Calvin, Jean - An die vlämische Gemeinde in Frankfurt a. M.

Nr. 709 (C. R. – 3807)

Calvin, Jean - An die vlämische Gemeinde in Frankfurt a. M.

Der Frankfurter Rat hatte der französisch-vlämischen Gemeinde keine eigenen Pfarrer mehr erlaubt; die vlämischen Refugianten ließen deshalb ihre Kinder bei den deutschen lutherischen Pfarrern taufen; darob angefochten, fragten sie Calvin um Rat.

Lieber auswandern als lutherisch werden!

Liebe Brüder, hätte ich einen zuverlässigen Boten zur Hand gehabt, als ich Euern ersten Brief erhielt, so hätte ich sofort geantwortet. Da ich jedoch jede Gelegenheit verpasste, wurde ich etwas träge, so dass es wohl auch jetzt wieder so gegangen wäre, wenn mich die Scham nicht getrieben hätte. Entschuldigt jedoch die Kürze meines Briefes, zu der mich der Zeitmangel zwingt. Die Nachricht von der traurigen Zerstörung Eurer Gemeinde ist bis zu uns gedrungen, und ich meinerseits habe längst vorausgesehen, dass die Händel in der französischen Gemeinde kein anderes Ende nehmen könnten. Jetzt aber, da Ihr für die Fehler anderer büßen müsst, sehe ich keinen besseren Rat, als dass Ihr als rechtschaffene und gottesfürchtige Leute Euch aufmacht, einen andern Zufluchtsort zu suchen. Ich weiß wohl, wie unangenehm und mit welch großen Kosten und Unbequemlichkeiten verknüpft eine solche Ortsveränderung wäre. Wenn ich aber die Grausamkeit Eurer Gegner bedenke, so ist keine Schwierigkeit zu groß, dass ich sie nicht vorzöge; meines Erachtens wäre das der kürzeste und beste Weg. Wenn aber einige von Euch durch die Not zum Bleiben gezwungen sind, so wäre es eine zu knechtische Heuchelei, die Kinder den Pfarrern zur Taufe zu bringen, die sich als Gegner unserer wahrhaft christlichen Religion bekennen, und dabei zu verschweigen, dass man ganz anderer Ansicht ist. Man sieht ja ganz deutlich, was sie wollen: nämlich über die reine Wahrheit, die wir durch Gottes Gnade bekennen, Triumphe feiern. Wäre es da recht und billig, ihr Predigen noch zu unterstützen und mit ihnen der Wahrheit Gottes den Fuß auf den Hals zu setzen? Ihr werdet antworten, dass sie unter sich doch einen ordnungsgemäßen Dienst am Wort haben. Ich will gar nicht davon reden, dass die Feier des heiligen Abendmahls mit der Feier der heiligen Taufe aufs Engste verknüpft ist, wie einer mit Recht urteilen könnte. Ich will Euch nur sagen, das, um deswillen sie sich rühmen, schätze ich gar nicht so hoch, dass mir nicht ein ehrliches, vollständiges Bekenntnis unseres Glaubens, zu dessen Verleugnung, sie die wahren Gläubigen bringen wollen, viel mehr gölte.

Wir wollen doch alles Ansehen der Person recht weit von uns weisen; denn ich weiß, (Gott sei Dank,) recht wohl, dass die wahre Wirkung des Sakraments nicht von der Würdigkeit dessen abhängt, der es austeilt; aber es ist eine ganz andere Frage, die wir zu behandeln haben, nämlich, ob es einem Gläubigen erlaubt ist, als Pfarrer einen Mann anzunehmen, der offen die ganze Wahrheit des heiligen Abendmahls samt seinem rechten Brauch nach der Einsetzung des Herrn angreift und umzustürzen sucht und der sich freiwillig von den wahren Kirchen Christi trennt. Wiewohl ich nun nicht vollständig und im einzelnen dies erörtern will, so halte ich doch daran fest: wer sein Kind zur lutherischen Taufe bringt, muss offen und gerade heraus ein Bekenntnis seiner Ansicht vom heiligen Abendmahl ablegen und bezeugen, dass er mit seinem Herzen in brüderlicher Zuneigung und Eintracht mit allen Kirchen dieses Bekenntnisses bleiben will. Da bin ich nun sicher, dass sie solche Kinder, die man ihnen bringt mit der Bedingung, dass durch die Taufe unser Glaube und unser Bekenntnis besiegelt werde, nicht taufen werden. Müsste nun nicht als ein Verräter an der Wahrheit gelten, wer durch sein Schweigen ihren gottlosen Hochmut und ihre schändliche Trennung von der wahren Kirche bestätigt und bestärkt?

Verzeiht, bitte, um meiner Krankheit und meiner ständigen Arbeitsüberhäufung willen, dass ich nicht alles erörtere, was hier im Einzelnen zu sagen wäre, sondern mich damit begnügte, kurz den Hauptpunkt der Sache zu berühren. Ich richte mein Streben nur ungern darauf, alle Bedenken von vornherein zu heben, die sich bieten könnten.

Möge es Euch gut gehen, sehr liebe, sehr geehrte Brüder. Der Herr leite Euch durch seinen heiligen Geist, halte Euch aufrecht durch seine unüberwindliche Kraft und behüte Euch mit seinem heiligen Schutze. Alle meine Kollegen, mit deren Beistimmung ich Euch diesen Bescheid gab, lassen Euch herzlich grüßen.

Genf, 18. Juni 1562.

Johannes Calvin.

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