29. Melanchthon an Lutherum (ehe noch dessen Antwort auf vorige Briefe eingelaufen).

29. Melanchthon an Lutherum (ehe noch dessen Antwort auf vorige Briefe eingelaufen).

1) Euer Bedenken von des Gegentheils Anforderungen haben wir noch nicht bekommen, da uns doch zum höchsten daran gelegen.

2) Die ganze Sache stehet noch in diesen Punkten. Sie begehren, wir wollen bekennen, daß weder die, so eine Gestalt des Sacraments reichen, noch die, so es empfangen, unrecht thun. Wir entschuldigen die, so es empfangen; aber von denen, so es reichen, kommen wir nicht überein. Das Concilium zu Basel hat den Böhmen das ganze Sacrament mit dieser Condition zugelassen, wenn sie bekenneten, daß man auch eine Gestalt recht geben und nehmen könnte. Dieses Bekenntniß wollen sie uns auch abbringen. Eck spricht, er dringe darum hierauf, dieweil man sonst den gemeinen Mann nicht könne in Gehorsam behalten, wenn wir nicht auch die Gewissen, so viel eine Gestalt des Sacraments belanget, befreien. Darauf begehren wir Euer Bedenken zu hören.

3) Was die Application der Messen für Andere belanget, verschieben sie auf's Concilium. Damit sie anzeigen, daß sie uns mit der gottlosen Application der Messe nicht beschweren.

4) Und gleichwohl wollen sie, daß wir den Canon annehmen; aber mit einer bequemen und christlichen Glosse. Ich sehe, daß man hinterlistig mit uns umgehet, und könnte leichtlich erachten, was mir, so ich für meine Privatperson allein bekennen sollte, zu thun wäre. Nun aher dieß eine gemeine Sache ist, die Alle antrifft, achte ich, daß auch andere Stimmen und Gutdünken nicht zu verwerfen sind.

5) Wir werden von Etlichen der unsern sehr hart darum angefochten, daß wir den Bischöfen die Jurisdiction wieder geben. Denn die Leute, so nur der Freiheit gewohnet und das Joch der Bischöfe einmal von sich geworfen, lassen sich ungerne das alte Joch wiederum aufladen. Und sonderlich sind die Reichsstädte der bischöflichen Regierung zum heftigsten gram. Nach der Lehre der Religion fragen sie nicht viel; allein ist ihnen um die Regierung und Freiheit zu thun. Ich sende Euch eine Copia der letzten Aufforderung des Widertheils, damit Ihr alsdann leichter antworten könnet. Datum die Augustini. (28. August) 1530.

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