Das Bekenntniß der reformirten Kirche in Frankreich (Confession de foi)

Das Bekenntniß der reformirten Kirche in Frankreich (Confession de foi)

Art. I. Wir glauben und bekennen einen einzigen Gott, welcher ein einfaches geistiges Wesen ist, ewig, unsichtbar, unwandelbar, unendlich, unbegreiflich, unaussprechlich herrlich, allmächtig, die höchste Weisheit, gütig, gerecht und barmherzig.

Art. II. Dieser Gott offenbart sich als solcher den Menschen, erstlich in seinen Werken, sowohl in der Schöpfung als in der Erhaltung und Leitung derselben. Deutlicher aber in seinem Worte, welches er ursprünglich in göttlichen Aussprüchen mitgetheilt, nachher schriftlich in den Büchern, die wir die heilige Schrift nennen.

Art. III. Diese heilige Schrift ist vollständig in den canonischen Büchern alten und neuen Testaments enthalten (welche hier sämmtlich genannt werden).

Art. IV. Wir erkennen, daß diese Bücher canonisch sind, das heißt, die untrügliche Norm und Regel unsers Glaubens, nicht sowohl durch die allgemeine Anerkennung und Zustimmung der Kirche, als durch das Zeugniß und die innere Ueberzeugung des heiligen Geistes, welcher sie uns unterscheiden lehrt von den andern kirchlichen Büchern, auf welche, wenn sie auch nützlich zu lesen sind, man doch keine Glaubensartikel gründen kann.

Art. V. Wir glauben, daß das Wort, welches in diesen Büchern enthalten ist, von Gott ausgegangen ist, von dem allein es sein Ansehen hat, und nicht von den Menschen. Da es die Regel für alle Wahrheit ist, und das enthält, was nothwendig ist für den Dienst Gottes und unser Seelenheil, so ist es nicht den Menschen erlaubt, ja wir sagen nicht einmal den Engeln, darin etwas zu ändern, hinzuzufügen oder davon wegzulassen. Daraus folgt, daß weder die alten Kirchenlehrer, noch die Gewohnheiten, die große Anzahl der Meinungen, die menschliche Weisheit, noch die Urtheile der Menschen und der Gerichte, die Edicte und Decrete, die Kirchenversammlungen, die Visionen, noch die Wunder, dieser heiligen Schrift entgegengestellt werden können, sondern im Gegentheil, daß alle Dinge untersucht, geordnet und reformirt werden sollen nach diesem Worte. Und demnach erkennen wir die drei Bekenntnisse, das apostolische, das Nizänische, das Athanasianische aus dem Grunde an, weil sie mit dem Worte Gottes übereinstimmen.

Art. VI. Diese heilige Schrift lehrt uns, daß in diesem einen, einfachen göttlichen Wesen, welches wir bekannt haben, drei Personen sind: der Vater, der Sohn und der heilige Geist; der Vater, erste Ursache, Prinzip und Ursprung aller Dinge; der Sohn, das Wort und die ewige Weisheit; der heilige Geist, seine Kraft, Macht und Wirksamkeit; der Sohn, in Ewigkeit vom Vater erzeugt; der heilige Geist, ewig von beiden ausgehend: drei Personen, die nicht ineinander aufgehen, sondern für sich bestehen und doch nicht getrennt sind, aber dieselbe Essenz, Ewigkeit, Macht und Qualität haben. Und hiemit bekennen wir das, was in den alten Kirchenversammlungen festgestellt worden ist und verwerfen alle Secten, Ketzereien, welche die heiligen Doctoren St. Hilarius, Athanasius, Ambrosius und Cyrillus verworfen haben.

Art. VII. Wir glauben, daß dieser Gott, unter Mitwirkung der drei Personen, durch seine Kraft, Weisheit und unergründliche Güte alle Dinge erschaffen hat, nicht nur Himmel und Erde und alles was darin enthalten ist, sondern auch die unsichtbaren Geister, von welchen die Einen abgefallen sind und ins Verderben gesunken, die Andern in dem Gehorsam beharrt sind; daß die Ersteren, weil sie sich in der Bosheit verderbt haben, die ewigen Feinde alles Guten sind, und folglich der Kirche. Die Zweiten, welche die Gnade Gottes behütet hat, sind seine Diener, um seinen Namen herrlich zu machen und für das Heil der Erwählten zu wirken.

Art. VIII. Wir glauben, daß dieser Gott nicht nur alle Dinge erschaffen hat, sondern daß er sie regieret und über ihnen waltet; er führt nach seinem Willen und leitet was in der Welt geschieht, nicht so, als ob er die Ursach des Uebels wäre, oder die Schuld ihm zugerechnet werden könnte, da sein Wille die allwaltende und untrügliche Regel aller Gerechtigkeit und Güte ist; er hat nämlich in Händen wunderbare Mittel, um sich selbst also der argen Geister und bösen Menschen zu bedienen, daß er das Arge, dessen sie sich schuldig machen, als wäre es gerecht, ordnet, und das Böse, was sie thun, ins Gute verwandelt. Also, wenn wir bekennen, daß nichts ohne Gottes Vorsehung geschieht, beten wir in Demuth die Geheimnisse an, die uns verborgen sind, ohne ergründen zu wollen, was über das Maaß unserer Erkenntniß ist; vielmehr wenden wir zu unserem Nutzen das an, was uns in der heiligen Schrift gelehrt wird, um die Seelen mit Ruhe und Zuversicht zu erfüllen, nämlich daß Gott, dem alle Dinge unterthan sind, über uns mit väterlicher Sorge wacht, so daß nicht ein Haar von unserem Haupte fallen wird ohne seinen Willen, während er die argen Geister und alle unsere Feinde so im Zaume hält, daß sie uns durchaus nicht den kleinsten schaden zufügen können, wenn er es nicht erlaubt.

Art. IX. Wir glauben, daß der Mensch, welcher rein und ohne Fehl nach Gottes Ebenbilde geschaffen ist, durch seine eigene Schuld von der Gnade, welche er erhalten hat, abgefallen ist, und sich also von Gott, welcher die Quelle aller Gerechtigkeit und aller Güter ist, entfernt hat, so daß seine Natur gänzlich verderbt ist; blind in seinem Geiste und verfälscht in seinem Herzen, hat er jene ursprüngliche Güte und Reinheit verloren, ohne Etwas davon behalten zu haben. Und obgleich in ihm noch einige Kraft lebt, das Gute vom Bösen zu unterscheiden, sagen wir doch, daß, was er Lichtvolles hat, sich in Finsterniß verwandelt, sobald er nun Gott suchen will, so daß er ihm nicht durch seinen Geist und seine Vernunft nahe treten kann. Und obgleich er Willen hat, wodurch er gereizt wird, dies und jenes zu thun, so ist dieser doch ganz gefangen unter der Sünde und er hat keine Freiheit zum Guten, als die, welche Gott ihm giebt.

Art. X. Wir glauben, daß alle Nachkommen Adams mit jener Seuche behaftet sind, welche wir die Erbsünde nennen, weil sie ein Uebel ist, welches sich erbt, nicht eine Nachahmung des Bösen, wie die Pelagianer es in ihrem Irrthum behauptet haben, welchen wir aber verwerfen. Wir meinen nicht, daß es nöthig sei, danach zu fragen, wie die Sünde von einem Menschen auf den andern übergehe, da es wohl genug ist, zu wissen, daß das, was Gott dem ersten Menschen verliehen, nicht ihm allein gegeben, sondern allen Nachkommen, und wir also in dieser seiner Person von allen unsern Gütern entblößt worden und in alles Elend und in die Verdammniß gefallen sind.

Art. XI. Wir sind auch überzeugt, daß dies Uebel eine wirkliche Sünde ist, welche hinreicht, die Menschen alle in Verdammniß zu führen, selbst die Kinder nicht ausgenommen, von ihrer Geburt an, und daß dies Uebel als solches vor Gott gilt; daß es selbst nach der Taufe immer Sünde bleibt, was die Schuld anbetrifft, obgleich die Verdammniß für die Kinder Gottes vertilgt ist, denen er die Sünde nicht zurechnet aus freier Gnade. Auch sagen wir, daß es eine Verderbniß ist, welche immer einige Früchte der Bosheit und der Empörung trägt, und so, daß selbst die heiligsten Menschen, wenn sie ihr auch widerstreben, doch mit vielen Schwächen und Fehlern befleckt sind, so lange sie hier auf Erden wallen.

Art. XII. Wir glauben ferner, daß aus diesem allgemeinen Verderben und dieser Verdammniß, in welche die Menschen alle versunken sind, Gott diejenigen herausreißt, welche er nach seinem ewigen, unveränderlichen Rathe erwählt hat, in unserm Herrn Jesu Christo, ohne auf ihre Werke Rücksicht zu nehmen, aus freier Güte und Barmherzigkeit, die Andern aber in dem Verderben läßt und in ihnen zu seiner Zeit seine Gerechtigkeit zeigen wird, wie in den Ersteren die Reichthümer seiner Erbarmung; denn die Einen sind nicht mehr werth als die Andern, bis Gott sie erkennt nach seinem unwandelbaren Rath, den er in Jesu Christo festgestellt hat vor der Schaffung der Welt, so wie auch Keiner durch seine eigene Kraft sich die Thür zu einer so großen Seligkeit eröffnen könnte, da wir aus unserer Natur nicht eine gute Regung, Gefühl oder Gedanken haben können, bis uns Gott zuvorgekommen und uns dazu Anleitung gegeben.

Art. XIII. Wir glauben, daß in Jesu Christo alles das, was zu unserem Heile nothwendig war, uns angeboten und mitgetheilt worden ist. Er, der uns zum Heil gegeben, ist uns zu gleicher Zeit gemacht worden zur Weisheit, zur Gerechtigkeit, zur Heiligung und Erlösung, so daß, wer von ihm weicht, auf das Erbarmen des Vaters, in welchem unsere einzige Zuflucht ist, verzichtet.

Art. XIV. Wir glauben, daß Jesus Christus, der die Weisheit des Vaters ist, und von Ewigkeit her sein Sohn, unser Fleisch an sich genommen hat, damit er Gott und Mensch in einer Person sei, nämlich Mensch wie wir, leidensfähig, sowohl im Leibe als in der Seele, uns in Allem ähnlich, doch rein von aller Sünde. Und was seine Menschheit betrifft, ist er der wahre Samen Abrahams und Davids, obgleich er empfangen worden durch die geheime Wirkung des heiligen Geistes. Und hier verwerfen wir alle Irrlehren, welche vor Zeiten die Kirchen getrübt haben, und namentlich auch die satanischen Erfindungen Servets, welcher dem Herrn Jesu eine phantastische Gottheit zuschreibt, indem er aussagt: er sei die Idee und das Urbild aller Dinge, ihn den persönlichen oder figürlichen Sohn Gottes nennt, und ihm schließlich einen Körper von drei unerschaffenen Elementen andichtet, indem er auf diese Weise die zwei Naturen vermengt und zerstört.

Art. XV. Wir glauben, daß in ein und derselben Person, nämlich Jesu Christo, die beiden Naturen (Gottes und des Menschen) wirklich und unzertrennlich so verbunden und vereinigt sind, daß jede Natur ihre bestimmte Eigenheit behält: so daß wie in dieser Verbindung die göttliche Natur ihre Eigenheit bewahrt, unerschaffen, unendlich, alle Dinge erfüllend, also auch die menschliche Natur endlich geblieben ist, mit ihrer Form, ihrem Maaße, ihrer Eigenheit, und selbst daß Jesus Christus, obgleich er seinem Leibe durch seine Auferstehung Unsterblichkeit verliehen, ihm doch nicht sein wirkliches Wesen genommen hat. Und folglich betrachten wir ihn in seiner Göttlichkeit also, daß wir ihn nicht von seiner Menschheit entblößen.

Art. XVI. Wir glauben, daß Gott uns seine Liebe und unschätzbare Güte darin hat offenbaren wollen, daß er seinen Sohn sandte, ihn in den Tod für uns gab und ihn auferweckte, um alle Gerechtigkeit zu erfüllen und uns das ewige Leben zu erwerben.

Art. XVII. Wir sind überzeugt, daß durch das eine Opfer, welches der Herr Jesus auf dem Kreuze dargebracht, wir mit Gott versöhnt sind, damit wir nun gerecht gehalten und erachtet würden vor ihm; denn wir können Gott nicht angenehm sein, noch theilhaftig werden der Kindschaft, wenn er uns nicht unsere Sünden vergiebt und sie so zu sagen begräbt. Also bekennen wir laut, daß Jesus Christus unsere gänzliche und vollkommene Reinigung ist, daß wir in seinem Tode eine vollständige Sühne haben, um von den Sünden und Freveln los zu werden, und nur durch dies Mittel frei werden können.

Art. XVIII. Wir glauben, daß all' unsre Gerechtigkeit ihren Grund hat in der Vergebung unserer Sünden, welche auch unsre einzige Seligkeit ist, wie David dies bezeugt (Ps. 32,1.). Daher verwerfen wir jedes andre Mittel, um uns vor Gott gerecht zu machen, und ohne irgend etwas zu erwarten von Tugenden und Verdiensten, halten wir uns einfach an den Gehorsam Jesu Christi, welcher uns angerechnet wird, sowohl um alle unsre Fehler zu decken, als um uns Gnade vor Gott finden zu lassen. Und in der That glauben wir, daß so wir von dieser Grundlage nur um ein Kleines abweichen sollten, wir nie irgend wo anders Frieden finden würden, sondern immer in der Unruhe hin- und hergetrieben sein würden, indem wir niemals mit Gott in Frieden leben können, bis wir recht fest in der Ueberzeugung stehn, daß wir in Jesu Christo geliebt werden, da wir in uns selbst nur des Hasses würdig sind.

Art. XIX. Wir glauben, durch dies eine Mittel die Freiheit und das Vorrecht zu erlangen, Gott mit dem vollkommenen Vertrauen anzurufen: er werde sich als unser Vater erweisen. Denn wir würden gar keinen Zutritt zum Vater haben, wenn wir ihm nicht durch diesen Mittler zugeführt würden. Und wenn wir in seinem Namen erhört werden wollen, so müssen wir von ihm Leben empfangen, als von unserem Haupte.

Art. XX. Wir glauben, daß wir theilhaftig jener Gerechtigkeit gemacht werden allein durch den Glauben, denn Christus spricht: daß er gelitten hat, um uns dies Heil zu erwerben, auf daß ein Jeder, welcher an ihn glauben wird, nicht verloren gehe. Und glauben, daß dies statt findet, da die Verheißungen des Lebens, die uns in ihm geworden, zu unserem Gebrauche geeignet sind, wir deren Einfluß spüren, wenn wir sie annehmen und nicht zweifeln, daß, da es Gottes Worte sind, wir nicht leer ausgehen werden. Also hängt die Gerechtigkeit, die wir durch den Glauben erhalten, von den freien Verheißungen ab, in welchen Gott uns erklärt und bezeugt, daß er uns mit Liebe umfaßt.

Art. XXI. Wir sind überzeugt, daß wir erleuchtet werden, um den Glauben zu erhalten, durch die geheime Gnade des heil. Geistes, so daß derselbe eine freie besondere Gabe ist, welche Gott denjenigen, welchen er will, ertheilt, und die Gläubigen keine Ursach haben, sich hochmüthig zu erheben, sondern eine doppelte Dankbarkeit fühlen müssen, daß sie den Vorzug vor den Andern gehabt haben. Wir sind auch selbst überzeugt, daß der Glaube den Erwählten nicht nur für einmal (eine Zeit) gegeben, um sie auf den guten Weg zu führen, sondern damit sie bis an das Ende darauf wandeln. Denn so wie in Gott der Anfang ist, so ist auch in ihm die Vollendung.

Art. XXII. Wir sind überzeugt, daß wir, die wir von Natur der Sünde unterthan sind, durch diesen Glauben erneuert werden für ein neues Leben. Durch den Glauben erhalten wir die Gnade, einen heiligen Wandel in der Furcht Gottes zu führen, indem wir die Verheißung festhalten, die das Evangelium uns giebt, Gott werde uns seinen heiligen Geist mittheilen. Fern also ist's, daß der Glaube die Lust zum guten und heiligen Leben erlöschen wird, aber er wird das in uns schaffen, was uns reizt und nothwendig zu guten Werken führt. Uebrigens, obschon Gott, um unser Heil zu vollenden, uns erneuert und für das heilige Leben bildet, bekennen wir dennoch, daß die guten Werke, die wir durch Anleitung seines Geistes thun, nicht in Rechnung kommen, um uns zu rechtfertigen; nicht können sie als ein Verdienst gelten, um die Kindschaft zu erlangen, da wir immer durch Zweifel und Unruhe hin und her getrieben werden, wenn unsre Gewissen sich nicht stützen auf das stellvertretende Opfer, durch welches wir versöhnt sind.

Art. XXIII. Wir glauben, daß alle Verheißungen und Bilder des alten Bundes ein Ende genommen haben mit der Erscheinung Jesu Christi; aber obschon die alten Ceremonien nicht mehr in Gebrauch sind, so ist uns doch die Substanz und Wahrheit derselben in der Person dessen geblieben, in welchem alle Erfüllung liegt. Jedoch müssen wir uns des Gesetzes und der Propheten bedienen, sowohl um unser Leben zu regeln, als um uns in den Verheißungen des Evangeliums fester zu machen.

Art. XXIV. Wir glauben, da Christus uns als alleiniger Fürsprecher gegeben worden ist und er uns das Gebot giebt, uns in seinem Namen kindlich und mit Vertrauen an seinen Vater zu wenden, ja selbst, da es uns nicht anders erlaubt ist zu beten, als auf die Weise, die er uns in seinem Evangelium vorschreibt, Alles, was die Menschen erdacht haben von der Fürbitte der verstorbenen Heiligen, nichts als Mißbrauch und Teufelsbetrug ist, um die Menschen von dem rechten Gebet abzulenken. Wir verwerfen auch alle andern Mittel, welche die Menschen erdacht haben, um sich loszukaufen von Gottes Gericht, als die Gnade des Opfertodes und des Leidens Jesu Christi vernichtend. Endlich halten wir das Fegfeuer für ein Trugbild, welches aus dieser selben Werkstätte hervorgegangen ist, aus welcher auch die mönchischen Gelübde, die Wallfahrten, das Verbot der Ehe, der Gebrauch der Speisen, die ceremonielle Haltung der Tage1), die Ohrenbeichte, der Ablaß, und andre ähnliche Dinge, durch welche man glaubt, Gnade und Heil zu verdienen, hervorgegangen sind: Dinge, welche wir verwerfen, nicht nur weil ein falscher Begriff des Verdienstes damit verbunden ist, sondern auch, weil es menschliche Erfindungen sind, welche dem Gewissen ein Joch auflegen.

Art. XXV. Da wir nur durch das Evangelium zu dem Genusse unseres Herrn Jesu Christi gelangen, so glauben wir, daß die Ordnung der Kirche, welche er durch sein Wort und Ansehen eingesetzt hat, heilig und unverletzlich bleiben muß; und folglich die Kirche nicht bestehen kann, wenn ihr nicht Pfarrer gegeben werden, welche das Amt der Lehre und die Sacramente zu verwalten haben; und diese Lehrer muß man ehren, sie mit Ehrfurcht hören, sobald sie nach der Ordnung berufen sind und sie ihr Amt mit Treue verwalten. Nicht als ob Gott solcher Helfer oder untergeordneter Mittel bedürfe, sondern weil es ihm gefällt, uns unter solchem Zaume zu halten. Hiermit verwerfen wir alle Fanatiker2), welche wohl, so viel in ihrer Macht steht, das Predigtamt und die Sacramente vernichten möchten.

Art. XXVI. Wir glauben folglich, daß Keiner das Recht hat, sich von den Versammlungen zu entfernen und sich an seiner Person genügen zu lassen, sondern daß Alle zusammen die Einheit der Kirche halten müssen, sich dem allgemeinen Unterricht und dem Joche Jesu Christi unterwerfen und dies an jedem Orte, wo Gott eine wahre Ordnung der Kirche errichtet haben wird, wenn auch die Obrigkeiten und ihre Edicte ihr entgegen sein sollten; und glauben, daß Alle, die sich ihr nicht unterwerfen oder sich trennen, dem Befehle Gottes entgegen handeln.

Art. XXVII. Jedoch glauben wir, daß es angemessen ist, mit Fleiß und Vorsicht zu unterscheiden, welche die wahre Kirche sei, da man einen zu großen Mißbrauch mit diesem Namen treibt. Wir sagen also nach dem Worte Gottes, daß es die Gemeinde der Gläubigen ist, welche sich verbinden, um das Wort und die reine Religion, die daraus fließt, zu befolgen; die ihr ganzes Leben darin zunehmen und wachsen und sich gegenseitig in dem Worte in der Furcht Gottes fester machen wollen, als solche, denen es noth thut, immer weiter fortzuschreiten, und die, obschon sie anstreben, dennoch immer der Vergebung der Sünden bedürfen. Jedoch leugnen wir nicht, daß unter den Gläubigen auch Heuchler und Verworfene sein mögen, deren Bosheit aber nicht den Namen 3) „der Kirche“ vernichten kann.

Art. XXVIII. Da wir nun in solchem Glauben fest stehen, so erklären wir, daß da, wo das Wort Gottes nicht angenommen wird, wo man es nicht predigt, sich ihm nicht unterwirft, wo die Sacramente nicht verwaltet werden, im eigentlichen Sinne des Worts, keine Kirche sein kann. Daher verwerfen wir die Versammlungen, welche im Papstthum statt finden, da die reine Wahrheit Gottes daraus verbannt ist, die Sacramente verfälscht, verderbt oder gänzlich vernichtet und aller Aberglaube und Götzendienst im Schwange sind. Wir meinen also, daß Alle, welche jenen Handlungen sich anschließen, oder sich darein mischen, sich selbst trennen von dem Leibe Christi. Jedoch da noch eine ganz geringe Spur des Christenthums in dem Papstthum geblieben ist, ja vornehmlich das Wesen der Taufe erhalten ist, dessen Wirkung auch nicht von demjenigen abhängt, der sie verrichtet, so bekennen wir, daß die, welche dort getauft sind, keiner zweiten Taufe bedürfen, obgleich der hinzugekommenen Verderbnisse wegen man dort keine Kinder taufen lassen kann, ohne sich zu beflecken.

Art. XXIX. Was die wahre Kirche betrifft, glauben wir, daß sie regiert werden müsse nach der Ordnung, welche unser Herr Jesus Christus eingesetzt hat, und folglich, daß in ihr seien Prediger, Aufseher (Presbyter oder Aelteste) und Diakonen, damit die reine Lehre ihren Lauf habe, die Laster entfernt und gebessert werden, den Armen und allen Leidenden in ihren Nöthen geholfen, und die Versammlungen im Namen Gottes gehalten werden, auf daß Große und Kleine sich erbauen.

Art. XXX. Wir glauben, daß alle wahre Prediger, in welchen Orten sie auch wirken mögen, alle dasselbe Ansehen und dieselbe Macht haben unter einem einzigen Haupte Jesu Christo, und daß daher keine Kirche eine Oberherrschaft oder Macht haben könne über eine andere.

Art. XXXI. Wir glauben, daß Keiner sich durch eigenes Ansehen in ein Amt der Kirche eindrängen darf, sondern daß dies durch gesetzmäßige Wahl geschehen müsse, so viel dies möglich ist und so lange Gott dies zuläßt; und dies erwähnen wir ganz besonders, weil es manchmal nothwendig gewesen ist, wie in unserer Zeit (in welcher der äußere Stand der Kirche unterbrochen war), daß Gott einige Männer auf außerordentliche Weise berief, um die Kirche, welche in Trümmern und in der Zerstörung lag, von neuem zu bauen. Aber wie dem auch sein möge, wird man sich immer nach der Regel halten müssen, daß Alle, Prediger, Aelteste und Diakonen, ein Zeugniß haben, daß sie zu ihrem Amte berufen worden sind.

Art. XXXII. Wie glauben auch, daß es nützlich und gut sei, daß die, welche erwählt sind, um irgend einer Kirche vorzustehen, unter sich übereinkommen über die besten Mittel, das Ganze zu ordnen, und gar nicht abweichen von dem, was unser Herr Jesus Christus eingesetzt hat. Dies hindert nicht, daß an jedem Orte besondere Einrichtungen feststehen, wie es gerade angemessen sein wird.

Art. XXXIII. Jedoch schließen wir alle menschliche Erfindungen aus und alle Gesetze, die man einführen möchte unter dem Vorwande des Gottesdienstes und durch welche die Gewissen in Fesseln gelegt würden, aber nehmen nur das an, was nützlich ist, um die Einigkeit zu sichern und Alle, die von dem Ersten bis zum Letzten, in dem Gehorsam zu halten; und hier glauben wir, dem, was unser Herr Jesus Christus über die Entfernung vom Abendmahl festgestellt hat, folgen zu müssen; diese heißen wir gut und bekennen, daß sie nützlich ist mit allem, was mit diesem Act verbunden ist.

Art. XXXIV. Wir glauben, daß die Sacramente dem Worte Gottes zugefügt sind, um es noch mehr zu bestätigen, um uns Unterpfänder und Wahrzeichen der Gnade Gottes zu sein, und auf diese Weise, da in uns so viel Schwachheit und Unwissenheit ist, unsern Glauben zu unterstützen. Sie sind äußere Zeichen, und bekennen wir, daß Gott durch sie mit der Kraft seines Geistes wirkt, daß uns da nichts unnütz und eitel gegeben werde, doch halten wir dafür, daß ihr ganzes Wesen und Wahrheit, (ihre Kraft) in Jesu Christo sei, und so man sie von ihm trennt, sie nichts mehr als Schatten und Rauch sind.

Art. XXXV. Wir bekennen deren zwei, welche der ganzen Kirche gemein sind: das erste, die Taufe, ist uns gegeben als Zeugniß der Adoption, weil wir auf diese Weise eingepflanzt werden in den Leib Jesu Christi, damit wir gewaschen und gereinigt durch sein Blut, alsdann in der Heiligkeit des Lebens durch seinen heiligen Geist erneuert werden. Wir glauben auch, daß, obschon wir nur einmal getauft werden, der Nutzen, den wir daraus ziehen, sich auf das Leben und den Tod erstreckt, damit jene Verheißung uns durch ein feststehendes Zeichen bestätigt werde: Christus werde in Ewigkeit unsre Heiligung und Gerechtigkeit sein. Außerdem, obgleich die Taufe ein Sacrament des Glaubens und der Buße ist, da jedoch Gott in seine Kirche sammt ihren Eltern die kleinen Kinder auch aufnimmt, bekennen wir, daß die Kinder, welche von gläubigen Eltern geboren werden, nach Christi Willen getauft werden müssen.

Art. XXXVI. Wir bekennen, daß das heilige Abendmahl, welches das andre Sacrament ist, uns ein Zeugniß ist der Vereinigung, die wir mit Christo Jesu haben. Dieweil er nicht allein einmal für uns gestorben und auferstanden ist, sondern uns auch wahrhaftig mit seinem Fleische und Blut speiset und tränkt, auf daß wir mit ihm vereinigt und seines Lebens theilhaftig werden. Wiewohl er nun im Himmel ist, bis daß er kommen wird, die ganze Welt zu richten, glauben wir jedoch, daß er uns durch die verborgene, unbegreifliche Kraft seines heiligen Geistes speiset und lebendig macht durch die Substanz seines Leibes und seines Blutes. Wir halten wohl, daß solches auf eine geistige Weise zugehe, nicht daß wir darum anstatt der That und der Wahrheit Gedanken und Phantasie setzen, sondern weil dies Geheimniß in seiner Tiefe das Maaß unsers Verstandes und alle Ordnung der Natur weit übertrifft. In Summa, dieweil es ein himmlisch Werk ist, kann es anders nicht als durch den Glauben gefaßt werden.

Art. XXXVII. Wir glauben (wie jetzt gesagt), daß uns Gott ebensowohl in dem heiligen Abendmahle als in der Taufe wahrhaftiglich und in der That das giebt, was er uns allda vorbildet. Und fassen also zusammen mit dem Zeichen die wahre Besitzung und Nießung dessen, so uns da geboten wird. Folglich alle die, welche zum heiligen Abendmahl des Herrn einen rechten reinen Glauben, gleich als ein Gefäß, bringen, die empfangen wahrhaftiglich das, so durch die Zeichen ihnen da bezeuget wird, nämlich daß der Leib und das Blut unsers Herrn Jesu Christi eben so wahr eine Speise und Trank der Seelen sei, als Brot und Wein des Leibes.

Art. XXXVIII. Also halten wir, daß in der heiligen Taufe das Wasser, ob es wohl ein vergänglich Element ist, nicht desto weniger in der Wahrheit uns bezeuget die innere Abwaschung und Reinigung unserer Seelen im Blute des Herrn Jesu Christi durch die Kraft und Wirkung seines heiligen Geistes, und daß das Brot und der Wein, wenn sie uns gereicht werden im Abendmahle, uns wahrhaftiglich zu einer geistigen Speise dienen, sofern sie uns gleichsam augenscheinlich zeigen, daß das Fleisch unsers Herrn Jesu Christi unsere Speise und sein Blut unser trank sei. Und verwerfen die phantastischen Sacramentirer 4), welche diese Dinge nicht als Zeichen und Zeugniß erkennen wollen, da doch unser Herr Jesus Christus gesprochen hat: „Das ist mein Leib, und dieser Kelch ist mein Blut.“

Art. XXXIX. Wir glauben, daß es Gottes Wille sei, die Welt werde durch Gesetze und obrigkeitliche Gewalt regiert, damit ein Zaum da sei, die verderbten Lüste der Welt einigermaßen zu hemmen, daß Er folglich Reiche gestiftet, Republiken und andre Regimente, erbliche und andre, so wie auch alles, was zur gesetzlichen Ordnung gehört; von solchen will er als Urheber erkannt sein. Darum hat er das Schwert in die Hand der Obrigkeit gelegt, damit sie die Frevler strafe, nicht nur die, welche gegen die zweite Tafel sündigen, sondern auch diejenigen, welche gegen die erste freveln. Wir müssen also, weil er es will, nicht nur die Obrigkeit, die über uns herrscht, ertragen, sondern auch ehren, denen, welche er in einem heiligen und rechtmäßigen Amte über uns gesetzt, mit aller Ehrfurcht begegnen, sie als die Statthalter und Diener des Herrn achten.

Art. XL. Wir halten folglich dafür, daß man ihren Gesetzen und Einrichtungen gehorsam sein müsse, die Abgaben zahlen, Schoß entrichten und andre Lasten tragen, und das Joch der Unterthanenpflicht mit offnem und redlichem Willen erfüllen, auch in dem Fall, wenn die Obrigkeit nicht dem Evangelium treu wäre, sobald nur Gottes heiliges Regiment unangetastet bleibt. Folglich verwerfen wir alle die, welche die Obrigkeiten entfernt wissen möchten, die Gemeinschaft und Vermischung der Güter und die gesetzmäßige Ordnung umstoßen wollen.

Quelle: Henry, Paul - Das Glaubensbekenntniß der Französischen reformirten Kirche

1)
Fasttage
2)
Schwärmer
3)
das Wesen
4)
die Sacrament-Schwärmer
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