Kißwetter, Wolfgang - Das man das lauter rain Evangelion / on menschliche zusatzunge predigen sol / Fürstlicher Bevelh zu Weymar geschehen

1525

Ein Sendbrieff eins Priesters / darinn begriffen ist / was der Fürstlich bevelh zu Weymar gewesen / auff Donerstag nach Assumptionis geschriben an herr Heinrichen Pfarherr zu Eyßleben an der Gera

Gnad und frid durch Christum unsern herrn / wirdiger herr und guter freundt. Nachdem ir auff nehst verschynen sant Bartholomeustag ewern diener zu mir abgefertigt / und von mir begeren lassen habt / das ich euch guter maynung / unser freundtschafft nach zuversteen geben wölle / was doch zu Weymar / so unser gnedigister herr Churfürst / die ganz Priesterschafft im Weymarischen Ampt beruffen hat lassen in sein Fürstlich schloß / angesagt und verschaffen were. Die weyl ich aber / mit andern vilen herrn / und guten freunden daselbst / auch darneben und dabey gewesen bin / wie herr Johann Röttelstain zun Predigern / und herr Melchior zu sant Andres / in Erffurt Pfarherrn / und herr Johann Müntzer zu sant Wipert / wol wissen / und gesehen haben / weyß ich das nit abzuschlagen. Sunder bin gantz willig / dasselbig euch zu schreyben/ und anzaygen / wie es ergangen ist. Nemlich / so ich vermercke / das ir / und etliche andere Priester /klainmütig / und besturtzt seyt / als wolt und solt das heylige Evangelion gantz unbkeret/ und verbotten sein.

Also ists ergangen / freundtlicher herr / auff den Donerstag nach unser frawen hymelfart / ist die Priesterschafft / nachdem sie von dem Churfürsten beruffen und gefordert waren / zu Weymar erschynen / auff den morgen sein zwo Predig bestelt / und geschcehen / eine auff dem Fürstlichen Schloß / durch den wirditgen herren Wolffgang / als Fürstlichen Prediger. Die ander in der Pfarkirchen / durch den Pfarherrn daselbst. In disen Predigen / seind die Priester unnd Pfarherrn vermandt zum heyligen wort Gottes unnd Evangelion / dasselbig lauter und rain zu predigen / on allen zusatz und einmischung menschlicher leere. Des gleichen hat man sie ermandt / zu einem ERbarn Christlichen leben. Auch in anzaygt / so yemandt unter in were / der von seiner haußhaltung wegen / oder der sunst die gnade der keuschait von Got nit hette / unnd eins weybs nit emperen wil oder kan / von dem sol / und werde man furt hyn / nit leyden das er in einem unzüchtigen beben leben ligen wölle. Dann solchs leben ist wider Got / sein wort / und alle erbarkait / auch bey den Hayden. Den Eestandt aber / hat Got und die schrifft kainem menschen/ der sein begert / oder bedarff / verbotten. Wie das auch mit spruchen / beyde auß dem newen und alten Testament bewert worden ist / kan ich euch yetzund auff ein eylen nit anzaygen unnd erzelen. Auch sindt on das vil schöner Büchlein außgangen / in welchen solchs gnugsam / und uberig beweyset wirdt. Davon sey nun genug gesagt. In solichen Predigen wardt der Priesterschafft angesagt / wenn sie erscheynen solten / auch den Fürstlichen Bevelh zu hören / Welchs verordnet wardt / das sie widerumb da solten sein umb des Zeygers eins.

Alßdann sindt da gewesen / solchen Fürstlichen Bevelh für zutragen / Erstlich der Durchleuchtigist hochgeborne Fürst / der junger herre / Johann Friderich / Hertzog zu Sachssen ec. Herr Friderich von Dona Ritter / der Doctor Gregorius pruck Fürstlicher Cantzler / der Doctor Johann von der Sachsen / auch Fürstlicher Rath / Und ist solcher fürtrag von beyder Fürsten wegen geschehen / wir ir versteen werdet. Dann nachdem die versamlung gestilt ist / hat herr Friderich von Dona Ritter / und Fürstlicher Rath / angefangen also zureden.

Achtbarn / wirdigen / günstigen / lieben herren / Nachdem mein gnedigster Herr der Churfürst / Hertzog Hans / und auch mein gnediger Herr Johann Friderich / der junge Fürst / auß ursach / und irer gnaden gelegenhait nach / ire behausung / und hoffhaltung anders wo haben und halten werden / ist diser irer gnaden fleissiger und ernstlicher Bevelh / das man dem also nach kummen werden sol.

Es haben sich beyde unsere gnedige Herren und Fürsten des bedacht / das nichts irer gnaden armen volcke / also hoch und groß von nötten sein wil / und nemlich in disen geschwinden leufften / dann das es mit rechtgeschaffnen / gelerten / und erbarn Predigern und Pfarherren versorget wurde / die da lerten und für trügen / wie man Christlich und brüderlich sich allenthalben / gegen Got / der Oberkait / und dem nechsten halten solte / welchs doch bißher von etlichen under lassen / oder ye hynleßlich gethan worden ist.

Deßhalben ist eider unserer gnedigsten und gnedigen herren und Fürsten ernstliche maynung und bevelh / das ein yegklicher Priester / Prediger / und Pfarherr / so in irer gnaden Fürstenthumb wonet / und wonen wil / sich gantz wol befleyssen solle unnd wolle / das heylige Evangelion und Gottes wort / lauter / rain / und klar / und was dem gemeß ist / on alle menschliche zusatzung und einmischung / zu leren und zu predigen.

Es sol sich auch niemandt entschuldigen / als wisse ers nit / oder habs nit gelernt. Es hat dise maynung / wer es nit kan / und wil doch solche Ampt verwesen / der lerne es von den ihenigen / die es wissen / und versteen / sie seyen zu Erffurt / zu Waymar / oder anders wo / wo es im gelegen ist.

Wer sich aber diser maynung / und bevelhs nit halten wil / oder kan / den werden unsere Gnedigsten und Gnedigen herren ernstlich straffen / nit allain mit entsetzung und beraubtnuß seins lehens oder Pfarr / Sunder auch villeicht an der narung / oder sunst auff ander weyse / und wege / wie sich des ire Fürstliche gnaden des besten nach bedencken werden. Dann es wollen iren Fürstlichen gnaden solche verachter und leichtfertiger / in den dingen / so Got uns sein wort betreffen / in iren Fürstenthumb und herschafften nit wissen.

Auch sol niemandt gedencken / weyl es nur ein mündtlich gebot sey / es solle und werde bald in ein vergessen gestelt. Dann es werden in kurtzen tagen / beide unsere G. und G. herrn und Fürsten / zu Wittemberg in irer Churfürstlichen Stat erscheynen / da dann on allen verzug / ein Reformation oder ordnung zugericht / und durch den druck an den tag geben sol werden / wie man sich nach Gottes wort / mit singen / lesen / Meßhalten / und in andern sachen oder Ceremonien allenthalben halten sol / darnach ir euch auch zurichten wissen werdet.

Dergleichen sol auch von euch niemant gedencken / unsere Fürsten und Herren ziehen yetzund ab von uns / und werden nit anhaimisch sein / wer wirdt ins sagen / was wir hie im landt singen / predigen / halten / oder nit halten: es wirdt wol vergessen / sie haben mer zuthun.

Ich sag aber euch mit warhait / das ire F.G. ire Fürstentumb / Stet / und landtschafft also mit Stathaltern / und Amptleuten versehen und versorgen werden / das disem yetzigen Fürstlichen Bevelh / oder gebot wol volgung geschehen sol und muß / des sol sich ein yegklicher wissen zu halten.

Nach solchem bevelh / sein wir darvon gangen / aber etliche grobe und ungelerte von der Priesterschafft / haben Gloviert / und sich berumbt / und zu den andern gesagt / Ja man hat unns dannocht nit verbotten Virgilien und Seelmeß zuhalten / saltz und wasser nit zu weyhen und der gleichen. Hie köndt ir wol abnemen / lieber herr / wie ungelerte / und unverstandige trulpen die sein müssen / so das nit versteen mögen oder wollen / das Vigilg / Seelmeß und ander gaugkelwerck in dem hyn gelegt / unnd gnugsam verbotten sindt / So man Gottes wort lauter / rain / und klar Predigen sol / Und sich darnach auch in Ceremonien / und allen sachen richten und halten. Es ist ye kain wort im Evangelio / und heyliger schrifft von Vigilien / Seelmessen wasser / saltz / und würtz weyhen. Als sich aber solcher murmelung / und den groben / verstockten / gotlosen/ begab haben sich etliche von den verstendigen und gelerten beredt under einander mit namen der Doctor Valentinus / Herr Christoffel Hack / ich und andere / wie man solche rede und unverstadt / unserm gnedigen jungen Fürsten / und den Rethen für bringen solt / auch das die selbigen unverstendigen mit offenlichen worten geweyset und gerichtet wurden, wes sie sich in solcher sachen halten musten / biß die Reformation und ordnung durch den druck an tag geben wurde / zu vermeyden zanck und mancherley ergernuß under dem gemainen volck.

Alßdann gieng der Doctor Valentinus / herr Christoff Hack / ich / und etliche mer / zu unnserm gnedigen Herren / dem jungen Fürsten / und bedanckten uns höchlich von wegen der Priesterschafft gegen seinen Fürstlichen gnaden / solchs Christlichs und nutzlichs bevelhs / das eins mal den Gottes lesterern / so Got und sein wort schmehen und schenden / mit worten und wercken / das maul gestopfft wurde mit pit und begir / es wolt sein F. G. fürtan ein Inhibition thun lassen an die gantze Priesterschafft / das sie sich biß zum außgang der zugesagten Reformation / der Vigilien / Seelmessen / Ceremonien / von menschen auffgesatzt enthalten sollen / ergernuß unnd lesterung zu vermeyden.

Also wurden die Priester und Pfarherrn widerumb gefordert zu erscheynen / für unserm gnedigen herren dem jungen / und den Rethen. Und herr Friderich von Dona Ritter / sprach noch eyn mal zu der Priesterschafft. Lieben herren / das soltet ir ye wol verstanden haben. Dise ist die maynung / und unserer gnedigsten und gnedigen beyder herrn ernstlicher Bevelh / den ein yegklicher von euch fleyssig sol zu hertzen furen / das ir das Evangelion / und wort gottes / lauter / rain / und klar /( für tragen / leren / und Predigen wöllet und sollet / on alle menschliche zusatzung und einmischung. Auch in den Ceremonien solt irs halten in aller form / wie man hie zu Weymar / unnd andern orten nach der schrifft helt / Dann es wollen unsere G. und G. herren solcher verfurischer Prediger / So on Gottes wort handeln / in irem Fürstenthumb und herschafften nit wissen / Das ein yegklicher wol zu sinnen nemen sol. Wurde sich aber yemant etwas anders understeen / wollen ire Fürstliche gnade einen solchen ernstlichen straffen.

Diß ist also geschehen / wie ich diß also erzelt habe / und euch gutter maynung zu geschriben / Bitt / ir wöllet das behertzigen / andern frummen Priestern auch zu erkennen geben / und den almechtigen uns samptlich bitten lassen / er wol sein gnade geben in seinem heyligen wort / das es möge allenthalben gepredigt und gefasset werden / das es got zu eren / und den menschen ersprießlich sey. Nempt euch nichts an / laßt euch nichts erschrecken / Der Rat zu Erffurt ist wol so erbar und verstendig / und schampt sich des nit / von sich zu schreyben und zu sagen / das sie dem Evangelion nit entgegen sind / das nit verbieten und verhindern wollen / sunder dabey zu bleyben gantz geneygt. Die schreyber und diener understeen sich zuzeyten mer / dann die herrn wissen. Got wirts wol straffen / der da niemandt verlassen wirdt / wer im vertrawet. Got bevolhen / der euch erhalte. Geben eylend zu ERffurt auff Suntag nach Bartholomei. Anno. 1525.

Ewer williger Wolffgangus Kißwetter / Pfarherr zu N.

Abgeschrieben aus dem Original