Schlatter, Adolf - Einleitung in die Bibel -3. Mose – Leviticus

Schlatter, Adolf - Einleitung in die Bibel -3. Mose – Leviticus

Die gesetzlichen Ordnungen bis zum Aufbruch vom Sinai. 3 M. 1 - 4 M. 10, 10. a.

Seit der Errichtung des Heiligtums erfolgt Mose's Verkehr mit Gott nicht mehr auf dem Sinai, sondern das Allerheiligste ist nun der Ort der Gesetzgebung.

Wie der Errichtung der Stiftshütte die Anweisung zu ihrem Bau vorangestellt ist, so werden vor der Darbringung der ersten Opfer die Regeln für dieselben festgesetzt, zuerst für die Darbringung der verschiedenen Opferarten auf dem Altar, sodann für den Genuß derselben durch die Priester und die Opfernden. Das Volk soll wissen, daß sein Gottesdienst Gott nur dann wohlgefällig ist, wenn er nach der von ihm gegebenen Regel geschieht. Darum wird mit Nachdruck betont, daß Gott das Heiligtum stiftet, Gott die Priester wählt und Gott die Opferregel gibt. 1-7.

Nun erst werden die ersten Opfer gebracht, zuerst für die mit ihrer Amtstracht bekleideten und gesalbten Priester, sodann für das Volk, und das Feuer Gottes entzündet den Altar. 8 u. 9.

Der Tod der beiden Söhne Aarons stellt den Priestern sofort den Ernst und die Gefahr ihres Amts vor Augen. Sie treten zum richtenden, heiligen Gott hinzu. Es werden die Ordnungen festgestellt, welche die Priester vor Entweihung des Heiligtums und der daraus folgenden Strafe schützen sollen. 10.

Gottes Wohnen unter der Gemeinde macht ihre Scheidung von allem Unreinen notwendig. Deshalb wird festgesetzt, was unter den Tieren und am Menschen unrein ist, und wie die Reinigungen stattfinden. 11-15.

Der Eintritt ins Allerheiligste wird geordnet und auf den Hohepriester und den Versöhnungstag beschränkt. 16.

Jedes andre Opfer, ja jede andre Schlachtung als diejenige im Heiligtum wird untersagt. 17.

Die Ehe in nahen Verwandtschaftsgraden und andre fleischliche Greuel werden verboten. 18.

Das Volk wird im Verkehr unter einander zur Güte und Gerechtigkeit angeleitet. 19.

Molochsopfer, Zauberei und fleischliche Greuel machen des Todes schuldig1). 20.

Von den Priestern wird Reinheit in besonderem Maß gefordert, ebenso vom Opfertier. 21 u. 22.

Die heiligen Zeiten werden festgesetzt. 23.

Die Unterhaltung des Leuchters und der Schaubrote wird geregelt. 24, 1-9.

Über den Gotteslästerer wird das Todesurteil gesprochen und zugleich dasjenige über den Mörder erneuert. 24, 10-23.

Im siebenten Jahre feiert das Land, und im fünfzigsten kehrt es zu seinem ursprünglichen Besitzer zurück, und der verkaufte Mann wird wieder frei. Hiemit wird in besonderer Weise Segen und Fluch verbunden, bis zur Vertreibung in die Fremde. 25 u. 26.

Bei den Gelübden soll ein Schätzungsverfahren statt haben, womit die Möglichkeit gegeben ist, sie abzulösen. 27.

Nun erst folgen noch weitere Ereignisse, die mit der Aufrichtung der Hütte gleichzeitig sind.

1)
Vielleicht stehen Kap. 18 u. 20 Aufzeichnungen von verschiedener Hand neben einander; ihre Haltung und Absicht ist jedoch gleichartig.
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