Stör, Stephan - Stephan Stör von Diesenhoffens Disputation über den Zölibat

Stör, Stephan - Stephan Stör von Diesenhoffens Disputation über den Zölibat

Stephan Stör von Diesenhoffen, wünschet allen Glaubigen Fried und Gnad in Christo.

NAchdem ich in dem Leutpriester-Amt zu Liechstall aus chrisltichem Gemüthe zu der Ehre Gottes, zu Entledigung meiner verletzten und beschwerten Conscienz, auch zu christlicher Besserung bin angetrieben worden, den heiligen Stand der Ehe anzunehmen, und aber noch zu dieser Zeit solches nicht in gemeiner Uebung und im Brauche ist, auch einige Menschen, die noch nicht genug im Gottes Worte unterrichtet sind, sich darüber entsetzen möchten, hab ich mir diese hierunten angesetzte, in der heiligen Schrift gegründete Artickel und Schluß-Reden zu erhalten fürgenommen, derowegen bitte ich alle fromme Christen und insbesondere diejenigen, denen solches ihres Amtes und Standes wegen zukömmt, um Gottes und christlicher Liebe willen, die wir einandern schuldig sind, daß sie auf nächstkünftigen Dienstag um acht Uhr vor Mittag auf dem grossen Sahl im Collegio erscheinen, und mich aus der wahren göttlichen Schrift des alten und neuen Testaments, eines Bessern (wo ich geirret hätte) unterrichten. Alles, darvon man mich durch dieselbige Schrift überzeugen wird, will ich mit aller Unterthänigkeit und grossem Dank annehmen.

I. Die heilige Ehe ist keinem Stande in der heiligen Schrift verboten.

II. Unkeuschheit aussert der Ehe und Hurerey ist nach allem Gesätze allen Ständen verboten.

III. Unkeuschheit aussert der Ehe und Hurerey zu vermeiden, ist die Ehe allen Ständen geboten.

IV. Solche Unkeuschheit und Hurerey ist in keinem Stande, der Aergerniß wegen, schädlicher, als in dem Geistlichen.

V. Ein öffentlicher Hurer ist nach dem göttlichen Gesätze in rechtem und wahrem Bann, und deßwegen zu dem priesterlichen Amte untüchtig.

Quelle: Füßlin, Johann Conrad - Beyträge zur Erläuterung der Kirchen-Reformations-Geschichten des Schweitzerlandes, Band 3

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