Baur, Gustav Adolph - Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.

Baur, Gustav Adolph - Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.

Am 24. Sonntage nach Trinitatis.

Der allmächtige und gnädige Gott wolle mit seinem Geiste Obrigkeiten und Unterthanen erfüllen, ans daß wir ein geruhiges und stilles Leben führen mögen in aller Ehrbarkeit. Denn solches ist gut, dazu auch angenehm vor Gott, unserem Heilande, welcher will, daß allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis) der Wahrheit kommen (1. Tim. 2. 2-4). - Amen.

In Christo geliebte Gemeinde! Der Spruch des Apostels Paulus (Eph. 5. 16): „Schicket euch in die Zeit, denn es ist böse Zeit“ fällt gewiß in der gegenwärtigen Zeit manchem Christen besonders häufig ein. Und wenn auch nicht alle Klagen über die Noth dieser Zeit berechtigt sind, wenn gar Manches, was man ihr zu einem besonderen Vorwurfe glaubt machen zu dürfen, zu keiner Zeit bessergewesen ist, und wenn darüber wieder manche Vorzüge übersehen werden, welche sie vor anderen Zeiten voraus hat: das bleibt doch gewiß, meine geliebten Freunde, daß unsere gegenwärtige Zeit eine recht unruhige Zeit ist. Es hat aber diese Unruhe ihren Hauptgrund in dem an sich nicht verwerflichen Streben des gegenwärtigen Geschlechtes, nichts mehr bloß um deswillen fernerhin gelten zu lassen, weil es bisher gegolten und sich im Ganzen bewährt hat. Man will nichts deswegen nur bestehen lassen, weil es einmal da ist; sondern man will dasjenige herzustellen suchen, was der Natur der Sache nach sein sollte. Man stellt Untersuchungen an über die Natur des Menschen, über seine ursprünglichen natürlichen Rechte, über die Grundlagen der menschlichen Gesellschaft, und sucht darnach die gesetzlichen Ordnungen auf den mannichfaltigen Gebieten des menschlichen Lebens festzustellen. Und wenn man nun nicht läugnen kann, daß auf diesem Wege manche wirkliche Verbesserungen zu Stande kommen; so kann es doch andererseits auch nicht fehlen, daß der kurzsichtige menschliche Verstand sich versieht, die Natur der Verhältnisse verkennt, in der Wahl der Mittel sich vergreift, und daß dann auch der auf der Grundlage falscher Voraussetzungen aufgeführte Neubau trotz aller darauf verwandten Ueberlegung sich nicht als so zweckmäßig erweist, als mau erwartete, ja nicht einmal als so zweckmäßig, als die aufgegebenen alten Einrichtungen, die doch in der Erfahrung sich im Ganzen als brauchbar bewährt hatten. Ganz besonders bedenklich ist bei solchen Meinungen die Voraussetzung, daß alle Menschen von Natur dem Guten und Rechten zugewandt seien. Wäre das der Fall, meine Lieben, dann ließe sich freilich auch mit mangelhaften äußeren Einrichtungen gut fortkommen. Aber was sich als heilsam erweisen würde, wenn jene Voraussetzung richtig wäre, das wird oft in der Hand der Unwissenheit und des Leichtsinns, der Selbstsucht und der Bosheit zu einer gefährlichen Waffe sowohl für Andere, als für diejenigen selbst, welche sie ungeschickt oder mit unlauterer Gesinnung und Absicht handhaben. Unter den Verhältnissen nun, auf deren Umgestaltung die gegenwärtige Zeit mit besonderer Entschiedenheit dringt, steht ein Verhältniß obenan, welches auch uns als Glieder der christlichen Gemeinde nahe berührt, ich meine das Verhältniß zwischen Kirche und Staat. Ist bisher eine, auf die eine oder auf die andere Weise hergestellte, mehr oder weniger enge Verbindung zwischen beiden die Regel gewesen; so ist dagegen „Trennung zwischen Kirche und Staat“ das Losungswort unserer Zeit geworden. Wir haben nun hier, wo wir im Hause unseres Gottes zur Andacht versammelt sind, freilich nicht über die einzelnen Fragen der kirchlichen und bürgerlichen Verfassung miteinander Rath zu halten, und in dem Worte unseres Herrn und Meisters und seiner Apostel, aus welchem wir uns hier erbauen sollen, würden wir auch vergeblich auf diese einzelnen Fragen eine Antwort suchen. Doch aber drängt es jedes Christenherz, in zweifelhaften Fällen, welche es tiefer berühren, bei seinem Herrn und Heiland die Entscheidung zu suchen; und wenn wir aufrichtig seine Belehrung suchen, so werden wir auch in seinem Worte wenigstens die leitenden Grundsätze für unser Verhalten finden. Das wird uns in Bezug auf die vorhin erwähnte wichtige Frage durch unseren heutigen Text bestätigt. Lassen nur alle diejenigen, welche berufen sind, an der Leitung der Kirche oder des Staates mitzuwirken, ihr höchstes Anliegen sein, daß sie selbst immer geleitet werden von dem Geiste Jesu Christi: gewiß, meine lieben Freunde, dann wird Alles gut gehn!

Lied: 675, 6.
Gib, daß durch ihr Regieren
Wir in Zufriedenheit
Ein stilles Leben führen
In wahrer Frömmigkeit.
Herr Gott, du segnest gern;
O walte du hienieden,
Gib deinem Volke Frieden
Durch Jesum, unsern Herrn!

Text: Matth. 22, 15-22.
Da giengen die Pharisäer hin, und hielten einen Rath, wie sie ihn fingen in seiner Rede; und sandten zu ihm ihre Jünger, sammt Herodis Dienern, und sprachen: Meister, wir wissen, daß du wahrhaftig bist, und lehrest den Weg Gottes recht, und du fragest nach Niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen. Darum sage uns, was dünkt dich? Ist es recht, daß man dem Kaiser Zins gebe, oder nicht? Da nun Jesus merkte ihre Schalkheit, sprach er: Ihr Heuchler, was versucht ihr mich? Weiset mir die Zinsmünze! Und sie reichten ihm einen Groschen dar. Und er sprach zu ihnen: Weß ist das Bild und die Ueberschrift? Sie sprachen zu ihm: Des Kaisers. Da sprach er zu ihnen: So gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist! Da sie das höreten, verwunderten sie sich, und ließen ihn, und giengen davon.

Es ist ein sonderbarer Bund, meine geliebten Freunde, in welchem wir hier die Pharisäer und die Herodianer finden. Denn die Ersteren waren ja von Haß gegen die Herodianische Königsfamilie. wie gegen die römische Oberherrschaft, erfüllt und trachteten nur nach Wiederherstellung der alten Selbständigkeit und Macht Israels unter einem Könige aus Davids Stamm; die Letzteren dagegen fragten nichts nach diesen Bestrebungen und Hoffnungen der strengen Juden, wenn nur die Ansprüche des herodischen Königshauses, welchem sie anhingen, zur Geltung kamen. In der That: Die Pharisäer und Herodianer hatten kaum etwas Anderes mit einander gemein, als den Haß gegen den, welcher ein Reich begründen wollte, welches nicht von dieser Welt ist, und dieser gemeinsame Haß hat sie denn auch hier miteinander verbunden. Aber in dieser unnatürlichen Verbindung sind sie uns ein recht treffendes Bild der sich widerstreitenden Ansichten und Ansprüche in Bezug auf das Verhältniß zwischen der staatlichen und kirchlichen Gemeinschaft. Und wie nun der Herr den Knoten der verwickelten Fragen, in welchem seine Feinde ihn zu fangen gedachten, mit dem Schwerte des Geistes zerhaut durch das einfache Wort: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist/ so hat er auch uns in diesem Worte den leitenden Grundsatz gegeben für unser Urtheil und Verhalten in Bezug auf das Verhältniß zwischen Kirche und Staat. Er sagt uns aber damit erstens, daß wir zwischen dem Gebiete der kirchlichen und bürgerlichen Gemeinschaft wohl unterscheiden müssen, und zweitens daß dieser Unterschied nicht in einen feindlichen Gegensatz ausarten darf, sondern daß Kirche und Staat sich wechselseitig anerkennen, ergänzen und unterstützen müssen.

I.

Der erste Grundsatz, daß wir zwischen dem Gebiete der kirchlichen und der bürgerlichen Gemeinschaft wohl unterscheiden müssen, ist gegen eine falsche und verderbliche Vermischung von Kirche und Staat gerichtet. Auch hier müssen wir freilich wieder sagen: Wären die Menschen so wie sie sein sollten, wären sie im Stande, überall das Rechte klar und sicher zu erkennen, und wären sie geneigt, das klar erkannte Rechte von ganzem Herzen und aus allen Kräften zu thun, lebten die Leiter der Kirche ganz ihrem Berufe, für das ewige Heil der ihnen anvertrauten Seelen zu sorgen, und trachteten die Leiter des Staates in der Furcht des Herrn, die auch aller wahren Staatsweisheit Anfang ist, darnach, das Volk in diesem zeitlichen Leben mit Weisheit und Gerechtigkeit zu regieren; so würde auch die Vermischung der beiden Gebiete nicht verderblich werden, sondern auch bei ihr würde eine freie und heilsame Entfaltung des kirchlichen wie des bürgerlichen Lebens möglich sein. Aber wir sind eben nicht so. wie wir sein sollten. Wir sind dem Irrthum ausgesetzt und der Sünde unterworfen. Und darum artet eine zu enge Verbindung von Kirche und Staat durch Beschränktheit und Selbstsucht auf der einen wie auf der andern Seite jederzeit in einen unheilvollen Kampf um die Oberherrschaft aus; und je nachdem diese von der Kirche oder vom Staate errungen wird, wird das staatliche oder das kirchliche Leben unterdrückt und in der freien und gesunden Entwicklung gehemmt, ohne welche das Gesammtwohl eines Volkes nicht gedeihen kann. - Es fehlt in der Geschichte der Christenheit nicht an belehrenden und warnenden Beispielen für den einen, wie für den andern Fall. Das Christenthum hat seine eigentliche Heldenzeit und die Blütezeit seines inneren Lebens gerade in jenen ersten Jahrhunderten gefeiert, da es noch gegen einen unchristlichen, ja meist geradezu christenfeindlichen Staat im Kampfe lag. Die Gefahren dieses Kampfes hielten von der Gemeinde des Herrn Solche fern, welche ihr nicht durch lebendigen Glauben innerlich angehörten; und in den Kämpfen mit denen, welche wohl den Leib tödten können, aber die Seele nicht mögen tödten, lernten die Christen den Seelenschatz an unvergänglichen Gütern erst recht schätzen, welcher im Glauben an den Gekreuzigten und Auferstandenen ihnen aufgeschlossen war. Es hat nach dem Rathschlusse des weisen und allmächtigen Gottes nicht so bleiben sollen. Auch der Staat hat anerkennen sollen, daß er, wenn er bestehen will, sich gründen muß auf die ewige Wahrheit des Evangeliums. Er ist trotz all seiner gewaltigen Macht überwunden worden durch die verfolgten und unterdrückten Christen, welche keine Waffe hatten, um gegen ihn zu streiten, als den Helm des Heils und den Schild des Glaubens und das Schwert des Geistes, welches ist das Wort Gottes Aber der Schutz, welchen der Staat dem Christenthum drei Jahrhunderte nach seinem Bestehen hat angedeihen lassen, ist durch menschliche Beschränktheit und Selbstsucht in eine Herrschaft des Staates über die Kirche ausgeartet. Fragen über die rechte Lehre und die rechte Gottesverehrung, welche die Kirche als ihre innersten und heiligsten Angelegenheiten selbst hätte entscheiden sollen, wurden unter dem Einflusse und nach dem Willen des Staatsoberhauptes entschieden, und dadurch wurde die reine und freie Entwicklung des kirchlichen Lebens gehemmt und verkümmert. Zwei bis drei Jahrhunderte nachher war es wieder anders geworden. Da war der morsche Bau des römischen Kaiserthums vor der gewaltigen Kraft der deutschen Stämme zusammengestürzt. Aber die weltliche Herrschaft, die einst Rom über die Völker ausgeübt hatte, verwandelte sich nun in den Händen des römischen Bischofs in eine geistliche Herrschaft. Und diese Herrschaft ist nicht gewillt, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist; vielmehr sucht sie auch das Regiment, welches der weltlichen Obrigkeit gebührt, an sich zu reißen. Gin uraltes deutsches Gesetzbuch trägt an seinem Eingange den Grundsatz: „Zwei Schwerter ließ Gott auf Erden, zu beschirmen die Christenheit, dem Papst das geistliche, dem Kaiser das weltliche.“ Das Papstthum aber hat diesen Grundsatz verkehrt durch die Lehre, daß dem Papst allein die beiden Schwerter, der weltlichen wie der geistlichen Gewalt, von Gott seien übergeben worden, und daß der Kaiser sein Schwert von dem Papst nur zu Lehen trage, daß der Papst die Sonne sei, der Kaiser aber nur der Mond, welcher sein Licht erst von der Sonne empfange. Es ist dahin gekommen, daß der deutsche Kaiser, das weltliche Oberhaupt der Christenheit, im Büßerhemde vor dem stolzen Papst hat Abbitte thun müssen, um aus dessen Händen die ihm entzogene Herrschaft wieder zu empfangen. Und die römische Kirche, welche auch heute noch den Fürsten einredet, daß sie die kräftigste, ja die alleinige Stütze der Throne sei, hat es nie verschmäht gegen Fürsten, welche nicht nach ihrem Sinne regierten, mit den aufrührerischen Völkern gemeinschaftliche Sache zu machen. Durch dieses Uebergreifen der Kirche in das dem Staate zustehende Gebiet ist aber das bürgerliche Leben in seiner gesunden Entwicklung gehemmt und zerrüttet worden, wie denn noch heute dem Lande, welches unter der unmittelbaren Herrschaft des Papstes steht, Niemand den traurigen Ruhm streitig machen kann, das schlechtest regierte Land in der ganzen Christenheit zu sein. - Dagegen gebührt der evangelischen Kirche der Ruhm, daß sie auch das Recht der weltlichen Obrigkeit anerkannt hat. Sie ist auch in dieser Beziehung zu der reinen Quelle des Gotteswortes zurückgekehrt und hat den Grundsatz des Herrn selbst zu ihrer Richtschnur gemacht: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist,“ Sie hat auch die Ordnung des bürgerlichen Lebens als eine göttliche Ordnung anerkannt. Durch die Nothwendigkeit aber, sich unter den Schutz evangelisch gesinnter Fürsten und Obrigkeiten zu stellen, ist auch sie mehr, las billig, und mehr, als es mit ihrem Gedeihen sich verträgt, wieder in Abhängigkeit von dem Staate hineingerathen. Die volle Entfaltung ihrer innere Kraft, die fruchtbare Entwicklung ihres innern Lebens und des Segens, welcher in dem theuren Worte des reinen Evangeliums von Christo liegt, die Ausbildung einer ihrem Wesen entsprechenden kirchlichen Verfassung - dieß alles ist dadurch gehemmt und verkümmert worden; und man hat versäumt, auch in vollem Maße Gott zu geben, was Gottes ist. Diejenigen, welche berufen sind, Diener der Kirche und ihres himmlischen Herrn und Hauptes zu sein, sind vielfältig Fürstendiener geworden. denen man nicht zu ihrem Ruhme nachsagen kann, was in unserem Texte dem Herrn selbst seine Feinde zugestehen müssen: „Wir wissen, daß du wahrhaftig bist und lehrest den Weg Gottes recht, und du fragest nach Niemand; denn du achtest nicht das Ansehen der Menschen.“ Und zu Leitern des kirchlichen Lebens wurden von Fürsten und Obrigkeiten vielfältig solche Leute bestellt, welche zwar das Recht des Staates zu wahren und für die äußere Ordnung des kirchlichen Lebens zu sorgen wußten, aber für die lebendige Gotteskraft des Evangeliums und für die Förderung ihres heiligenden und seligmachenden Wirkens kein Herz und keinen Sinn hatten, ja welche vor ihr sich fürchteten, weil ihr Treiben der menschlichen Berechnung sich entzieht. So ist wohl der äußere Bestand der evangelischen Kirche gesichert worden, aber ihr inneres Leben ist vielfältig verkommen. Und es ist da und dort dahin gekommen, daß man, wenn von der Kirche die Rede ist, nur an diese Häuser von Holz und Stein denkt und genug gethan zu hoben glaubt, wenn man nun diese gehörig in Bau und Besserung hält, daß man dagegen vergißt, wie unter der Kirche eigentlich zu verstehen ist die Gemeinde des Herrn, deren Glieder als die lebendigen Steine auferbauet werden sollen zu einem geistlichen Hause auf dem Grund- und Eckstein, welcher ist Jesus Christus, gestern und heute und hochgelobt in alle Ewigkeit! - Und darum ist es Zeit, meine geliebten Freunde, daß mit dem Grundsatze unseres Herrn Er si gemacht werde- „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist. und Gott, was Gottes ist.“ Es wird ja dieses auch, wie wir gesehen haben, durch das Wesen unserer Kirche gefordert, und sie ist nur durch äußere Umstände an der vollkommenen Durchführung dieses Grundsatzes gehindert worden. Es ist Zeit, daß wir uns gewöhnen, zwischen dem Gebiete der kirchlichen und der bürgerlichen Gemeinschaft wohl zu unterscheiden. In das Gebiet des Staates fällt das leibliche und zeitliche Leben. Hier hat er dafür zu sorgen, daß ein gesicherter Rechtszustand die feste (Grundlage der bürgerlichen Gemeinschaft werde und daß einem Jeden ohne Ansehen des Standes und der Person und auch ohne Ansehen des religiösen Bekenntnisses sein Recht werde vor dem weltlichen Richter; daß Zucht und Ordnung im äußeren Leben hergestellt und erhalten werde; daß Wege und Mittel aufgeschlossen werden der Gewerbthätigkeit und dem Verkehr; daß die Bildung der Jugend und des Volkes gefördert werde durch tüchtige Schulen und durch Anstalten für Wissenschaft und Kunst. Aber er hüte sich überzugreifen in ein ihm fremdes Gebiet, Er lasse Gott, was Gottes, und der Kirche, was der Kirche ist. Gottes aber ist das Gewissen und die Seele des Menschen, und in das Gebiet des kirchlichen Lebens fällt die Sorge für sein geistliches und ewiges Leben. Das Hauptmittel, welches ihr zur Erfüllung ihres Berufes gegeben ist, ist das Wort Gottes, Und die innere Kraft dieses Mittels ist so gewaltig, daß die evangelische Kirche keine Ursache hat, nach den Mitteln äußerer Macht sich zu sehnen, sie sorge nur dafür, daß es richtig gelehrt und gepredigt und ausgetheilt werde, Sie lasse es nur laut und freudig erschallen, damit die Schlummernden geweckt und die Bösen gestraft, die Verirrten zurecht geführt, die Schwachen gestärkt und die Betrübten getröstet, und damit die Sünder bekehrt und geheiligt und selig gemacht werden; so wird es sich nützlich erweisen zur Lehre und zur Strafe und zur Besserung und Züchtigung in der Gerechtigkeit. Es liegt aber, meine lieben Freunde, in solcher klaren Unterscheidung verschiedener Lebensgebiete ein gar großes Bewahrungsmittel gegen die Ausschreilungen unserer Schwachheit und Sünde auf dem einen, wie auf dem andern Gebiete. Verderbliche Irrthümer und Regungen der Herrschsucht, welche auf dem einen hervortreten, finden dann an dem anderen einen Anstoß und werden in ihre rechten Schranken zurückgewiesen; und so hält eines dem anderen die Wage, damit unter der Leitung des Gottes, der kein Gott der Unordnung, sondern ein Gott des Friedens ist. Ordnung und Recht und ein ihm wohlgefälliges Leben nach allen Seiten hin gedeihe.

II.

Aber in dem Worte des Herrn: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist,“ liegt auch der zweite Grundsatz, daß die Unterscheidung zwischen dem Gebiete des kirchlichen und des bürgerlichen Lebens nicht in einen feindlichen Gegensatz ausarten darf, sondern daß Kirche und Staat sich wechselseitig anerkennen, ergänzen und unterstützen müssen. Wie verschieden auch der Beruf und die Thätigkeit des Staates von dem Beruf und der Thätigkeit der Kirche ist, und wie wohl mau daher die beiderseitigen Gebiete von einander unterscheiden kann; scheiden lassen sie sich doch in Wirklichkeit nicht von einander, so daß das eine gegen das andere sich vollkommen gleichgültig verhalten könnte, oder gar feindselig verhalten dürfte. Es geht dieß schon deswegen nicht an, weil doch die Thätigkeiten im Staat wie in der Kirche von Menschen ausgehen müssen, die beiden Gemeinschaften angehören. Und diesen ruft den Herr zu: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Wir sollen das eine thun und das andere nicht lassen; unsere Pflicht gegen die Obrigkeit und die bürgerliche Gemeinschaft erfüllen, aber darum unsere Pflicht gegen Gott und die kirchliche Gemeinschaft nicht versäumen. Dem Staate gebührt, wie wir sahen, die Sorge für das leibliche und zeitliche Leben, der Kirche die Sorgen sind das Leben und ewige Heil der Seele. Aber wir alle wissen ja, daß Leib und Seele zusammengehören, und daß, wenn eines leidet, das andere mitleidet. Wenn ein Mensch auf den Gedanken käme, nur seinen Leib zu Pflegen und um seine Seele sich gar nicht zu bekümmern, und wenn ein anderer nur für seine Seele sorgen wollte, nach der Gesundheit seines Leibes aber gar nicht fragte, so würde in beiden Fällen der ganze Mensch leiden. Und so muß es auch der ganzen menschlichen Gesellschaft zum Verderben gereichen, wenn die bürgerliche und die kirchliche Gemeinschaft gleichgültig nebeneinander hergehen, oder gar feindselig gegen einander auftreten wollten. Es gibt auch Ehen, in welchen die Einigkeit im Geist so gestört ist, daß Mann und Frau zu einem gleichgültigen wechselseitigen Vertragen und Sichgehenlassen gekommen sind; aber kein Mensch wird behaupten, daß das eine gute Ehe sei. Sondern das ist eine gute Ehe, wo Eines die eigenthümliche Thätigkeit des Anderen anerkennt und ihren Werth zu schätzen weiß, und wo ein Jedes durch treue Arbeit an seinem Theile auch das Wohl des Andern fördert. Auch die Verbindung zwischen der kirchlichen und der bürgerlichen Gemeinschaft ist eine Ehe, die Gott gestiftet hat, und auch hier soll, was Gott zusammengefügt hat, der Mensch nicht scheiden. Auch die zum Dienste des Staates Berufenen sollen die hohe Bedeutung der Kirche anerkennen und ihr Wirken fördern, und die Diener und Glieder der Kirche sollen dem bürgerlichen Leben nicht gleichgültig gegenüberstehen, sondern an ihrem Theile für sein Gedeihen wirken. - Stellen wir uns zunächst auf den Standpunkt des Staates, so ist ja leicht einzusehen, wie sehr er Ursache hat, die Unterstützung, welche die Kirche ihm gewährt, nicht zu verachten. Der Staat hat den Beruf, darüber zu wachen, daß in dem äußeren Leben Gesetz und Ordnung gewahrt werde. Aber die äußere Gesetzlichkeit seiner Bürger hat doch nur dann wahren Werth und rechte Kraft, wenn sie getragen ist von einer gesetzlichen Gesinnung, und die kommt nur da zu Stande, wo der Mensch seinen Eigenwillen und seine Willkür unter das höchste Gesetz, unter den heiligen Willen seines Gottes, beugen gelernt hat; und tief hat zu allen Zelten in dem Herzen der Völker das Bewußtsein gewurzelt, daß es keinen rechten Gehorsam gebe gegen die Gesetze des Staates ohne Gehorsam gegen den heiligen Willen der Gottheit. Als aber die Zeit erfüllet war, da sandte Gott seinen Sohn, um durch ihn das Gesetz seiner Allmacht und Heiligkeit, seiner Weisheit und Gnade auf das vollkommenste zu offenbaren. Es ist der Macht des Staates auf die Dauer zu schwer geworden, wider den Stacht zu löcken, und sie hat dem einfachen Worte des Evangeliums sich beugen müssen. Der heutige Staat ruht thatsächlich auf dem Christenthum. Die Verbindung, welche die eigentliche Grundlage des staatlichen Lebens bildet, die Ehe, ist, wie der Staat sie fordert, durch das Christenthum geworden, und wenn er sich auch nur auf die Forderung beschränkt, daß der Mann sein soll Eines Weibes Mann. Die Gleichheit Aller vor dem Gesetze ist nur dadurch zur Anerkennung gekommen, daß das Christenthum den großen Grundsatz in die Welt hineingerufen hat: „Es ist hier kein Jude, noch Grieche, es ist hier kein Knecht noch Freier, es ist hier kein Mann noch Weib, sondern sie sind allzumal Einer in Christo.“ Und derselbe Grundsatz hat in dem Staate erst das Bewußtsein seiner Verpflichtung wach gerufen, für die Erziehung und Bildung aller seiner Angehörigen Sorge zu tragen. Insbesondere aber ist der Staat der evangelischen Kirche zu Dank dafür verpflichtet, daß sie auch seine Ordnungen wieder als eine göttliche Ordnung zur Anerkennung und überall, wo der evangelische Geist sich regen durfte, auch ein besseres weltliches Regiment auf die Bahn gebracht hat. Auch die Toleranz, die Duldung gegen andere Bekenntnisse, ist eine Frucht des evangelischen Geistes, und der Staat mag sich in dieser Duldung immerhin so sicher fühlen, daß er auch Solche zu seinem Dienste beruft, welche zu dem Evangelium sich nicht bekennen, obwohl sie seine äußeren Segnungen täglich mit uns genießen. Das aber wäre ein wahrhaft selbstmörderisches Verfahren, wenn der Staat die Grundsätze des Christentums, welchen er sein gegenwärtiges Leben verdankt, selbst verläugnen, wenn er seine Pflicht gegen die Kirche versäumen, wenn er sich weigern wollte, Gott zu geben, was Gottes ist. - Aber auch die Kirche soll ihrer Verpflichtungen gegen den Staat eingedenk sein. Ist doch schon das ein großer Segen für sie, daß sie unter dem Schutze einer festen Ordnung des äußeren Lebens ihrem Berufe, die rechte Ordnung im inneren Leben ihrer Bekenner herzustellen und das Reich Gottes zu verbreiten, dienen kann. Darum soll sie von den Angelegenheiten des bürgerlichen Lebens sich nicht gleichgültig abwenden und nicht gegen jede neue Einrichtung auf diesem Gebiete, die ihr unbequem ist, feindselig auftreten; sie hat es sich so erst selbst zuzuschreiben, wenn ein gleiches Herhalten gegen sich hervorgerufen wird. Unser Herr und Heiland Jesus Christus hat über die tiefgesunkene und ihrem Untergange rasch entgegensinkende heilige Stadt Jerusalem geweint; und diese Thränen zeigen uns, wie der, welchem alle Gewalt gegeben war im Himmel und auf Erden, doch sein Vaterland lieb gehabt hat.

Und auch darin soll ein rechtschaffener Christ ihm nachfolgen: wir sollen unser Vaterland, wir sollen unsere Vaterstadt lieb haben, nicht obgleich, sondern weil wir Christen sind, und sollen uns lebendig als Glieder der bürgerlichen Gemeinschaft fühlen, welcher wir angehören. In den Kampf der politischen Parteien freilich soll die Kirche sich nicht mischen, so daß sie einer Partei sich dienstbar macht. Sie soll der freien Stellung sich freuen, welche ihr Beruf ihr über den Parteien anweist, und soll einer jeden und der Obrigkeit, wie den Unterthanen, das Gesetz der ewigen Wahrheit aus Gottes Wort lauter und freimüthig verkündigen. Sie soll darnach trachten, daß auch ihre Feinde ihr nachsagen müssen, was ihrem Herrn und Haupte in unserm Texte nachgerühmt wird: „Wir wissen, daß du wahrhaftig bist und lehrest den Weg Gottes recht, und fragest nach Niemand, denn du achtest nicht das Ansehen der Person!“ Dann wird sie, ihrem wahren Berufe treu, auch ihre Verpflichtung gegen den Staat am besten erfüllen.

Mögen denn in dem gegenwärtigen Kampfe der Meinungen die Vertreter der Kirche, wie die Vertreter des Staates das Wort des Herrn sich merken: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.“ Möge ein Jeglicher das Seine thun, und nicht bloß dem Andern das Seine lassen, sondern auch an seinem eignen Theile das Wohl und Gedeihen des Andern fördern. Möge der gnädige Gott seiner Kirche treue Diener und lebendige Glieder erwecken, die dem Kaiser zu geben bereit sind, was des Kaisers ist; und mögen die Obrigkeiten und Diener und Bürger des Staates auch nicht versäumen, Gott zu geben, was Gottes ist, sondern eingedenk sein, daß auch von dem Gebäude des Staates das Wort gilt: „Wo der Herr das Haus nicht bauet, so arbeiten umsonst, die daran bauen.“ - Amen.

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