Egli, Emil - Die Züricher Wiedertäufer zur Reformationszeit - III. Sieg der Staatskirche - Ende 1527 bis 1531.

Egli, Emil - Die Züricher Wiedertäufer zur Reformationszeit - III. Sieg der Staatskirche - Ende 1527 bis 1531.

§ 1. Bestrebungen für kirchliche Zucht.

Die Folge des Mandates vom 16. December 1527 waren Anfangs des folgenden Jahres eine Reihe von Untersuchungen und Verhaftungen im Unterlande. Es ergibt sich aus denselben wieder ein neues Moment, das fortan in der Täuferbewegung vortritt und das uns in den Klagen über Sittenverderbniss der Geistlichkeit und in den Rufen nach strengerer Kirchenzucht überhaupt seinen Ausdruck zu finden scheint. Der genannte Landestheil bildet daher den Hauptherd der Täuferei in ihrer dritten Periode.

Ueber die Zustände des Unterlandes mag uns im voraus das weitschweifige Schreiben belehren, worin der Pfarrer von Bülach, Huldreich Rollenbutz, sich über die Täufer seiner Gemeinde beschwert. Man habe, sagt der Pfarrer, den glatten Worten der Gefangenen geglaubt und sie entlassen; nun seien sie schlimmer als zuvor. Die Waldshuter (wohl die beiden früher genannten Künzi) machen zu Bülach Unruhe wie vorher in Nerach und Stadel. Viele ihrer Anhänger seien bei einem halben Jahre nicht mehr zur Kirche gekommen. „Und jetz fahends an, schier gar keiner darin gan, und so ich predigen, so hand sie ouch ein predig“. Des Mitternachts laufen sie zusammen. Ihr Ding sei „Lotterwerk“. Sie behaupten, allein das rechte Evangelium zu predigen; der Pfarrer rede nur Lügen. Die angestiftete Unruhe lasse, wenn man das Zusammenrotten nicht abstelle, grossen Aufruhr besorgen. Bei dem Nachtmahl habe kein Täufer theilgenommen; alle seien zur Kirche hinausgelaufen. Letztes Jahr habe er, der Pfarrer, den Tisch Gottes aufrichten müssen; dies Jahr heisse es, wer zu demselben gehe, sei des Teufels. Strafen sollte man, wer nicht aus der Schrift sich rechtfertigen könne, warum er nicht das Brod genommen. Zur Ausrede brächten sie vor: Ja wie könnt ich von dem brot essen, so ich noch nit touft bin?„ „Das ist ir geist: lügen und lotteren und upruow machen und ufruor … Sie sagend heiter, man sötte nieman toufen, bis der mensch alt werd, on alle schrift, us dem tüfel irem vatter“. Es gebe das Gerücht, Hans von Laupen (Caplan zu Bülach) habe zu Rorbas täuferich gepredigt, es nütze nichts, zum Tisch Gottes zu gehen und Rollenbutz, der Pfarrer zu Bülach, habe ihn ohne Vollmacht aufgerichtet. Dieser Hans von Laupen sei mit seinen Söhnen für und für bei den Täufern; man sollte, um ihre Handlungen zu erfahren, einmal weiter als bloss mit dem Eide fragen, auf den sie nichts halten. Den Geistlichen zu leid rede der Caplan, er werde seine Pfründe und Präsenz nicht mehr einnehmen, sage, was ihm in das Maul komme und sei ein böser Bube. In der Kirche werde am Morgen über den Römerbrief, nach dem Morgenbrot aus dem Propheten David gepredigt; aber sowie man die Wiedertaufe verwerfe, kommen die Täufer nicht mehr. Mit einer Busse von zehn Schilling könnte man den Versammlungen schon ein Ende machen; „ir geist wär bald us“. Des Untervogts Tochtermann sei der erste im Spiel, wesshalb jener vielleicht nicht Alles sehe. Die Gemeinde wäre sonst, ohne diese unsinnigen Leute, fromm. Warum wohl das Pfäffein zu Haslen den Tisch Gottes nicht aufgerichtet habe? Man solle doch endlich einschreiten und sehen, „wie frevel die lüt sind und tüfelsüchtig, das si weder eid noch eer achten, allein ir tolle köpf und falsche meinungen“. Sie sagen, es solle Niemand in den Tempel gehen, er sei mit sündigen Händen gemacht; wer nicht getauft sei, werde nicht selig. Kurz, man müsse sich wehren. Zu Seeb sei Einer, der nun lange genug Verbannten Unterschlauf gegeben, nicht in die Kirche gekommen sei und seine Nachbarn abgehalten habe und am Sonntag wie an einem Werktag zum Fischen und in den Wald gegangen sei. „Es kumpt darzuo, wo man nit wert, das nieman me zuo gotteswort gat und grösser zwitracht wirt dann zuo Waldshut“ u. s. w..

Allerdings scheinen die Zustände in Bülach schlimm gewesen zu sein. Es ging das Gerücht, die dortigen Bürger hätten vor den obrigkeitlich mit Verhaftung der Täufer beauftragten Männern die Stadtthore zugeschlagen und verschlossen. Zwar entschuldigen sich die citirten Räthe und Richter, es seien gegen Abend Unruhen zu befürchten gewesen, und man habe verhüten wollen, dass die zu Verhaftenden entfliehen könnten. Der Rath will „das Bessere glauben“, verwarnt aber die Bülacher ernstlich, unter Hinweis auf das Schicksal von Waldshut, vor jeder Theilnahme an der Täuferei und mahnt zum Kirchenbesuch.

Ueber die Täuferei in Bülach sind noch mehrere Untersuchungen vorhanden, die auf die Denkweise der dortigen Täufer einiges Licht werfen. Jakob Zander genannt Schmid nennt Konrad Winkler aus dem Wasserberg seinen Lehrer, einen Mann, der schon im Juni 1525 bestraft worden war, weil er den Helfer von Maur am Greifensee in der Predigt unterbrochen hatte. Auch gibt Zander zu, etliche Winkelpredigten besucht zu haben. Wenn er nicht an des Pfaffen Predigt gehe, so liege der Grund daran, dass „ir pfaff wüte und schrye an der kanzlen also, dass ouch die, so nit töufisch syen, daran ein missfallen habint und us der kilchen loufint und nit mögint wüssen, was er sage“. Namentlich aber lebe der Pfarrer nicht seinen Lehren gemäss, ja er schelte noch die, welche nach seiner Mahnung daheim bleiben und es verschmähen, Andern ferner „mit sufen, nacht und tag in wirtshüsern und bin gesellen zuo liggen“ nachzufolgen; so schimpfe der Pfarrer ihn einen „krummen hoger oder ruggen“. - Der Mann wurde gegen 5 Pfd. Busse entlassen, mit dem Befehl, die Predigt zu besuchen.

Auch andere Gefangene von Bülach, so Peter Fuchs und der vom Pfarrer angeklagte Caplan Herr Hans von Loupen, beschweren sich wie Zander über den Wandel ihres Pfarrers und besuchten zu Nerach die Täuferpredigt. „Er leri si, hiess es, und rüeri er deren entkeins an und stande an der kanzel in den siden wambsel und in den roten hosen, als ob er der herzig von Wirtemberg syge; darum gebe sin ler wenig frucht“. Herr Hans von Laupen sagt: „diewil der prädicant so in grosser hoffart und in so grossen gyt sich erzeige, so könnend si sich wenig von im bessern, sundern wol ärgern“. Fuchs verlangte darum, dass ein Prädicant wie die Apostel das Gotteswort verkünden solle „an (ohne) seckel und täschen und kein pfruond darum innemen“. Einen Pfarrer, der den Bann fordere, aber ihn dann nicht halte, sondern schwöre, wuchere, geize, spiele, saufe und andere Laster treibe, halte er nicht für einen rechten, sondern für einen falschen Propheten. In den von etwa zwanzig Theilnehmern besuchten besondern Versammlungen in Wäldern und sonst werde - so hiess es - nur das Testament ohne alles Zuthun gelesen und von Gott, nicht von der Taufe geredet, auch „nüt anders dann die bloss warheit gelert“. Nur Fuchs und Hans Meier von Sewen (Seeb) geben zu, sie seien getauft und bekehren sich etwas später, um Gnade und Barmherzigkeit bittend. Aehnlich verhält sich Hans Bächi ab dem Kimenhof. Er und Meier nennen neben dem eben genannten Winkler die von früher bekannten Täufer Karl Brennwald, Schneider Oggenfuss, den Klingnauer Wollweber Künzi von Oberglatt, den Melcher Satler und den Mumprat von Constanz als Lehrer. Auch Bächi will sich bekehren lassen, „dann er nie anders sinns gewesen, dann M. H. gewärtig und gehorsam zuo sind“. Die Obrigkeit sei nöthig „zuo schirm der guoten und zuo straf der bösen“. Wie seine Genossen will indes auch Bächi Niemanden verrathen und so dem Tode überliefern. Als auch andere Täufer, Heinrich Huser, Konrad und Michel Meier von Nerach, Hans Herzog von Windlach, Adelheid Fuchs von Bülach, sich endlich bekehrten, trat im Unterlande für einige Zeit Ruhe ein. Sogar der seit Langem bei Wasser und Brod im neuen Thurm gefangene Jakob Hottinger konnte schliesslich nach seiner Bekehrung, unter Busse und Kostenfolge entlassen werden.

Die Täuferei des Unterlandes traf mit ihrer Richtung auf Verbesserung der Zucht und Sitte den wundesten Punkt der Kirche. Die Obrigkeit selbst mochte die Berechtigung dieses Strebens gerade bei den Untersuchungen über die Bülacher Secte besonders lebhaft erkannt haben; jedenfalls begann sie selbst, von sich aus, durch Mandate und in anderer Weise für bessere Sitten zu wirken. Namentlich aber hatte die nach Ostern 1528 zum ersten Male versammelte Synode der zürcherischen Geistlichkeit denselben Zweck hinsichtlich der Geistlichen selbst. Wenn wir hören, welche Sittenverderbniss unter ihnen, wie nachher besonders bei den Chorherren und bei den Mönchen zu Rüti, an den Tag trat und von nun an durch öffentliche Censur an den Synoden bekämpft werden musste, so werden wir uns des Aergernisses nicht mehr wundern, das ernstere Gemüther nahmen. An der Synode werden alle Laster von einer Anzahl Gemeinden über ihre Prädicanten eingeklagt. Den Pfarrer von Steinmaur entfernte man wegen Ehebruchs; Wetzikon gab schriftlich ein, dass der pfarrer verlümbdet, dass er ein dieb syg“; Wangen berichtet, der Pfarrer sei ein Trinker und Spieler; von dem Pfarrer zu Wald heisst es: „hat sich nünz erfunden, dann dass er winig werd und zuo ziten mit den puren schlat“; von Rollenbutz zu Bülach: er gehe wenig an die Predigt der andern Geistlichen, sei geizig, „hochbertig“, ziehe seine Kinder übel, unzüchtig; er musste daher in die Stadt kommen und studieren. Herr Benedict von Landenberg zu Bärentsweil ist der Rede überwiesen: er habe nach Befehl Meiner Herren ein Weib genommen, „und hiessend si in noch eins nemen, so wöllt er's tuon“. Die Pfarrer von Russikon, Zell, Wildberg werden wegen Trinkens, Wirthens und wegen Schlaghändeln „capituliert“, ähnlich der von Turbenthal, der von Laufen: wegen Geiz, der von Ottenbach, ein Trinker und Schläger, weil er seine Frau geschlagen und übel misshandelt habe,

Der Pfarrer von Stallikon „ist der trunkheit anzeigt, doch nit ganz unzimlich; hat gnad begert; ist sunst ein guoter lieber mann und will sich bessren“. Wir werden nicht irren, wenn wir der Bewegung im Unterland eine unmittelbare Veranlassung der kirchlichen Censur mit zuschreiben; wenigstens bringt der Stadtschreiber Synode und Unterland mit einander in Verbindung, indem er zu den von Zwingli aufgesetzten Synodaltractanden noch ein weiteres hinzufügt in der Notiz: „Von den banns wegen (dass etlich nit zam tisch Gottes wend, der bann werd dann afgericht etc.) - Regensdorf“, welche Gemeinde als ein Hauptsitz der Täuferei neben Bülach uns bekannt geworden ist.

Dem Ruf nach besserer Sitte, besonders der Pfarrer, sind wir zuerst im Unterlande begegnet; wir vernehmen ihn aber bald auch vom Amte Grüningen aus, wie wir aus einigen Verhören nachher sehen werden. Es mag daher nicht ungeschickt sein, hier eine undatierte und bisher unbekannte Schrift Zwingli's gegen die Grüninger Täufer zu erwähnen, weil sie ausdrücklich schriftliche Beschwerden und Forderungen der bezeichneten Richtung und von Seite der Täufer voraussetzt. Leider ist diese Schrift der Täufer nicht zum Vorschein gekommen.

Die Täufer, sagt Zwingli, gestehen der Obrigkeit das Recht zu, etliche Laster, deren sie los zu sein meinen, zu strafen; gewisse andere Sünden aber, welche die Obrigkeit gerade an ihnen strafen müsste, verschweigen sie weislich und blenden so die Einfältigen. So sei Röm. 1 die Rede von Hass, Zank, „Zemmenkuchen“, Wider - oder Uebelreden, Hoffart, Hochmuth, Ungehorsam gegen die Eltern, Unverstand, Unzucht, Unfreundlichkeit, Untreue an geschlossenen Bündnissen und 1. Cor. 6 von den „Schänzelern“. Das Alles treffe gerade von den Täufern zu: ihren Hass spüre Jedermann; ihre besondern Rathschläge und Verständigungen nähren sie mit Schrift und Botschaften für und für; allem, was man des Gotteswortes und des Regiments halb thue, widerreden sie; allen Menschen, die sich ihrer Verschwörung nicht annehmen wollen, reden sie übel; sie geben sich ohne alle „Fürwort“ für frömmer aus als andere Menschen; wenn ihre Eltern sie noch so Geziemendes thun heissen, so thun sie es nicht und reden sich mit dem Geist aus, um nicht beim Heuen helfen zu müssen; von dem Unterricht, dass das Wiedertaufen falsch sei, wollen sie sich nicht weisen lassen; unzüchtig sind sie, „als si wol bewist (sind) uf dem rathus und mit dem kussmeitlin“; „unfrüntlich, als ir etlich wib und kind habend ratlos lassen sitzen und sind si von inen zogen, und das one not und erfordrung Gottes, da doch die unvernünftigen tier ire jungen und gmahel also nit verlassend“; ihre Versprechen haben sie nie gehalten, mit dreistem Schmähen weder Hoch noch Niedrig verschont.

Ob unsträflich sei, wer so handle? Auch wenn man des üppigen Frevels der geistlichen Ehen mit Töchtern und Ehefrauen („dann si glich noch fleisch und bloot sind als vor“), des jämmerlichen Todtschlags zu St. Gallen und des Falls von Waldshut geschweigen wolle, haben sie doch so viel Untugend, und „lätzer wis“ an sich, dass sie viel sträflicher sind als die gemeinen sündigen Menschen, und dass man sich nur wundern muss, wie sie sich unsträflich nennen dürfen.

Wenn die Täufer sich stellen, als seien sie der Obrigkeit gehorsam, so zeige ihre Lehre das Gegentheil, wonach kein Christ ein Oberer sein und einen Eid schwören dürfe. So könne ja keine Obrigkeit mehr zu Stande kommen, ausser man wolle dazu Ongläubige und Türken verdingen; auch sei der Eid „ein Knopf aller Obrigkeit“. Endlich beherbergen sie ohne Unterlass die „Wetterführer“ der Secte, wie man auch aus dieser ihrer Schrift merke, deren Verfasser wohl zu errathen und kein Amtmann von Grüningen sei.

Der Anklage auf Sectiererei entschuldigen die Täufer sich dadurch, dass sie sagen, sie haben keinen Eid zusammen geschworen. Nun sei es aber weniger schädlich, einem gethanen Schwur nicht nachzugehen, als ohne Schwur auf üble Dinge zu trachten. Mit Hinweis auf Apostelgeschichte 24 und 28 den christlichen Anhang eine Secte nennen, gehe nicht an; zum christlichen Anhang gehören alle Christen; warum sondern sich denn von andern Christen die Täufer? Würden sie nur Apostelgescb. 24 besser ansehen, wo Paulus sagt, man habe ihn nicht mit Jemandem zanken oder ein „zemenglöuf des volks machen“ sehen. Womit wollen sie beweisen, dass es einem Christen deshalb zustehe, sich von dem andern zu sondern, weil er frömmer sei? In Corinth habe man einen argen Sünder nicht mit dem Bann belegt und doch habe sich der Chloe Gesinde nicht von der Gemeinde gesondert. - Zünfte, Gesellschaften, Wachten, Viertheile, Tagwen u. dgl. Abtheilungen in Städten, Ländern und Völkern seien nicht, wie die Täufer sagen, um Saufens und Muthwillens, sondern um besserer Ordnung also geordnet worden. An diese „ehrlichen Abtheilungen und Ordnungen“ sollen sich die Täufer auch halten.

Dass ihre Versammlungen um gegenseitiger Besserung willen gehalten werden, sei Täuschung; es erfolge aus ihnen nur Unruhe und Beseitigung der Obrigkeit, „die doch so miltenklich mit inen oft gehandlet hat“. Wenn aber auch statt der geheuchelten eine wirkliche Besserung erfolgen würde, so sollten sie erst recht bei der Kirche bleiben, die ja viel mehr wahrhaft Fromme zähle, als die ganze Menge der Täufer; übrigens bliebe bei aller Besserung ihr Sondern und Rühmen immerhin ein Gräuel vor Gott, wie bei dem Pharisäer vorn im Tempel. Wäre hingegen kein Frommer in der Kirche, desto mehr gäbe es unter den Unfrommen zu arbeiten.

Der Vorwurf der Unbeständigkeit im Predigen, welchen die Täufer den Prädicanten machen, entspringe einfach daher, dass die Täufer sich wegen der Zinsen und Zehnten nicht mehr hinter dieselben verbergen können, seitdem sie sich vor dem Rath so tapfer gerechtfertigt, und daher, dass die Pfarrer der Secte so ernstlich widerstehen; „dann Gott sye lob! es sind in Grüeniger ampt so ernstlich redlich prädicanten, die zuo gmeiner ruow und ghorsame als trülich tringend, als si under Miner Herren gricht und gbiet sin mögend“.

Dass die Prädicanten ihrem Predigen nicht nachleben sollen, ist wieder eine der frevlen Reden der Täufer. Die Gemeinde könnte ja einen lasterhaften Pfarrer der Obrigkeit gut anzeigen; diese würde ihn schon beseitigen. „Wo aber der wandel des pfarrers erber ist und die leer christenlich und trüw, müessind wir sin leben Gott empfelhen“. Mit all diesen Anklagen begehren die Täufer nur die zu entfernen, die ihnen in ihre Buberei einreden.

Man soll doch nicht gleich den Täufern glauben, wenn sie reden, die Pfaffen seien stets eine Ursache der Verführung gewesen. Die Täufer seien ja „ein offne widerpart einer jeder kilchen und pfarrers“. Der Obrigkeit stehe es zu, mit der Kirche einen Fälscher und Verführer abzustellen.

„Und zum letsten empfallt inen gar, das si truckt“, dass man der Pfarrer oder Bischöfe nicht bedürfe; „dann der som (Same) des göttlichen worts sye in ir sprach kummen“. Als ob man, da die Schrift nun verdeutscht sei, die Aemter in der Kirche nicht mehr bedürfte! Das nehme sich aus wie jenes Begehren der Wölfe in der Fabel, die mit den Hirten und Schafen einen Bund machen wollten, doch nur, wenn sie die Hunde beseitigen würden.

Somit kann man ihre Sonderung nicht nachlassen, wenn auch ohne Zweifel mit allen Gläubigen auch Meine Herren sich freuen, dass die Täufer gleich ihnen an Christus Jesus den Gekreuzigten glauben.

An wen diese Schrift Zwingli's gerichtet oder ob sie für den Druck bestimmt war, weiss man nicht. Sie ist schnell hingeworfen, wie der Zusatz „ilends“ am Schlusse besagt.

§ 2. Stärkung der kirchlichen Einheit.

Zwingli begegnete, wie wir sahen, der Täuferei des Unterlandes zunächst dadurch, dass er das berechtigte Moment der Opposition in den kirchlichen Organismus einfügte. Dass er mit Bezug auf die Lehre von der Taufe zu wesentlich andern Ansichten gekommen sei, lässt sich bis dahin wohl nicht nachweisen. Dagegen glaubte er nach einer andern Seite noch weiter gehen zu sollen; es schien ihm nothwendig, den Winkelpredigern gegenüber die Einheit der Kirche auch nach Seiten der Lehre zu stärken. So nahm er in den Prädicanteneid die Verpflichtung auf: die Pfarrer hätten „der auf die Bahn gekommenen Meinungen und Opinionen halber“ bei ihrem Predigen sich den Herren von Zürich und den Burgrechtsstädten gleichförmig zu halten und keine neue Meinung oder Opinion nach eigenem Gutdünken hervorzuziehen und zu predigen, sie sei denn vorher der gemeinen Synode vorgelegt und von den Gelehrten und christlichen Brüdern berathen worden. Vor Räthen und Burgern wurde am 17. Juni 1528 sogar zu Folge gewisser Predigten von einer Seite der Anzug gemacht, Jeden einzeln zu fragen, welchen Glauben er habe und wer um des Glaubens willen für Meine Herren Leib und Leben einzusetzen bereit sei, „damit man under einandern eins gloubens wäre“. Man lehnte jedoch den Anzug, „diewil nüt bishar sonders gespürt, dass yemas nit der meinung syg“, ab und bestätigte einfach, dass es bei den über den Glauben und „andere ding“ ausgegangenen Ordnungen „gestrax“ bleiben und laut des geschwornen Briefs Niemand wider sie oder Anderes, das unter Meinen Herren das Mehr wird, reden noch handeln soll, ansonst Jeder die eidliche Pflicht hat, ihn zu laiden.

Neben diesem Bestreben ging eine äussere Stärkung der Kirche her. Man gab den Gemeinden, so Bonstetten, Berg im Flaachthal und andern den Auftrag, sich „zuo hörung des gottswort hin für ner dann bishar zuo flissen“, ja in der Stadt verpflichtete man Jeden, der sich nicht mit Geschäften oder Krankheit entschuldigen könne, bei Busse am Gottesdienste theilzunehmen und erinnerte später wieder daran. Dahin gehört auch, wenn Zwingli an den Helfer zu Regensdorf die Anfrage notiert, wie es komme, dass nur eine einzige Frau zum Tisch Gottes gegangen sei. Auch schenkte die Synode den Winkelversammlungen in verschiedenen Gemeinden ihre Aufmerksamkeit. So lag der Bericht vor, die Täufer seien zwischen Hinweil und Oberhof in einer Scheune beisammen gewesen.

Ungefähr zur gleichen Zeit, bei Verlesung eines Mandates, forderte Pfaff Bodmer zu Oberesslingen „den christenlichen ban, das ist die täuferischen rottung“, verwarf Meiner Herren „Ansehen“, schalt vor der ganzen Gemeinde den Pfarrer M. Laurenz, der ihm antworten wollte, einen „lotter und buoben“ und erregte einen solchen Wirrwarr und Lärm in der Kirche, dass der Untervogt Frieden bieten musste. Der Comthur von Küssnacht verlangte, dass man M. Laurenz, diesen „ehrlichen und christlichen Mann“ gegen den Täufer schütze.

Im Juni wünscht der Landvogt, der Rath möchte gegen Hans Esel genannt Karpfis einschreiten; „wonn ich gloub, dass ein grosser schelm in im steck“. Neuerdings beklagt sich Berger über die Verläumdung, er finde Gefallen an den Täufern und habe ihnen „gstand irs handels gäben“, er sei ein „Bauernvogt“, rathe den Bauern und hätte sie mehr zum Gehorsam anhalten sollen, damit sie sich aus dem Handel ziehen statt in denselben. Er stellt auf eine Untersuchung ab, nennt seine Verläumder schändliche, ehrlose und nichtssollende Menschen und bittet seine Oberen, mehr auf ihre eignen Aufträge an ihn als auf „ful blaw antwurten“ zu gehen.

Endlich entschloss sich die Obrigkeit, im Oberlande wenn möglich die Täuferhändel zu beendigen und die Staatskirche durchzusetzen. Man verhörte zunächst jene Täufer, die nun ein Jahr und fünfzehn Wochen zu Grüningen gefangen lagen. Auf ihrer Lehre beharren Rudolf Michel aus dem Oberhof, Jakob Schaufelberger, Jörg und Heini Karpfis, Hans Föisi, Rudolf Vontobel, Hans Hotz, Hans Wild, Jörg Fust, Jakob Ehrismann, Heinrich Schmid und Hans Kopp. Die Kindertaufe, erklären sie, sei ein Gräuel vor Gott, der Wiedertauf Gottes Geheiss. Die Prädicanten fälschen das Gotteswort, zumal bezüglich der Taufe; sie seien jetzt die falschen Propheten, vor denen Christus gewarnt habe. Einer der Verhörten sagt, er fürchte für seine arme Seele, wenn er das Wort Gottes verläugnen würde; ein anderer will seinen Prädicanten nicht hören, da er die Täufer verfolge; ein dritter will nicht in der Kirche das Gotteswort hören, wohl aber wo man sonst davon lese und sage. In einem andern Verhör derselben Gefangenen äussert Jakob Falk, er gehe deswegen nicht zur Kirche, weil „Gott geredet habe: hüetend üch vor den falschen propheten; nun sygind die pfaffen die selbigen falschen propheten; si habind den pabst mit siner ler verachtet und verschruwen und sitzind si jetz in dem nest“. Im gleichen Sinne und ganz wie die Genossen im Unterlande stellen auch die übrigen Verhörten die Forderung grösserer Wahrheit, Liebe und Sittsamkeit an die Prädicanten; dieselben „verfolgen die Welt“ und seien den Täufern bis zu Gefängnis aufsätzig. Alle bereuen, jemals die Kindertaufe für gerecht ausgegeben zu haben und beharren auf ihrer Lehre.

Einer der Gefangenen lag etwa ein halbes Jahr krank im Thurm, wurde von unten auf bis an den Hals geschwollen, so dass man ihn führen und tragen musste, zog aber doch vor, bei den Gefährten im Thurm zu sterben als draussen im Schloss. Alle Gefangenen gestunden, einander gesund und krank zum Verharren gestärkt zu haben. Sie wurden in die Stadt geführt, hier getrennt gefangen gesetzt, wo es in Thürmen, Klöstern und sonst Gefängnisse gab, im Grossmünster, im Wellenberg, in Färbers Thurm, auf dem Rathhaus, im Loch im Spital, im Predigerkloster, im Täuferthurm, im Barfüsserkloster, auf dem Oberhof, im Kätzisthürli. Vierzehn Tage hielt man sie bei Wasser, Muss und Brod und übergab die Rädelsführer Falk und Reimann, die das Berner Schiedsgericht veranlasst hatten, noch besonders zu weiterer Untersuchung den kleinen Räthen. Inzwischen lief vom Landvogt zu Grüningen neue Meldung ein, so von einem Versuche, den im Thurm gefangenen Täufern in einen Kerzenstock gewickelte Briefe zukommen zu lassen, von einem Bekehrten, der, als er nach Zürich abgeliefert werden sollte, versprach, „er welli tuon wie ander lüt“. In Zürich zeigten sich Falk und Reimann besonders hartnäckig; Falk will ferner taufen, gestärkt allein durch den Sohn Gottes, der ihn erlöst habe und ihn nicht verlassen werde. Die ersten nach Manz und aus dem Grüninger Amte werden sie beide zum Tode durch Ertränken verurtheilt, am 5. September 1528. Andere bekehrten sich und versprachen zu arbeiten und Weib und Kind im Schweisse des Angesichts zu ernähren. Sie mussten ein schriftliches Urtheil bestätigen, worin sie die Kindertaufe anerkannten und die Gefängniskosten für die ganze Zeit ihres Verhaftes mit ihren Gütern verbürgten. Wer sich noch nicht bekehrte, hatte einen weitern Monat bloss bei Wasser und Brod Bedenkzeit. Als gegen Ende des Jahres vom Pfarrer zu Hinweil und vom Landvogt Klagen einliefen, so dass zu Hinweil Unterthanen zwei Jahre nicht in die Kirche gekommen seien, erliess der Rath ein nachdrückliches Mandat, jedem Untervogte erneute Wachsamkeit an zu befehlen, auch über die, welche den Täufern Unterschlauf geben würden; „wo du dich diserm unserm befelch und ansechen nit glichförmig halten (würdest), wurden wir dich hertenklich strafen; darnach wüss dich zuo richten“. Der Rath erreichte seinen Zweck; es wurde stille im Amte Grüningen; nur zwei kleine Briefchen mahnen im ganzen Jahre 1529 daran, dass die Secte noch nicht ganz erloschen war.

Um so mehr galt es, auch im Unterlande die Staatskirche zur Anerkennung zu bringen. Zunächst verhaftete der Landvogt auf Regensberg, Hartmann Schwerzenbach, den Kuni Binz von Nerach, der früher seine Ehefrau hinter dem Hause begraben hatte und dann zu dem Meier in der „Einöde“ Wattwil, an der Landesgrenze gegen Kaiserstuhl zu, geflohen war. Aber auch Pfarrer Keller von Dielstorf, den der Vogt mit sich nahm, vermochte den Meier nicht zu bewegen, den Gast zu entlassen. Der Meier hob seine Augen gen Himmel und rühmte sich seines guten Werkes, denen, die zu ihm kommen, nach Gottes Befehl Speise, Trank und Herberge gegeben zu haben. Der Pfarrer ermahnte ihn hierauf gemäss der damals viel angerufenen Stelle Römer 13 zum Gehorsam gegen die Obrigkeit, worauf Meier ihm antwortete: „lieber bruoder Fridlin, ersuoch mich nit zuo tief“. Da drohte der Vogt, den Wirth mit samt den Gästen Meinen Herren zu bringen und wandte sich an den Sohn Meiers, damit er sage, ob der gesuchte Täufer noch auf dem Hofe sich verborgen halte und ihm helfe, denselben zu verhaften; aber der alte Meier warf schnell ein: „Herr vogt, er muoss mir folgen“.

Bald folgte eine weitläufige Untersuchung gegen die Täufer des ganzen Regensberger Amtes. Die Namen Jakob oder Grossjakob, Felix und Heinrich Frei, Rudolf Schmid, Felix Schwarz geschworner Amtsrichter und mit seinem Bruder Uli von grossem Geschlechte, Hans Grossmann und Elsi Bartli von Regensdorf, Kleinhans Künzi, Konrad Winkler vom Wasserberg, Konrad Wirth zu Weningen, Elsi, Barbara und Adelheid Spillmann, Verena Hindermann des Amtes Hebamme und Hensi Güller der junge, alle von Dällikon, Konrad Stein, Hans Frei und Curradin von Watt sind zum Theil schon bekannt. Grossjakob Frei heisst der „Hauptsächer, Prinzipat und Führer“. Es wird über Versammlungen aus früherer Zeit berichtet; auch der Name Wilhelm Röubli von Wytikon kommt vor. Selbst der Untervogt Käufeler von Regensdorf erscheint nicht ganz unschuldig, gibt aber vor, seine Mahnungen zum Kirchenbesuch hätten eben nichts gefruchtet. Diese Täufer zeigten einen tiefen Hass gegen den Vogt und seine Begleiter. Als diese einmal hinter etlichen Frauen her die Strasse zogen, sagte eine Frau: „si kämen grad wie des keibenschinders hund nahin“, welche Bezeichnung auch sonst für die mit der Verfolgung beauftragten Staatsdiener gebraucht worden zu sein scheint. Watt tritt als Hauptherd der Secte hervor. Ueberall begegnen wir den nämlichen Klagen über die Prädicanten wie früher. Sie schaffen keine Frucht, seien Verführer mehr denn je, „Buben und Lotter“. Diese und „vil mer andere gottslästerige schand - und schmachwort“, sagt einer der Pfarrer, entziehen der Predigt die Zuhörer. Durchweg meiden die Täufer das Abendmahl, z. B. mit der Begründung, man könnte sich dabei „ein Urtheil essen“, und sie feierten zu Watt das Osterfest mit Nachtmahl heimlich in ihrem Kreise.

Durch die Processe gelang es, auch im Unterlande Ruhe zu schaffen; bis Ende des Jahres hören wir auch aus dieser Gegend nichts mehr von der Secte.

§ 3. Sittenmandate und Sectenverfolgung.

Gleichsam als Niederschlag der bisherigen Erfahrungen sind eine Reihe Mandate zu betrachten, die nun nach einander zu Gunsten besserer Volkssitte erlassen wurden. Während die Täuferhändel überall auf einige Zeit zurücktraten, fand die Obrigkeit Gelegenheit, den Gewinn, der für das Gemeinwohl in den oppositionellen Bestrebungen sich darbot, zu verarbeiten. „Das unbillich sufen und die überflüssigen ungewonlichen ürtinen“ sollen abgestellt werden. Von Embrach aus wird Zwingli mit der Sittenlosigkeit und Verwahrlosung insbesondere der Jugend bekannt gemacht. Die Pfarrer stellte man ökonomisch besser, mit der Begründung, dass grosse Armuth „zu Lastern und Untugenden nicht die geringste Ursache“ sei. Es folgte eine Satzung über Todtschläge und Friedbrüche, ein Mandat über die Zinskäufe und Geldanleihen. Man strafte die liederliche Lebensweise, bog dem unmässigen Leben bei Völlerei und Spiel durch Beseitigung der Neben- und Winkelwirthschaften vor, ordnete den sog. Fürkauf, traf Ordnungen über Vaterschafts- und Ehesachen und schritt streng, sogar durch Hinrichtung mit dem Schwert, gegen Fluchen und Gotteslästerung ein.

Mit Ende des Jahres 1529 bekam die Obrigkeit neuerdings Arbeit mit den Täufern. Aus dem Aathal war Hans Müller von Medikon, wie es scheint zunächst wegen Schulden, ins Gefängnis gekommen; er hatte sich aber auch wegen täuferischen Ansichten zu rechtfertigen. Als man von ihm das Versprechen des Kirchenbesuches forderte, verlangte er zuerst eine Besprechung mit den Seinigen; der Rath trete ja bei wichtigen Dingen auch zum Rathschlage zusammen; er möge nun das Wort der heiligen Schrift befolgen: „Was ihr wollt, dass euch die Leute thun, das thut auch ihr ihnen“. Unter inniger Bitte um väterliches Erbarmen schreibt der Gefangene an den Rath: „Und wellend mir min gewüssen nit binschweren, die wil der gloub ein freie gab und schänki Gottes ist (nit des wellenden alder loufenden sunder des erbarmenden Gottes) und der gloub nit jedermans ding ist (wie die schrift züget) und es nit der willen des fleisches ist, sunder es muoss us Gott geboren sy. Und die der geist Gottes tribt, die sind kinder Gottes. Und könnd (= kommen) alle guoten gaben von oben heraben, vom vatter der liechteren. Niemand kumt zuo mir, es seige denn sach der vatter zieh in dann zuo mir. Die geheimnus Gottes ligi verborgen und seigi glich einem schatz im acher, der nieman kann finden, er werd im denn vom geist des herren zeigend. So bitt ich euch, ir diener Gotts, ir wellind mir den glouben lan freie stan“. Aehnlich drückt er sich in einem andern Bittschreiben aus, worin er um Geduld bittet, „bis mir's der herr von oben aben git … ich weiss wol, dass der gloub nit ufzuonämen ist, wie ein stein“. Naiv ist Müllers Entschuldigung seines Fluchtversuchs: „Lieber, lassend üch diss nit binfrömden, so ich uf dem rathus han wellen usbrächen; dann die not hät mich darzuo triben“.

Wenn unsere Vermuthung richtig ist, so ist dieser Hans Müller von „Edikon“ identisch mit dem Müller aus dem „Mattal“, der laut einem Brief des Landvogts Jeckli von Grüningen Anfangs 1530 den Pfarrer in der Kirche unterbrach, weil er den „engel'schen Gruss“ nicht verkündet hatte; „Edikon“ ist wohl kein anderer Ort als Medikon im Aathal. Schon im August 1528 schrieb Vogt Berger von dem täuferisch gesinnten Müller im „Altel“, der aber sonst ein frommer und stiller Mann sei und sich gerne wolle belehren lassen, und nachher sagt er von ihm: „es ist sust gar ein finer frommer gsell“.

Immerhin sind die angeführten Briefstellen fast zu schön, als dass wir den schlichten Landmann als ihren wirklichen Urheber betrachten könnten. So fällt es denn auf, dass einige derselben fast wörtlich in der „Vorrede“ eines unter den bernischen Wiedertäufern und weit umher gebräuchlichen Gesangbuches wiederkehren. Dasselbe heisst „Ausbundt, das ist etliche schöne christenliche lieder, wie die in der gefänknuss zuo Passaw in dem schloss von den schweizerbrüederen und von anderen rechtgläubigen Christen hin und her gedicht worden“ etc. - und enthält u. a. Lieder, die von Blaurock und Manz gedichtet sein sollen. Wir werden daher nicht irren, wenn wir annehmen, Müller habe jene Worte einer wiedertäuferischen Druckschrift seiner Zeit entnommen, vielleicht einem täuferischen Gesangbuche, sei es geradezu dem genannten „Ausbundt“ selber, wenn derselbe damals schon vorhanden war, sei es einer Liedersammlung, die nachmals für den „Ausbundt“ den Grundstock abgab. Dass Blaurock und Manz wirklich die Verfasser der ihnen zugeschriebenen Lieder sind, ist danach nicht unwahrscheinlich; übrigens dichtete auch der frühe vertriebene Hetzer schöne Lieder.

Ausser Müller begegnen wir in dieser Zeit fast lauter Angehörigen des Unterlandes und deren Genossen. Im December 1529 und in den beiden ersten Monaten des Jahres 1530 erscheinen folgende Namen dortiger Täufer: Konrad Winkler aus dem Wasserberg, Balthasar Stoll und Hans Rüschacher der Ziegler von Eglisau, Gabriel in der Ziegelhütte zu Tössriedern, ferner Kaspar Keller, Hans Nespler, Konrad Sewer, Jakob Schmid, Burkhard, Heini, Margaretha und Ursula Meier, Appollonie Schnider und Annli, Margaretha und Julie Wiener alle von Bülach, sodann Meisterlis Bub von Oberglatt, Hans Flamer von Weningen, dann Jörg, Stephan, Joder, Annli und Eva Meier und Margaretha Melcher die Bewohner des Hofes Wattwil, Elsa Muchli von Oberhasli, Margaretha von Mettmenbasli, Adelheid Schwarz von Dällikon, Margaretha Valdein von Rat; Regula und Verena Kern von Nussbaumen, Annli Fürst und ein gewisser Cuonradin (von Watt?). Mit ihnen in Verbindung werden fremde Täufer genannt, so Heinrich Spättig von Dottikon in den Aemtern, Hans von Horb im Württembergischen, Annli Sidler von Zug; etwas später kommen die Namen Berchtold, Hans und Barbara Bräm von Kloten vor. So sehen wir, wie ganze Familien gefänglich eingezogen wurden, damit man die Hauptnester der Secte desto gründlicher zerstöre, und wenn Mann und Weib hier ohne Unterschied zur Rechenschaft gezogen werden, so zeigt das nur, wie es sich hier nicht mehr um irgendwelche Principien, sondern allein um das praktische Ziel handelt, die Secte durch andauernde Verfolgung zu unterdrücken.

So tritt denn in den Verhören aus dem Unterlande wenig Neues zu Tage. Die alten Gründe werden von den Sectierern mit erneuerter Hartnäckigkeit vorgebracht; etwa verweigern sie auch die Antwort, so dass von ihnen „minder dann us eim stein“ zu erfahren ist. Am ausführlichsten äussert sich Hans Bruppacher von Zumikon, einer der Zollikoner Täufer, der sich damals auch bei den Glaubensgenossen im Unterlande aufgehalten haben mag. Er sagt: Da Christus nicht bloss im alten Gesetz und den zehn Geboten, sondern auch im Evangelium öfters verboten habe, Jemanden zu tödten, so halte er dafür, dass ein oberkeit mit keinem christenlichen gemüt weder mörder noch dieben tödten, aber die lut der worten Pauli zwischen die wänd leggen und bis zuo bekerung verwaren sölle„. Ferner habe Christus gesagt, es solle ja ja und nein nein sein; da wir aber „nützit von uns selbs vermögen oder haben, sunder thür erkouft sind, das man demnach also gegen einander leben (soll): was einer bi trüwen oder glouben zuosagte, dasselb auch mit den werken erstatten und keinen eid schweren müsse“. „Item er hat gehört, ist gelert und gloubt ouch, dass die jetzigen prädicanten die heilig geschrift und das göttlich wort noch nie recht erduret, noch den cristen fürgehalten, den kelch Cristi sammt dem bluot noch hüt bi tag nit nach göttlichem wort recht dargethan, dessglichen dem geist mit siner würkung wenig gründtlich usleggens, das brot, so den lib Cristi bedüt, wie das gebrochen, in usleggung und verkündung göttlichs worts für uns geben und brochen werd, noch nie recht bedüt, und an anderm vil noch bisher der geschrift rechten verstand und usleggung hinderhalten und dem einfältigen volk den heiligen geist samt siner würkung, und woher inen das leben kumm, und sunst anders vil dem Cristen zuo wissen von nöten - in summa der geschrift noch gar nit rechte usleggung geben haben“.

Die Obrigkeit beschränkt sich darauf, durch andauerndes Gefängnis die Bekehrung, den Widerruf und insbesondere das Versprechen des Kirchenbesuches zu erzwingen, was ihr auch, unter mehr oder weniger Widerstand, bei Allen gelingt; da und dort wird notiert, ob die Angeklagten lesen und schreiben können. Als der Hauptführer im Unterlande erscheint Konrad Winkler aus dem Wasserberg, der nun auch, der vierte Märtyrer der Täuferei überhaupt und der erste aus dem Unterlande am 20. Januar 1530 „als ein rechter houptsächer und redliführer solichs handels“ ein guote zit daher“ zum Tode durch Ertränken verurtheilt wird.

Neben solcher Inquisition gehen weitere Beschlüsse der Synode her im Sinne strengerer Sitten und kirchlicher Einheit. Die Pfarrer sollen strenge Wacht über alle Sectierer führen, und bei eigener Strafe die, welche eigenmächtig die Ehe trennen, sich der Predigt entziehen und den Vögten keinen Eid leisten, den Ehrichtern oder den Landvögten überweisen; auch wurde von der Herbstsynode des Jahres 1530 die Obrigkeit ersucht, die Pfarrer in Handhabung der Zucht und Sitte besser zu unterstützen und die Untervögte hiezu aufzufordern.

Auf der gleichen Synode wurde von dem Pfarrer Matthias Bodmer zu Bünzen, früher in Egg, bekannt, dass er noch kürzlich gefordert habe, es sollen alle Dinge gemein sein, da Gott Himmel und Erde erschaffen; auch habe er gesagt, „der töufer ding gfalle im wol, denn dass sis z'früe händ angfangen“. Sonst aber herrscht über die zweite Hälfte dieses Jahres und über das ganze Jahr 1531 fast vollständige Ruhe, so dass Zwingli freiere Hand bekam, auch nach auswärts hin wider die Secte thätig zu sein; so suchten Hauptmann und Räthe des Gotteshauses St. Gallen um seine Theilnahme an dem Gespräch zu Rorschach im December 1530. Ueberall war man zu der Ueberzeugung gekommen, das „schädlich irrsal“ könne nicht genug bekämpft werden; denn, sagt z. B. das Ehegericht Ende April 1531, der „aufrührerische böse Fasel der Täufer breche und vernichte alle christliche Ordnung, wenn ihm nicht mit Strafen und Ausreuten ernstlicher widerstanden werde“.

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