Calvin, Jean - An den Stadthauptmann Perrin in Genf.

Nr. 165 (C. R. – 792)

Calvin, Jean - An den Stadthauptmann Perrin in Genf.

Der folgende Brief scheint bewirkt zu haben, dass Perrin sich der Strafe unterzog. Seine Frau, Francoise Favre, hatte im Konsistorium gesagt: Böser Mann, du willst unsrer Familie Blut trinken, aber du musst aus Genf vor uns!

Mahnung zur Unterwerfung unter das Konsistorium.

Gerne wäre ich mit Ihnen, Herr Stadthauptmann, zusammengekommen, wenn es mir nicht anders besser geschienen hätte. Warum, das werden Sie zu seiner Zeit und an seinem Ort von mir hören. Ich hätte sehr gewünscht, dass Sie sich dem Konsistorium gestellt hätten, um den andern ein gutes Beispiel zu geben. Wenn darin etwas gefehlt wurde, dass Sie vielleicht nicht richtig dazu aufgefordert wurden, so wäre es wenigstens mein Wunsch gewesen, Sie wären heute in der letzten Predigt erschienen, dass Syndic Corne und ich mit Ihnen hätten reden können. Woran Ihr Nichterscheinen lag, weiß ich nicht. Nur möchte ich, dass Sie sich das sagen, dass wir nicht verschiedenes Gewicht und ungleiche Wage brauchen können. Wenn im weltlichen Recht auf gleiche Anwendung für alle gehalten wird, so darf in der Kirche Gottes erst recht keine Ungleichheit geduldet werden. Wer ich bin, wissen Sie oder sollen es wenigstens wissen: ein Mann, dem das Recht seines himmlischen Herrn so am Herzen liegt, dass ich um keines einzigen Menschen willen mich von der gewissenhaftesten Wahrung dieses Rechts abbringen lasse. Ich glaube auch nicht, dass Sie eine andere Ansicht haben; aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass jedermann in seiner eignen Sache nicht scharf genug sieht. Meinerseits möchte ich in dieser Angelegenheit nicht allein für die Erbauung der Kirche und Ihr Seelenheil, sondern auch für ihren Nutzen, Ihr Ansehen und Ihre äußere Ruhe sorgen. Denn wie gehässig würde es dann lauten, wenn über Sie geurteilt würde, Sie seien sozusagen vom gemeinen Recht, das alle umschließt, befreit und dispensiert. In Ihrem eigenen Interesse, meine ich, wäre es besser, der Gefahr zuvorzukommen, als sich diesen Vorwurf machen lassen zu müssen. Freilich habe ich gehört, was in Ihrer Familie gesagt wurde; nämlich, ich solle mich hüten, ein glimmendes Feuer anzulegen, damit es nicht mehr erfasse und das, ehe sieben Jahre [seit meiner Rückkehr] um seien. Aber solche Drohungen haben für mich gar keine Bedeutung. Denn weder bin ich nach Genf zurückgekehrt, um Ruhe und Gewinnes willen, noch wäre es mir sehr leid, wenn ich Genf wieder verlassen müsste. Der Nutzen und das Wohl von Kirche und Staat bewogen mich, wieder hierher zu kommen. Und handelte es sich nun bloß um meine Person, so wollte ich allen, denen ich widerwärtig scheine, ein für alle Mal gesagt haben: Was du tust, das tue bald! Und doch wird aller Hass und Undank meiner Gegner nicht bewirken, dass ich meine Pflicht nicht tue und meinen Eifer für diese Stadt aufgebe bis zu meinem letzten Atemzug, wofür Gott mein Zeuge ist. Auch werde ich keines Menschen Leidenschaft soviel Einfluss gestatten, dass es gelinge, mich von hier zu entfernen. Das geht nicht auf Sie, sondern auf jemand aus Ihrer Familie, der Ihnen sehr nahe steht. Ich schreibe es auch nicht, um Zank zu säen, sondern nur, damit feststeht, wie beharrlich ich fortfahre, komme, was da wolle. Sie aber möchte ich zu der Überzeugung bringen, dass Sie hauptsächlich danach streben sollten, Gott zu gehorchen und der Ordnung des Gemeinwesens wie der Kirchenzucht sich unterzuordnen. Der Herr behüte Sie mit seinem Schutz und mache Ihnen klar, dass die Züchtigung durch einen wahren Freund besser ist als die falschen Schmeicheleien andrer Leute. Leben Sie wohl. Ihnen zugetan und von Herzen

Ihr Bruder
J. C.
[April 1546.]

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