Calvin, Jean – 05. Das fünfte Gebot.

Calvin, Jean – 05. Das fünfte Gebot.

Abschnitt 141. – 2. Mose 20, 12. / 5. Mose 5, 16.

Mit diesem Gebot beginnt die zweite Tafel, so dass die erste vier die Zweite aber sechs Gebote umfasst. Die verbreitete Teilung, welche aus den beiden ersten Geboten eines macht und darum das letzte auseinander reißen muss, zählt freilich drei und sieben Gebote. Doch ist die Trennung des Lustverbots offensichtlich verkehrt, wie auch aus Paulus hervorgeht, der einfach sagt (Röm. 7, 7): „Lass dich nicht gelüsten.“ Wenn aber Augustin auf der ersten Tafel drei Gebote haben will, weil es sich um die Anbetung des dreieinigen Gottes handelt, so ist dies eine haltlose Spielerei. Der jüdische Schriftsteller Josephus bleibt nun bei der reichtigen Zählung, will aber auf jede Tafel je fünf Gebote gesetzt wissen, - als ob dem Herrn an solcher arithmetischen Gleichheit gelegen wäre! Vielmehr verhandelt die erste Tafel die Pflichten der Frömmigkeit, also die Summe eines Lebens mit Gott, die zweite Tafel die Pflichten der Liebe und des menschlichen Gemeinschaftslebens: Frömmigkeit und Gerechtigkeit sind die beiden Stücke, in welchen sich das ganze Gesetz zusammenfasst.

2. Mose 20.

V. 12. Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren . Obgleich die Liebe als das Band der Vollkommenheit (Kol. 3, 14) die Summe der zweiten Tafel ist, hindert diese gegenseitige Verpflichtung doch nicht, dass die Eltern und alle andern Vorgesetzten ihren besonderen Ehrenplatz behaupten. Ja, die menschliche Gesellschaft kann nur dann im rechten Stande erhalten bleiben, wenn die Kinder sich bescheidentlich den Eltern unterstellen und überhaupt alle von Gott gesetzten Vorgesetzten gebührend geachtet werden. Freilich halten manche Ausleger die Ehrfurcht, die Kinder ihren Eltern schulden, für eine Erscheinungsform der Frömmigkeit, und schieben darum unser Gebot verkehrter weise auf die erste Tafel. Man beruft sich dabei wohl auf Paulus, der in einer Aufzählung von Geboten der zweiten Tafel (Röm. 13, 9) das unsrige auslässt: dies tut er absichtlich, weil er von dem Gehorsam, den man Königen und Obrigkeiten schuldet, schon besonders gehandelt hat (Röm. 13, 1). Übrigens hebt Christi Wort (Mt. 19, 19), welches unter den Geboten der zweiten Tafel auch den Gehorsam gegen die Eltern aufzählt, allen Zweifel. – Dass neben dem Vater die Mutter ausdrücklich genannt wird, soll wohl männliche Kinder daran erinnern, dass sie die Mutter nicht etwa um der Schwachheit ihres Geschlechts willen geringer achten dürfen. Was „ehren“ bedeutet, ist nach seinem Wortsinn ohne weiteres klar: es heißt nichts anderes, als dass man Gott und Menschen die ihnen zukommende Bedeutung lässt. Die Sache selbst erfordert aber noch eine genauere Betrachtung. Da Gott gewiss nicht zufrieden ist, wenn man sich äußerlich mit dem Buchstaben seiner Gebote abfindet, so will er hier ohne Zweifel alle Pflichten der Ehrfurcht und Liebe zusammenfassen, zu welchen schon die natürliche Empfindung Kinder ihren Eltern gegenüber anleitet. Man kann davon drei Stücke aufzählen: Kinder sollen den Eltern schon äußerlich eine sichtbare Ehrfurcht bezeugen; sodann sollen sie gehorsam ihre Befehle ausrichten und sich von ihnen regieren lassen; endlich sollen sie ihnen zu vergelten trachten und sich und ihre Kräfte ihnen unverdrossen zur Verfügung stellen. Wenn also Gott in seiner unvergleichlichen Herablassung seinen Vaternamen Menschen leiht, so folgt, dass man eine Schmach auf Gott selbst bringt, wenn man die Eltern für nichts achtet: wer seinen Vater schmäht, schmäht Gott. Freilich gibt es auch viele gottlose und verbrecherische Väter, von denen Kinder, die den Unterschied zwischen Gut und Böse kennen, nicht viel Gutes zu denken vermögen. Aber die Fehler der Menschen heben das unantastbare Naturgesetz nicht auf. Ist auch ein Vater einmal seiner Ehre nicht wert, so behält er doch eben als Vater sein Recht über seine Kinder, so lange er nicht geradezu den Gesetzen Gottes etwas abbricht. Laster, welche Gottes Gesetz verurteilt, kann man freilich unter keinem Vorwand entschuldigen: und wer mit der väterlichen Autorität ein Verbrechen zudecken wollte, würde einen Frevel am Heiligtum begehen. Ein wahrhaft frommer Sohn wird also sein Urteil über etwaige Vergehen seines Vaters ganz nach Gottes Gesetz richten: trotzdem wird er dem Vater, der ihm doch von Gott gesetzt ward, die schuldige Ehre nicht verweigern. An zweiter Stelle verzeichneten wir den Gehorsam, der ebenfalls seine festen Grenzen hat. Eine zuverlässige Auslegung unsers Gebots gibt das Wort des Paulus (Eph. 6, 1; Kol. 3, 20): „Ihr Kinder, seid gehorsam euren Eltern.“ Aus der Ehrerbietung folgt also die Unterwerfung: wer das Joch des Vaters abschüttelt und sich durch seine Autorität nicht regieren lässt, heißt mit Recht, wie dies auch aus vielen andern Stellen hervorgeht, ein Verächter seines Vaters. Übrigens bleibt die väterliche Gewalt in der unverrückbaren Grenze beschlossen, dass der Gott, der allein der rechte Vater heißt über alles, die Väter so gut wie die Kinder regieren will. So sind die Eltern zwar den Kindern vorgesetzt: das oberste Regiment aber hat Gott. Darum sagt Paulus nicht schlechtweg, dass die Kinder den Eltern gehorchen sollen, sondern einschränkend: „in dem Herrn.“ Verlangt also ein Vater etwas Unrechtes, so muss man den Gehorsam verweigern. Übermäßige Strenge, Pedanterie, ja selbst Grausamkeit soll man tragen, solange nicht der sterbliche Mensch durch eine unrechte Forderung geradezu in Gottes Recht eingreift, welches natürlich über alles geht. Hier wird zuweilen noch die Frage aufgeworfen, wie es steht, wenn etwa der Sohn einen obrigkeitlichen Posten bekleidet, während der Vater ein einfacher Privatmann ist. Kann dabei der Sohn ohne Schaden für seine öffentliche Amtspflicht die persönliche Pflicht des Gehorsams erfüllen? Aber wer hier nur alles besonnen einrichten will, kann es wohl miteinander vereinigen, dass der Vater, der unter der Regierung des Sohnes steht, seine Ehre doch nicht verliert, und dass der Sohn trotz der öffentlichen Gewalt, die er hat, in aller Bescheidenheit und Ehrfurcht gegen seinen Vater verharrt. Das dritte Stück der Ehrerbietung, welche Kinder den Eltern schulden, ist, dass sie für dieselben sorgen und zu allen Liebesdiensten gern bereit sind. Kann man schon bei manchen Tieren eine gewisse Fürsorge für die Alten beobachten, so muss ein Mensch schon ganz abscheulich verroht sein, wenn es ihm lästig fällt oder er sich wohl gar weigert, den Eltern ihre Not zu erleichtern und sie zu unterstützen. Wenn also auch der süße Vatername allein die Kinder zum Gehorsam spornen könnte und sollte, so wird als ein besonderer Anreiz zu freudig gewährter Ehrerbietung doch auch eine Verheißung hinzugefügt. Darum erinnert auch Paulus, wenn er die Kinder zum Gehorsam locken will, dass dies Gebot das erste ist, welches Verheißung hat (Eph. 6, 2). Die an das zweite Gebot gehängte Verheißung kommt dabei nicht in Betracht, weil sie nicht so besonders wie die unsrige gerade auf das einzelne Gebot zugeschnitten ist. Denn es besteht in der Tat zwischen Gehorsam und Lohn ein einzigartiger Zusammenhang: wenn den Kindern, die sich recht und treu gegen die Eltern gehalten haben, ein langes Leben verheißen wird, so will Gott eben an dem Leben, welches wir den Eltern verdanken, ein Zeugnis seiner Gnade denen geben, welche rechte Dankbarkeit beweisen. Anderseits hätte es etwas Unnatürliches, dass Menschen, die ihre Eltern verachten, die ihnen doch das Leben geschenkt haben, ein langes Leben genießen sollten. Allerdings erhebt sich die Frage, wieso man eine Verlängerung dieses Lebens, das doch von Mühen, Schmerzen und Lasten voll ist, unter die göttlichen Wohltaten rechnen könne. Aber alle diese Beschwerden entstammen doch erst dem göttlichen Fluch, sind also Nebenerscheinungen: das Leben an sich bleibt immer ein Zeugnis der göttlichen Gnade. Zudem können auch Berge von Elend das höchste Gut des Lebens nicht erdrücken, dass nämlich die Menschen auf Hoffnung der seligen Unsterblichkeit geschaffen wurden und erhalten werden: jetzt zeigt sich ihnen Gott als Vater, damit sie dereinst sich seines ewigen Erbes freuen können. Diese Erkenntnis ist wie ein Licht, welches macht, dass Gottes Gnade uns auch mitten in Finsternissen noch leuchtet. Wer also sagen kann, das Beste sei, nicht geboren sein, das Nächstbeste aber baldmöglichst zugrunde gehen, hat niemals erfahren, was das beste und höchste Gut des Lebens ist. Mag auch Gott die Menschen in mancherlei Anfechtungen üben, so bleibt es doch für sie an sich ein Gut, dass sie nach seinem Bilde geschaffen wurden und seine Kinder heißen dürfen. Übrigens wird unsere Verheißung 5. Mose 5, 16 dahin erläutert, dass es sich nicht einfach um langes Leben, sondern auch noch um andere dazu geschenkte Güter handelt: auf dass du lange lebest und dass dir´s wohl gehe . Und sicherlich müssen oft Menschen, die gegen ihre Eltern sich gottlos und undankbar gezeigt haben, sich zur Strafe durch ein langes Leben hinschleppen, in welchem sie den Lohn ihrer Unmenschlichkeit von Kindern und Enkeln empfangen, die ebenso an ihnen handeln. Allerdings wird auch nicht jedem, der treulich den Eltern seine Pflicht leistete, ein langes Leben zuteil: aber solche zeitlichen Belohnungen sind ja nie an ein mechanisches Maß gebunden; sie fallen auch nicht ohne Weiteres dahin, wenn Gott mannigfaltig und verschieden handelt: denn für Gläubige, die ihr Teil an den vergänglichen Wohltaten dieser Erde nicht empfingen, liegt ein besserer Ersatz im Himmel bereit. Im Allgemeinen bestätigt es aber die Erfahrung aller Zeiten, dass die Verheißung langen Lebens, die Gott für treue Erfüllung der Kindespflichten gibt, nicht vergeblich ist. – Übrigens müssen wir nach unsern allgemeinen Grundsätzen unser Gebot weiter ausdehnen, als der Buchstabe lautet: denn sonst würde dem Gesetz Gottes etwas fehlen, und es würde nicht die allumfassende Regel eines frommen und gerechten Lebens sein. Dass man den Fürsten gehorchen muss, ergibt schon das natürliche Gefühl, und wenn die Knechte ihren Herren den Gehorsam verweigern wollten, wäre es um den Bestand der menschlichen Gesellschaft geschehen. Soll also Gottes Gesetz nicht eine unbegreifliche Lücke haben, so müssen auch diese beiden Stücke darin enthalten sein. So bietet unser Gebot gleichsam nur ein Stichwort, welches aber das menschliche Verhalten ganz im Allgemeinen in eine gewisse Richtung weisen will. Die Meinung ist, dass wir überhaupt allen rechtmäßigen Vorgesetzten die schuldige Ehre erweisen sollen. Die nötige Kürze verbietet eben eine längere Aufzählung. Zudem passt sich der Ausdruck geflissentlich dem Verständnis des noch rohen Volkes an. Hätte es im Allgemeinen geheißen, dass man allen Vorgesetzten gehorchen solle, so hätte der dem Menschen eingeborene Stolz sich dagegen aufgelehnt, und die Masse, die sich nicht gern unterwirft, hätte sich nicht zum Gehorsam unter wenige Personen gebeugt. Darum nennt Gott einfach die Eltern: denn ihnen den Gehorsam zu verweigern wäre schon ein Ausfluss äußerster Rohheit. Auf diese Weise soll der widerspenstige Sinn allmählich gebeugt werden, und die Menschen sollen sich daran gewöhnen, ein Joch zu tragen. Daraus ergeben sich dann Mahnungen wie die, dass ein Volk seinen König ehren und dass jedermann der Obrigkeit untertan sein soll, sowie dass Sklaven selbst den mürrischen und wunderlichen Herren zu gehorchen haben (Spr. 24, 21; 1. Petr. 2, 13 f.; Röm. 13, 1; Eph. 6, 5).

Erläuterung zum fünften Gebot.

Abschnitt 142. – 3. Mose 19, 3.

Da dieser Satz ohne Zweifel das fünfte Gebot erläutern will, so findet hier eine Bestätigung, was ich schon sagte, dass zu der Ehrerbietung, welche Gott für die Eltern fordert, auch der Gehorsam gehört. Wer wirklich seinen Vater und seine Mutter fürchtet, wird ihnen auch gehorsam und willfährig sein. Indem also Gott die Kinder ermahnt, sich vor jeder Beleidigung der Eltern sorgfältig zu hüten, lernen wir noch besser verstehen, was es heißt, dass man die Eltern ehren soll. Erst das ist die rechte Probe wahrhaft frommer Unterwerfung, dass man das Joch mit Sanftmut trägt und den Gehorsam durch die Tat beweist.

Anhänge zum fünften Gebot.

Abschnitt 143. – 2. Mose 21, 15. 17. / 3. Mose 20, 9.

Jetzt wird auf eine Übertretung des Gebots die Todesstrafe gesetzt. Zwar werden nicht alle Möglichkeiten der Übertretung aufgezählt, immerhin aber hinreichend eingeprägt, dass das Recht der Eltern unverletzlich und dass ein Angriff auf dasselbe eine schwere Sünde ist. Wir wissen, dass man einst Vatermörder in Säcke nähte und ins Wasser warf. Gottes Gebot ist noch strenger, indem es schon einen Menschen, der gewaltsam sich an seinen Eltern vergriff oder ihnen fluchte, getötet wissen will. Denn wenn es heißt (2. Mose 21, 15), dass, wer seine Eltern schlägt , mit dem Tode zu bestrafen ist, so schwebt dabei nicht etwa bloß Mord vor, sondern jeder gewaltsame Angriff, auch wenn es dabei vielleicht zu keiner Verwundung kam. Die wütende Raserei, in welcher jemand Vater oder Mutter mit dem Knüttel oder der Faust schlug, sollte ebenso gestraft werden wie der Mord. Und sicherlich ist es ein abscheuliches Verbrechen, wenn ein Sohn sich nicht scheut, die Eltern anzugreifen, denen er das Leben verdankt: hätte man ein so schmähliches Verbrechen ungestraft hingehen lassen, so wäre Verrohung und Barbarei die Folge gewesen. Die zweite Bestimmung (V. 17) will aber nicht bloß gewaltsame Auflehnung gegen die Eltern gestraft wissen, sondern auch Drohungen mit Worten, die einen frechen und aufrührerischen Sinn verraten. Allerdings wird nicht jedes leicht und unüberlegt hingeworfene Scheltwort so hart bestraft werden sollen. Denn dass jemand Vater oder Mutter flucht , bedeutet nicht einfach, dass er sie schilt, sondern dass er sie ganz und gar für nichts achtet und entsprechende Reden führt. Es sollte also nicht jedes Aufbrausen, welches etwa die Ehrfurcht verletzte, mit dem Tode bestraft werden: sondern Gott droht solch schreckliche Rache nur der frechen Auflehnung, welche wider alle Natur streitet. Dabei wird die Ausflucht abgeschnitten, dass die Todesstrafe für ein bloßes Wort, welches ja freilich einem rechtschaffenen Sohn nicht anstehe, zu hart sei (3. Mose 20, 9): Sein Blut sei auf ihm, dass er seinem Vater oder Mutter geflucht hat.Das will doch heißen, dass jeder Widerspruch hier zu verstummen hat.

Abschnitt 144. – 5. Mose 21, 18 – 21.

V. 18. Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat usw. Die im vorigen Abschnitt zusammengestellten zwei Stücke werden jetzt unter eine allgemeine Regel gebracht. Denn ohne Zweifel gehören zu den hier als eigenwillig und ungehorsam bezeichneten Kindern auch solche, welche die Hand gegen Vater und Mutter erheben oder sie schmähen. Ist es schon ein todeswürdiges Verbrechen, den Eltern nicht zu gehorchen, so wiegt es noch viel schwerer, wenn man sie mit Schlägen oder Flüchen verfolgt. Alles in allem: Mose erklärt, dass denjenigen die Todesstrafe gebührt, die mit hochmütigem und unbeugsamem Geiste die Obergewalt des Vaters und der Mutter verschmähen und für nichts achten. Daraus lässt sich auch abnehmen, was es heißt, Vater und Mutter ehren: denn eben dem Bruch dieser Pflicht gilt die hier verhängte Strafe. Wenn also das Gesetz den Tod über Kinder verhängt, welche die Zucht der Eltern in ihrer Frechheit abschütteln, so folgt, dass eben diese es sind, welche den Eltern ihre Ehre entreißen. Übrigens soll mit großer Mäßigung verfahren werden: das Zeugnis des Vaters und der Mutter bildet nur die Grundlage des Urteils, aber die Sache soll ordentlich untersucht und niemand nach persönlicher Willkür getötet werden. Das römische Recht ließ dem Vater volle Gewalt über Leben und Tod der Kinder, da man nicht leicht annehmen konnte, dass ein Vater in ungezügelter Grausamkeit gegen sein eigen Fleisch und Blut wüten sollte. Doch ist eine solche Freiheit verwerflich, da es doch zuweilen Väter gibt, die sich wie wilde Tiere gebärden, und man Beispiele dafür hat, dass mancher Vater in der Verblendung des Hasses oder Geizes auch seiner Kinder nicht schonte. Mag man auch, wenn man über die Kinder die Todesstrafe verhängen wollte, Freunde zu Rate gezogen haben, so verbergen doch die Mauern des Hauses manche schmachvolle Untat; und darum ist es viel besser, wenn Gott auch den Eltern einen Zügel anlegt, dass sie lediglich Klage und Zeugnis vor das öffentliche Gericht bringen konnten. Die Vorschrift (V. 19), dass die Eltern einen ungehorsamen Sohn zu den Ältesten der Stadt führen sollen, deutet doch darauf hin, dass das Urteil nicht ohne genaues Verhör gefüllt wurde. Denn obgleich dies nicht ausdrücklich bemerkt ist, werden die Richter nicht bloße Puppen gewesen sein. Sie werden einem Sohne, der sich etwa keiner Missetat bewusst gewesen wäre, Gelegenheit zur Verantwortung gegeben haben. Konnte nicht etwa Vater oder Mutter im allgemeinen Rufe eines zänkischen Wesens stehen? Konnte nicht ein Vater seinen Sohn auf Antrieb einer Stiefmutter verklagen? Konnte nicht ein ganz ungerechtfertigter Hass zu Tage kommen? Konnten nicht in einem Anfall plötzlicher Wut auch einmal Vater und Mutter sich verschwören, den Sohn umzubringen? Es wird also namentlich dadurch, dass das ganze Volk den Missetäter steinigen soll, klar, dass man ihn eben vorführt, um die Sache zu untersuchen und ihn zu überführen. Übrigens nennt Mose als todeswürdig (V. 20) nur einen Schlemmer und Trunkenbold , obgleich sicher auch andere Laster in gleicher Weise gestraft wurden. Offenbar wollen diese Beispiele besagen, dass auch, wo nicht gerade ein schweres Verbrechen vorliegt, schon eine ausschweifende Üppigkeit genügt, die sich gegen alle Mahnungen der Eltern unzugänglich zeigt. Denn ein Mensch, der alle Zucht und Ordnung derartig von sich wirft, dass auch väterliche Ermahnungen nichts mehr nützen, muss schon ganz verworfen sein. Endlich (V. 21) hören wir, dass die Strafe einen doppelten Zweck hat: du sollst das Böse von dir tun, dass es ganz Israel höre und sich fürchte.Es soll also das Land von Verbrechen gereinigt werden und die Todesstrafe zum abschreckenden Exempel dienen.

Abschnitt 145. – 2. Mose 22, 28. / 3. Mose 19, 32. / 5. Mose 16, 18. / 5. Mose 20, 9.

2. Mose 22.

V. 28. Den Göttern sollst du nicht fluchen usw. Die vier Stellen, die wir hier zusammenordnen, bestätigen, was ich schon sagte, dass die Erinnerung an Vater und Mutter im fünften Gebot nur ein Stichwort ist, welches auf alle Vorgesetzten mitbezogen sein will: denn unsere Bestimmungen wollen sicher nicht das ursprünglich gegebene Gebot verbessern, sondern nur vollständig erläutern und entwickeln. Zuerst fordert Gott Ehrfurcht gegenüber den Richtern und anderen obrigkeitlichen Personen. Denn die „Götter“ sind, wie die in der hebräischen Rede häufige parallele Wiederholungen zeigt, die Obersten des Volks. Freilich ist eine uneigentliche, aber doch wohl begründete Bezeichnung, wenn obrigkeitliche Personen „Götter“ heißen: denn sie sind Handlanger des göttlichen Regiments, und Gott hat etwas von seiner Majestät in sie gelegt. Eben darum gebührt ja auch den Vätern Ehrfurcht, weil Gott ihnen seinen Vaternamen geliehen hat. Die Würde eines Richters, die das Volk zu respektieren hat, ruht also darauf, dass er an Gottes Stelle als sein Bote und Vertreter steht. Der beste Ausleger unseres Ausdrucks ist Christus, der die entsprechende Redeweise als berechtigt anerkennt (Joh. 10, 34; Ps. 82, 6). Mit Recht wurde den Richtern, an welche das Wort Gottes erging, danach gesagt: „Ihr seid Götter und allzumal Kinder des Höchsten.“ Und dies deutet doch nicht auf die allgemeine Gotteskindschaft, sondern auf eine besondere Stellung der Obrigkeit. Wie hoch wird diese doch erhoben, wenn Gott sie nicht bloß den Eltern gleichstellt, sondern sogar mit seinem eigenen Namen schmückt! Man hat ihr also nicht bloß aus Furcht vor Strafe, sondern um des Gewissens willen zu gehorchen (Röm. 13, 5): wer ihr die Ehrfurcht weigert, verachtet in ihr Gott. Freilich soll man auch die Fehler einer Obrigkeit, die ihre Macht missbraucht, nicht loben: man soll schlechte Herrscher tragen, aber nicht die Ehre, mit der sie bekleidet sind, als Deckmantel von Lastern gelten lassen. Gott verlangt nicht, dass man ihren Verbrechen Beifall spendet; aber er will, dass das Volk lieber in stillem Seufzen klage, als dass es willkürlich Revolution mache und die bürgerliche Ordnung auf den Kopf stelle.

3. Mose 19.

V. 32. Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen . Etwas von Gottes Majestät leuchtet auch in einem würdigen Greise, dem wir also wie einem Vater Ehre schulden. Davon wissen auch heidnische Schriftsteller aus natürlich-menschlicher Empfindung mancherlei zu sagen. So betrat in Athen ein Greis das Theater und fand unter seinen Mitbürgern keinen Platz mehr. Da räumte ihm der spartanische Gesandte ehrerbietig seinen Platz, wie denn bei den Spartanern das Greisenalter eine ganz besondere Verehrung genoss. Auf den von allen Seiten losbrechenden Beifall rief der Spartaner aus: Die Athener wissen, was recht ist, wollen es aber nicht tun! Dieser allgemeine Beifall war doch ein Zeichen, dass die Ehrfurcht vor dem Greisenalter nach dem Gesetze der Natur tief in den Menschenherzen wohnt. Freilich verscherzt mancher Greis durch Leichtsinn und zuchtloses Benehmen seine Würde: aber wenn auch das Alter nicht vor Torheit schützt, ist es an sich nach Gottes Gebot doch ehrwürdig.

5. Mose 16.

V. 18. Richter und Amtleute sollst du dir setzen . Auch diese Verordnung rechne ich unter die Anhänge des fünften Gebots: denn wenn Gott für die Regierung seines Volkes Richter eingesetzt wissen will, so folgt, dass man deren Gesetzen und Verfügungen zu gehorchen hat; sie gewinnen somit Anteil an der väterlichen Gewalt. Damit aber das Volk sich den Richtern umso williger unterwerfe, erinnert Gott, dass das Menschengeschlecht auf keine andere Weise erhalten werden könne. So wird durch den Hinweis auf den öffentlichen Nutzen das sonst wahrscheinlich nicht besonders beliebte obrigkeitliche Regiment wünschenswert und angenehm. Sind nun auch nicht alle Völker in der Lage, ihre Richter wählen zu können, da Gott dieses Vorzugs nur das auserwählte Volk gewürdigt hat, so haben wir es hier doch mit einer allgemeinen Empfehlung der bürgerlichen Ordnung zu tun. Denn jedenfalls kann die menschliche Gesellschaft nur Bestand behalten, wenn die rechtmäßige Obrigkeit das gebührende Ansehen besitzt, durch welches ihr Regiment und ihre Gerichtsakte getragen werden. Mag also die Obrigkeit durch Volksabstimmung gewählt oder sonst wie eingesetzt werden, wie haben sie als eine unentbehrliche Dienerin Gottes zu betrachten, welche die Gesamtheit in gesetzlicher Ordnung hält. – Eben darauf zielt auch die letzte Stelle (5. Mose 20, 9): im Kriege soll die Leitung des Volkes von der bürgerlichen Obrigkeit auf die militärischen Hauptleute übergehen; und nur durch diese unerlässliche Ordnung kann einem tumultuarischen und wüsten Wesen vorgebeugt und jedermann in Zucht gehalten werden. Denn wenn Gott die Hauptleute vor das Volk an die Spitze gestellt wissen will, so ist klar, dass man ihnen eben gehorchen soll.

Quelle: Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift in deutscher Übersetzung. 2. Band. 2. – 5. Buch Mose. 1. Hälfte. Verlag der Buchhandlung des Erziehungsvereins; Neukirchen; Kreis Moers. (Die Auslegung der zehn Gebote wurde übersetzt von Prof. K. Müller in Erlangen.)

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