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Calvin, Jean - Gegen Aberglauben

Calvin, Jean - Gegen Aberglauben

Diejenigen, welche Rosenkränze und Bilder haben und anbeten, sollen vor das Konsistorium geschickt werden und außer der Verwarnung, die ihnen da erteilt wird, vor die Herren (Rat) geschickt werden; desgleichen Wallfahrer. Wer die päpstlichen Feste beobachtet, soll nur vermahnt werden. Wer an der Messe teilnimmt, soll außer der Ermahnung vor die Herren geführt werden. Hierüber werden die Herren Anweisung haben, sie gefänglich oder anders zu bestrafen.

Wenn jemand trunken gefunden wird, soll er das erstemal 3 Sols zahlen und vor das Konsistorium kommen, das zweitemal soll er 5 Sols zahlen, das drittemal 10 Sols und ins Gefängnis gelegt werden. Wer unanständige Lieder singt oder tanzt, soll 3 Tage Gefängnis erhalten und dann vors Konsistorium geschickt werden.

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