Härter, Franz Heinrich - Das Amt den Diakonissen in der evangelischen Kirche, mit besonderer Beziehung auf die Diakonissen-Anstalt zu Straßburg

Härter, Franz Heinrich - Das Amt den Diakonissen in der evangelischen Kirche, mit besonderer Beziehung auf die Diakonissen-Anstalt zu Straßburg

Vorwort.

Um Mittel zur Gründung des Straßburger-Diakonissenhauses zu sammeln, machte Unterzeichneter eine Kollektenreise nach Paris und durch das Ober-Elsass. In der Stadt Basel, wohin er zuletzt kam, wünschten viele wohlwollende Personen über das Wesen einer solchen Stiftung umständlicheren Bericht. Dies veranlasste gegenwärtigen Vortrag, welcher am 5ten Juni des laufenden Jahrs in der Sonntags-Abendstunde der St. Martins-Kirche zu Basel, vor einer zahlreichen Versammlung gehalten wurde, und dessen Hauptzweck war zu zeigen, dass das Amt der Diakonissen nichts Neues ist, sondern der ältesten Zeit der Kirche Christi angehört, mithin in unsrer evangelischen Kirche nicht fehlen soll.

Würdige Männer sprachen den Wunsch aus, dass dieser Vortrag dem Drucke übergeben würde, und die Verwaltung der Anstalt hat dazu ihre Genehmigung erteilt. Mögen durch diese Andeutungen manche Ansichten berichtigt, manche Vorurteile zerstreut, und dem Werke eine größere Zahl von Freunden gewonnen werden, die es kräftig unterstützen helfen.

Den Wohltätern aber, welche uns so liebevoll entgegen kamen, und das schwache Beginnen ermutigten durch Wort und Tat, sei hier der wärmste Dank gesagt. Der Geber alles Guten wolle ihre Hoffnungen überschwänglich erfüllen, und ihr Zutrauen lohnen durch gesegneten Erfolg.

Wir erflehen den Segen des Herrn auch auf die Schwester Anstalten, welche bereits begonnen haben, oder im Entstehen begriffen sind. Vorzüglich gedenken wir vor dem Throne Gottes der Anstalt zu Kaiserswerth, die allen andern so kräftig vorausgeht, und auch eine unserer Pflegerinnen gebildet hat. Jesus Christus lasse dem teuren Stifter derselben zum Troste, sein Werk nach kurzer Trauerzeit desto schöner aufblühen und Früchte für die Ewigkeit tragen!

Schließlich ersuchen wir alle Personen, welche entweder die Anstalt zu Straßburg durch Liebesgaben unterstützen wollen, oder selbst in diese Anstalt einzutreten wünschen, ihre Sendungen und Briefe zu adressieren, an die Kassiererin der Anstalt, Frau Witwe E. Passavant, wohnhaft in der Schreibergasse Nro. 3 dahier, oder an

F. Härter,

Pfarrer an der Neuen Kirche zu Straßburg am Rhein,

mit dem Zusatze: „für die evangelische Diakonissen-Anstalt.“

Text

„Ich befehle euch unsere Schwester Phöbe, welche ist am Dienste der Gemeinde zu Kenchrea, dass ihr sie aufnehmt in dem Herrn, wie sich's ziemt den Heiligen, und tut ihr Beistand in allem Geschäfte, darinnen sie euer bedarf. Denn sie hat auch Vielen Beistand getan, auch mir selbst.“
Röm. 16,1 ff.

Diese Worte versetzen uns in die älteste Zeit der christlichen Kirche; sie enthalten die Empfehlung einer Diakonissin1) oder Dienerin der Gemeinde zu Kenchrea bei Korinth, welche in Geschäften nach Rom reiste, und wahrscheinlich auch des Apostels Paulus wichtige Epistel an die Römer überbrachte. Das Wenige, was uns von Phöbe gesagt ist, reicht hin, um uns einen Blick zu gestatten in die vielumfassende Tätigkeit der Diakonissen überhaupt; sie standen am Dienste der Gemeinden, und übten auf weiblicher Seite das, was unter dem männlichen Teile der Gemeinde die Diakonen taten, deren erste Anordnung uns in der Apostelgeschichte kurz angedeutet wird2); vorzüglich war ihnen die Pflege der Kinder, der Armen und Kranken anvertraut, und indem sie mit liebender Selbstverleugnung überall Handreichung taten, wo man ihrer bedurfte, waren sie ein kräftiger Beistand für die Apostel in der Begründung und Besorgung der Christengemeinden.

Dass von den Diakonissen des ersten Jahrhunderts nicht umständlicher geredet wird, darf uns nicht wundern; ihr anspruchsloser Dienst gestaltete sich ganz von selbst, durch das innere Leben, welches sich in der frühesten Zeit der Kirche tatkräftig erwies. Wo dieses Leben erwacht, bringt es von selbst ähnliche Wirkungen hervor, und die Diakonissenanstalten, die nunmehr hin und wieder entstehen, sind im Grunde nichts anderes, als eben das, was die apostolische Zeit in Fülle besaß, nur mit besonderer Anwendung auf die Bedürfnisse unserer letzten Periode, worin der Anfang und das Ende der Christenzeit sich merkwürdig verschmelzen.

Da uns die Errichtung einer solchen Anstalt zu Straßburg gegenwärtig beschäftigt, so wurde ich von mehreren Freunden aufgefordert, über das Wesen derselben einige Erklärungen öffentlich darzulegen. Lieber möchte ich dem Winke der Heiligen Schrift folgen und die Sache sich gestalten lassen, ohne dass viel davon geredet würde; weil ich aber denen, die durch ihre milde Gaben das Werk in seinem Beginnen freundlich unterstützen, auch Rechenschaft darüber schuldig bin, so darf ich mich nicht weigern dem wohlwollenden Verlangen bestmöglichst nachzukommen. Jesus Christus, der Herr der Kirche, wolle mir dazu beistehen mit seiner Gnade.

Das Amt der Diakonissen, wie wir an dem Beispiel der Phöbe gesehen haben, ist etwas Wesentliches in der christlichen Kirche; denn das Weib soll nicht ausgeschlossen sein von der Tätigkeit für das Reich Gottes auf Erden. Alle wahre Jüngerinnen Jesu, sie seien Witwen, Frauen oder Jungfrauen, gehören ebenso wohl wie die Männer zu dem Leibe Christi, und sind dessen lebendige Glieder, eine jegliche nach ihrem Teil3). Sagt doch der Apostel Paulus ausdrücklich4): „Ihr seid Alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo Jesu; hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier; hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal Einer in Christo Jesu.“ Wer dürfte gegen dies Zeugnis des Heiligen Geistes noch zu behaupten wagen, dass dem weiblichen Geschlechte weiter nichts gebühre, als die Besorgung des eigenen Hauswesens, und dass es sich auf seine Familienverhältnisse und den irdischen Beruf beschränken solle, unbekümmert um die Förderung des großen Gnadenwerkes, welches Gott in Christo Jesu gestiftet hat zur Erlösung des gefallenen Menschengeschlechtes? - Eine Haushaltung nimmt ja alle Kinder des Hauses in Anspruch durch eine gemeinsame Tätigkeit, und untersagt es den Töchtern nicht, ihren Beitrag zur Wohlfahrt des Ganzen zu geben; warum sollte es in der Haushaltung Gottes auf Erden anders sein, und nur die Söhne ausschließlich darin arbeiten dürfen? Freilich ist durch die Verschiedenheit der Gaben, welche der Herr über das Haus Gottes nach seiner Weisheit ausgeteilt hat, einem jeden Geschlechte seine besondere Tätigkeit angewiesen; allein gerade hierin hat man sich sehr oft geirrt, indem man behauptete, der weibliche Teil der Gemeinde sei vom Dienste der Kirche auszuschließen, weil es heißt5): „Einem Weibe gestatte ich nicht, dass sie lehre, auch nicht, dass sie des Mannes Herr sei, sondern stille sei.“

Allerdings wäre es ungeziemend, wenn man das Predigtamt in der Gemeinde auf Frauen übertragen wollte; das Gefühl der Schicklichkeit sträubt sich dagegen, ein Weib auf dem öffentlichen Lehrstuhl zu sehen, und mit Recht verbietet solches der Apostel in der angeführten Stelle; aber auch mehr nicht, denn wer wollte wohl aus seinen Worten den Schluss ziehen, dass man keine weibliche Lehrerinnen in Töchterschulen haben sollte, oder dass Christinnen in Privatvereinen ihres Geschlechtes nicht sprechen noch beten dürften. Und was vollends die belehrenden Unterhaltungen mit einzelnen Personen anbelangt, warum sollten diese den Frauen untersagt sein? Hat doch eine Priscilla den berühmten Alexandriner Apollos im Christentume unterweisen helfen6). Ja, wie mancher Mann ist schon durch das einfache Zeugnis aus weiblichem Munde auf den Weg des Lebens gewiesen worden.

Dabei ist jedoch das Weib nicht herrschend, sondern dienend, und ihr schönster Beruf besteht darin, als treue Nachfolgerin Jesu dem Dienste seiner Kirche sich zu widmen, mit sanftem stillem Geiste7), indem sie ihre Gottseligkeit beweist durch gute Werke8). So entstand eigentlich das Diakonissen-Amt. Man kann im allgemeinsten Sinne des Wortes sagen, dass jede wahre Christin eine Diakonissin sei, denn sie dient dem Herrn Christo in ihren Verhältnissen9), mit der Gabe, die sie empfangen hat, als eine gute Haushalterin der mancherlei Gnade Gottes10). Doch die streitende Kirche Christi bedarf noch eines besonderen amtlichen Dienstes, welcher nur von weiblichen Mitgliedern derselben geleistet werden kann, die sich dazu berufen fühlen.

Unter einem amtlichen Dienste verstehe ich einen solchen, der als Hauptgeschäft, als Lebensaufgabe im Namen des Herrn geübt wird, und die Zeit und Kräfte des Menschen vorzugsweise in Anspruch nimmt. Es ist nicht nötig, dass eine kirchliche Oberbehörde zu solchem Amte den Auftrag gebe, denn es kommt dabei hauptsächlich auf die innere Berufung an. Dies sehen wir unter dem männlichen Teile der Christengemeinden, an den Missionaren und Evangelisten, deren amtliche Tätigkeit meistens nur von Privatbestrebungen ausgeht; sie verwalten aber dennoch eigentliche Ämter im Dienste des Herrn und seiner Kirche.

In diesem Sinne reden wir auch von dem Amte der Diakonissen, welche am Dienste der Gemeinden stehen, um das zu üben, was Männer entweder nur mangelhaft oder gar nicht leisten könnten. Dem Weibe ist nämlich nach Gottes Ordnung vorzüglich die Sorge für das Einzelne aufgetragen, während der Mann mehr im Allgemeinen wirkt. Die geheiligte Manneskraft streut mächtig den Samen des Wortes aus, und ruft mit begeisterter Rede die sündige Welt aus dem Todesschlafe; das gesegnete weibliche Walten pflegt die jungen Gottespflanzen, und nährt mit treuer Beharrlichkeit das beginnende Leben. Das Eigentümliche in der Aufgabe des Weibes ist demnach eine stille Liebestätigkeit, welche vor den Augen der Welt meistens gar unbedeutend scheint, aber desto köstlicher ist vor Gott.

Den weiblichen Mitgliedern unserer evangelischen Kirche fehlte aber bisher die Gelegenheit eine solche Liebestätigkeit auf eine geordnete Weise und in größerem Umfange zu üben. Als man nämlich zur Zeit der Reformation die Irrtümer und Missbräuche ausschied, welche im Laufe der Jahrhunderte sich in die abendländische Kirche eingeschlichen hatten, und durch die Macht des römischen Bischofs gehandhabt wurden, hob man auch mit Recht die klösterlichen Orden auf, in denen viel geheimes Verderben brütete, und stellte die evangelische Einfalt der apostolischen Kirchenverfassung möglichst wieder her. Nachdem die ersten Kämpfe für die Wahrheit, welche vorzugsweise die Männer in Anspruch nahmen, durchgerungen waren, und die Glaubensfreiheit, kraft eines öffentlich anerkannten schriftgemäßen Bekenntnisses, auf festem Grunde stand, so gebührte auch dem weiblichen Teile der evangelischen Gemeinden ihr Anteil an der Tätigkeit für die gereinigte Kirche, dass dieselbe geschmückt würde mit Werken der christlichen Liebe, in welchem freiwillige Dienerinnen des Herrn eine ihrem Geschlechte angemessene Wirksamkeit gefunden hätten. Allein man zögerte damit, wegen übergroßer Besorgnis, es könnte dadurch wieder eine Türe geöffnet werden jener Irrlehre, die das innere Gnadenwerk des Glaubens verhindert, indem sie auf äußerliche verdienstliche Werke treibt.

Die verjährte Zögerung wurde endlich zur Entwöhnung. Unterdessen entstand für die römische Kirche, welche durch die Reformation auch Manches gewonnen hatte, im 17ten Jahrhundert die wohltätige Schwesternschaft des Vincentius von Paula, und noch mehrere andere Orden der Barmherzigkeit gestalteten sich hin und wieder, und breiteten sich schnell aus. Die evangelische Kirche hatte nichts Ähnliches aufzuweisen. Das wurde ihr oft von Gegnern zum Vorwurfe gemacht; ja es kam so weit, dass man behauptete, die religiösen menschenfreundlichen Institutionen wären nur in der römischen Kirche möglich, und könnten nicht gedeihen auf protestantischem Boden.

Diese ungegründete Behauptung ist nun hinreichend durch die Tat widerlegt; an verschiedenen Orten werden gegenwärtig evangelische Diakonissen-Anstalten errichtet, und einige bestehen schon, und sind in gutem Fortgang. Durch die Errichtung dieser Anstalten wird ein dringendes Bedürfnis unserer Kirche befriedigt, und dem weiblichen Teile der evangelischen Gemeinden ein neues gesegnetes Arbeits-Feld eröffnet.

Diakonissen-Anstalten sind eigentlich Pflanzschulen, worin Jungfrauen oder Witwen, die sich dem Dienste des Herrn widmen wollen, die nötige Vorbereitung und Bildung empfangen, damit sie, nach den ihnen verliehenen Gaben, den öffentlichen Werken der Barmherzigkeit vorstehen können, und zwar in echt evangelischem Sinne. Ich sage dies Letzte nachdrücklich, weil darin der wichtigste Punkt liegt, auf welchen Alles ankommt. Was die Errichtung solcher Anstalten in der evangelischen Kirche vor den Augen der Unevangelischen als eine fast unauflösbare Aufgabe erscheinen machte, war der Umstand, dass die römische Kirche die Orden der barmherzigen Schwestern hauptsächlich durch eine unbiblische Lehre stiftet und erhält, die wir verwerfen müssen, weil sie mit der Heiligen Schrift im Widerspruche steht, nämlich, dass der Mensch durch gute Werke die Seligkeit verdienen könne. Die Bibel dagegen sagt: „Wer an den Sohn Gottes glaubt, wird das ewige Leben haben11);“ und von den Begnadigten heißt es: „Aus Gnaden seid ihr selig geworden durch den Glauben, und dasselbige nicht aus euch; Gottes Gabe ist es; nicht aus den Werken, auf dass sich nicht Jemand rühme.12)

Wenn nun die evangelische Kirche schriftgemäß lehrt, dass die Seligkeit ein freies Gnadengeschenk Gottes ist, und dass man sie nicht verdienen könne mit dem selbstverleugnungsvollen Berufe einer barmherzigen Schwester oder Diakonissin, welche auf irdischen Gewinn und zeitliche Ehre verzichten muss, wie werden sich evangelische Christinnen finden, die sich dem schweren Amte unterziehen möchten, da ihnen auch auf die Ewigkeit kein besonderer Lohn dafür versprochen wird? - Diese Frage kann allerdings dem, der sie nur aus menschlichem Standpunkte nach seiner Vernunft auffasst, unbeantwortbar scheinen. Nicht also dem, der das wahre evangelische Leben aus Erfahrung kennt. So gut es einem Manne möglich wird durch die beseligende Gotteskraft des wahren Glaubens hinzugehen, und sich als Missionar allen Entbehrungen und Gefahren preiszugeben, um den armen Heiden das Evangelium zu bringen, ebenso kann das weibliche Herz ermutigt werden, im Glauben an Jesum Christum, alles Zeitliche mit Freuden zum Opfer zu bringen, um dem Heilande zu dienen in dem geringsten seiner Brüder, ja sogar in denen, die ihn noch nicht kennen, um ihm, wo möglich, eine oder die andere Seele zu gewinnen zum Schmerzenslohn.

Es sind auch bereits unter uns Jüngerinnen Jesu vorhanden, die mit dem völligsten Bewusstsein dessen, was zum Amte einer Diakonissin gehört, sich demselben unterziehen. Freilich werden sie nun erst die Probe bestehen, aber sie bauen nicht auf eigene Kraft, sondern auf die Gnade, welche in den Schwachen mächtig ist; und der ihnen den Glauben stärkte zur Willigkeit, wird ihnen auch das Vollbringen schenken. Hat sich dann einmal eine Zahl von evangelischen Schwestern so weit herangebildet, dass sie auch Andere zu erziehen im Stande sind, so wird der Herr wohl noch manche Seele erwecken, sich an das begonnene Werk anzuschließen, und es kann daraus ein großer Segen für unsre evangelische Kirche erwachsen, wenn Gott das Gedeihen schenkt.

Die Anordnung der Diakonissen-Anstalt zu Straßburg ist folgende:

Die Schwestern wohnen beisammen in einem Hause, worin eine Kleinkinderschule (salle d'asile), eine Mädchenschule und einige Zimmer für Kranke eingerichtet sind; denn der erste Zweck der Anstalt ist, Lehrerinnen und Krankenpflegerinnen zu bilden. Schwestern, die zu Beidem die nötigen Gaben besitzen, werden für Beides geübt. Diejenigen, welche Lehrerinnen werden sollen, erhalten Unterricht im Deutschen und Französischen, im Rechnen, in der Geschichte und Geographie, und müssen so weit kommen, dass sie ein Examen auf der Akademie bestehen können, um das Diplom (oder Brevet) zu erlangen, welches sie in den Stand setzt, an jedem Orte gesetzmäßig eine Schule zu eröffnen. Die Krankenpflegerinnen werden von einem Arzte unterrichtet, und angeleitet zu Allem was nötig ist, um in Privathäusern oder Hospitälern die gebührenden Dienste zu leisten. Zugleich werden alle Schwestern ohne Unterschied in jeder weiblichen Arbeit für Kleidung und Haushalt geübt, damit sie möglichst geschickt werden überall zu helfen, und selbst wenig fremder Hilfe bedürfen.

Die Leitung der Anstalt ist einem Verwaltungs-Komitee von drei Frauenzimmern anvertraut, wovon die Eine vorzüglich das Rechnungswesen besorgt, die Andere den Unterricht beaufsichtigt, die Dritte als Sekretär das Protokoll der Sitzungen und die Korrespondenz führt. Ein Beschluss des Komitee ist nur dann gültig, wenn die Mitglieder desselben ganz einstimmig sind.

Ein Pfarrer unsrer evangelischen Kirche ist mit der Seelsorge der Anstalt beauftragt, und nimmt auch Teil an den Sitzungen des Komitee. Ihm ist der Religionsunterricht anvertraut und alle Einrichtungen, welche zur häuslichen Erbauung der Schwestern und zur Förderung ihres inneren Lebens mitwirken sollen.

In dem Hause selbst hat eine Hausmutter die Oberaufsicht des ökonomischen Teils; ihr sind zwei Schwestern beigesellt, wovon die Eine über die Lehrerinnen, die Andere über die Krankenpflegerinnen Aufsicht hält. Die Hausmutter bildet mit diesen zwei Schwestern den inneren Rat der Anstalt, welchem die Ausführung aller Beschlüsse des Verwaltungs-Komitee und die Beseitigung aller Störungen der Hausordnung übergeben ist.

Die Frauenzimmer, welche wünschen Diakonissen zu werden, haben sich zuerst an die Verwaltung zu wenden, und ihr die nötigen Mittel an die Hand zu geben, über sie die erforderlichen Erkundigungen einzuziehen. Die Hauptbedingung zur Aufnahme ist ein frommer Sinn; dabei dürfen aber auch körperliche Gesundheit und hinreichende Bildungsfähigkeit nicht fehlen. Das erste Jahr des Aufenthaltes in der Anstalt ist Probezeit; diese kann durch das Komitee verlängert werden, wiewohl nie über das zweite Jahr hinaus. Während der Probezeit wird ein Kostgeld entrichtet, welches für das Jahr auf 300 Fr. festgesetzt ist. Nach derselben gibt die Anstalt der aufgenommenen Diakonissin, was diese zum Unterhalte braucht, und sorgt auch für sie in Krankheitsfällen oder im Alter; aber eine Besoldung erhalten die Diakonissen nicht, so lange sie im Anstaltshause wohnen.

Die Aufnahme einer neuen Schwester unter die Zahl der Diakonissen, nach vollendeter Probezeit, geschieht durch eine Beratung aller Diakonissen, die im Hause anwesend sind, in Gegenwart der Verwaltung und des Seelsorgers der Anstalt. Die Verwaltung kann die Aufnahme nicht aussprechen, wenn nicht wenigstens zwei Dritteile der vorhandenen Diakonissen dafür stimmen.

Von den Diakonissen wird kein Gelübde gefordert; sie verpflichten sich nur auf ein Jahr, so dass sie ihren Austritt ein Jahr zum Voraus der Verwaltung schriftlich anzuzeigen haben. Die Verwaltung kann, mit Zuziehung des inneren Rates der Anstalt zu jeder Zeit diejenigen ausschließen, welche durch ihr Betragen eine solche Maßregel nötig machen.

Alle Diakonissen versprechen bei ihrer Aufnahme sich ohne Widerstreben dahin senden zu lassen, wo es die Verwaltung für zweckmäßig erachtet, und wieder in die Anstalt zurückzukehren, sobald sie gerufen werden.

Der evangelische Sinn, welcher die ganze Hausordnung durch dringen muss, wenn sie gedeihen soll, ist jeder lieblosen Willkür fremd, und bürgt auch dafür, dass die Anstalt ohne strengen Gesetzes-Zwang wird geleitet werden können. Sobald sie eine gewisse Festigkeit erlangt hat, und durch ihre Leistungen beweist, dass sich der Herr dazu bekennt, soll ihr Bestehen für die evangelische Kirche möglichst gesichert werden. Wir zweifeln nicht, dass unsre Behörden alsdann die Anstalt unter ihren Schutz nehmen, und ihr das Recht gestatten werden ein Eigentum zu haben und zu verwalten.

Sie selbst aber soll Eigentum unsres Gottes und Heilandes sein und bleiben, dass Er allein sie beherrsche mit seinem sanften Hirtenstabe, und darin wohne und walte mit seinem Heiligen Geiste; dass Er selber sich jede Diakonissin erziehe zu einer wahren Schwester seiner Barmherzigkeit, die, wie Phöbe, unter seinem Beistande vielen Beistand tue, und durch ihren demütigen Dienst sich selbst eine gute Stufe erwerbe, und eine große Freudigkeit im Glauben, in Christo Jesu13).

Herr, Jesus Christus, du Hirte und Bischof unsrer Seelen, wir empfehlen deiner liebenden Aufsicht dieses beginnende Werk. Halte deine allmächtige Hand schützend und segnend darüber ausgebreitet; rufe dir viele tüchtige Jüngerinnen herbei, die mit selbstvergessender Treue ihr Amt als deine Dienerinnen üben, und lenke du auch die Herzen der evangelischen Christen, dass sie diese Anstalt wohlwollend unterstützen, und dass dieselbe bestehe bis an das Ende der Tage des Erlösungskampfes, als ein Denkmal des Glaubens, der durch die Liebe tätig ist. Amen.

1)
Diakonissa ist im Griechischen das weibliche Wort von Diakonos, Diener.
2)
Apg. 6, 1-6.
3)
1 Kor. 12, 27.
4)
Gal. 3, 26 und 28.
5)
1 Tim. 2, 12.
6)
Apg. 18, 24 - 26.
7)
1 Pet. 3, 4.
8)
1 Tim. 2, 10.
9)
Kol. 3, 23-24
10)
1 Pet. 4, 10.
11)
Joh. 3, 14-16.
12)
Eph. 2,8-9
13)
1 Tim. 3, 13
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