefallenen beten, daß Gott sich seiner erbarmen und ihn von seinem bösen Wege zurückführen möge. Im Übrigen aber kann sie nichts für ihn tun; sie muß ihn Gott überlassen. Erst dann wenn der Heilige Geist in ihm zu wirken beginnt und sich Anzeichen der Demütigung und des Selbstgerichts wahrnehmen lassen, ist für die Versammlung der Augenblick gekommen, sich wieder mit ihm zu beschäftigen. Und wir dürfen versichert sein (die Erfahrung hat es oft bewiesen), daß der treue und erbarmungsreiche Herr uns in irgend einer Weise auf solche Anzeichen aufmerksam machen wird, ohne daß wir nötig haben, ihnen nachzuspüren; und die Liebe wird sich gern und freudig aufmerksam machen lassen.

Ich wiederhole also: Solang der Herr nicht wirkt, befindet sich ein Ausgeschlossener nicht nur außerhalb der Versammlung, wie bei Israel der Aussätzige außerhalb des Lagers wohnen mußte, sondern er steht auch außerhalb aller brüderlichen Gemeinschaft und Pflege. Und eins ist gewiß: je tiefer die Bedeutung dieser ernsten Sache von uns gefühlt wird, desto inbrünstiger werden unsere Gebete für den Abgeirrten zu Gott emporsteigen. Und das wird sicher von größerem Nutzen für ihn sein, als alle andere noch so gut gemeinte Tätigkeit von unserer Seite.

Wir haben gesehen, daß die Versammlung in der Ausübung der Zucht stets zwei Dinge im Auge zu behalten hat: zunächst die Wahrung und Aufrechthaltung der Heiligkeit Gottes in ihrer Mitte, und zweitens die Wiederherstellung des Schuldigen. Der erste Zweck wird dadurch erreicht, daß sie den „Bösen“ aus ihrer Mitte entfernt. Wenn nun Gläubige trotzdem mit einem Ausgeschlossenen Umgang pflegen, so setzen sie sich dadurch auch in Widerspruch mit der Heiligkeit Gottes. Wie ernst ist das! In manchen Fällen mag die Ursache eines solchen Verhaltens in dem eigenen Mangel an Entschiedenheit gegenüber der Sünde liegen. Man hat für sich selbst nicht in Wirklichkeit mit der Sünde gebrochen. Man könnte sonst nicht den Umgang mit einer Person fortsetzen, die als unrein und böse aus der Versammlung entfernt werden mußte. Das beständige Opfer und das beständige Feuer auf dem Altar Gottes waren für Israel das nie verstummende Zeugnis von der Heiligkeit Dessen, der in ihrer Mitte wohnte. (3 Mose 6,12; 3 Mose 6,13). Und der Tod Christi, Seine durchbohrten Hände und Seine durchstochene Seite sind für uns das ewige Zeugnis, daß uns die Gnade der Erlösung wahrlich nicht auf Kosten, sondern auf Grund der Heiligkeit Gottes zu teil geworden ist.

Sollten wir nun Liebe üben auf Kosten der Heiligkeit Gottes? Der Apostel sagt: „Gott hat uns nicht zur Unreinigkeit berufen, sondern in Heiligkeit. Deshalb nun, wer dies verachtet, verachtet nicht einen Menschen, sondern Gott, der euch auch Seinen Heiligen Geist gegeben hat.„ (1 Thessalonicher 4,7; 1 Thessalonicher 4,8). Denken wir nicht, daß die Gegenwart des Heiligen Geistes in unserer Mitte weniger Anspruch auf die Praktische Heiligkeit und Reinheit der Versammlung mache, als einst die Gegenwart Jehovas in der Mitte Israels! In welch feierlicher Weise wurde das Volk beständig an diese Gegenwart erinnert! „Du sollst nicht das Land verunreinigen, in welchem ihr wohnet, in dessen Mitte ich wohne; denn ich, Jehova, wohne inmitten der Kinder Israel.“ (4 Mose 35,34). Und wiederum: „Ich bin Jehova, euer Gott; so heiliget euch und seid heilig, denn ich bin heilig„. (3 Mose 11,44).

Das Ergebnis der Erlösung Israels und der Gegenwart Gottes inmitten des Volkes sollte also Heiligkeit und Reinheit sein: „seid heilig, denn ich bin heilig“. Und wenn wir nun fragen, was das Ergebnis unserer vollkommenen Erlösung und der Gegenwart des Heiligen Geistes in unserer Mitte sein sollte, so kann die Antwort nicht anders lauten als: ein Wandel in Heiligkeit und Absonderung von allem Bösen.

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