Luther, Martin - Ordnung eines gemeinen Kastens. Ratschlag, wie die geistlichen Güter zu handeln sind. 1523

Luther, Martin - Ordnung eines gemeinen Kastens. Ratschlag, wie die geistlichen Güter zu handeln sind. 1523

Vorrede

Martinus Luther Ecciesiastes allen Christen der Gemeinde zu Leisnig, meinen lieben Herren und Brüdern in Christus, Gnade und Friede von Gott dem Vater und unserm Heiland Jesus Christus.

Nachdem Euch, hebe Herren und Brüder, der Vater aller Barmherzigkeit samt anderen in der Gemeinschaft des Evangeliums berufen hat und seinen Sohn Jesus Christus in Euer Herz hat scheinen lassen und solcher Reichtum der Erkenntnis Christi bei Euch so mächtig und wirksam ist, daß Ihr eine neue Gottesdienstordnung und ein gemeindliches Eigentum nach dem Beispiel der Apostel eingerichtet habt, habe ich es für gut angesehen, daß diese Eure Ordnung durch den Druck ausginge, falls Gott seinen gnädigen Segen dazu geben wollte, daß sie ein allgemeines Beispiel würde, dem auch viele andere Gemeinden nachfolgten, damit wir auch von Euch rühmen könnten, wie St. Paulus von den Korinthern rühmt (2. Kor. 9,2), daß ihr Eifer viele angespornt habe; wiewohl Ihr Euch zum Trost darauf einstellen und gefaßt machen müßt, daß, wenn es aus Gott ist, was Ihr anfangt, es ganz gehörig angefochten werden muß, denn der leidige Satanas wird nicht ruhen noch feiern.

Weil wir denn hoffen, daß dieses Euer Beispiel dazu gereichen soll, daß es ein allgemeines werde und daraus dann ein großer Fall der bisherigen Stifte, Klöster, Kapellen und des greulichen Bodensatzes folgen wird, der sich bisher unter dem Namen des Gottesdienstes mit dem Reichtum aller Welt angefüllt hat, wozu denn auch das heilige Evangelium, das wieder hervorbricht, kräftig hilft und solche Gottesdienste als lästerlich und verdammlich kennzeichnet und an den Tag bringt; weil zudem die Geistlichen auch selbst sich so verhalten, daß nichts Ordentliches in ihrem Stand geblieben ist noch zu ihm hineinwill, und sich allenthalben die Sache so darstellt, als habe Gott und die Welt das mönchische und geistliche Unwesen satt und als müsse es anders werden, so ist deshalb dennoch darauf zu achten, daß diese erledigten Stiftsgüter nicht zur Plünderung kommen und ein jeglicher an sich reiße, was er erhascht.

Darum habe ich gedacht, beizeiten mit christlichem Rat und Vermahnung, soviel mir gebührt und zusteht, vorzubeugen. Denn weil ich ja doch daran schuld sein muß, wenn die Klöster und Stifte leer werden, Mönche und Nonnen weniger werden und was alles dem geistlichen Stand zu Abbruch und Verkleinerung geschehen mag, so will ich gerade das nicht auf mir sitzen lassen, wenn etliche habgierige Wänste diese geistlichen Güter an sich rissen und mich als denjenigen, der dazu die Veranlassung gegeben hat, zum Vorwand nähmen.

Denn wiewohl ich Besorgnis habe, daß meinem Rat nur wenige folgen werden, wenn es so weit kommt denn die Habgier ist ein ungehorsamer, ungläubiger Bösewicht -, so will ich doch das Meinige tun und mein Gewissen entlasten und ihr Gewissen beladen haben, damit niemand sagen kann, ich hätte geschwiegen oder mich zu spät hören lassen. Es nehme nun meinen Rat an oder verachte ihn, wer da will, - ich bin unschuldig. Ich warne aber zuvor getreulich und bitte freundlich, daß diesem meinem Rat niemand gehorche noch folge, es sei denn, er wisse und verstehe gut und gründlich aus dem Evangelium, daß mönchisches und geistliches Unwesen, wie es jetzt fast vierhundert Jahre gewesen ist, kein Nutzen und bloß schädlicher Irrtum und Verfuhrerei ist. Denn solch ein großes Ding muß mit gutem, festem, christlichem Gewissen angegriffen werden. Es wird sonst ein schlimmeres Übel werden, und auf dem Totenbett wird eine ganz böse Reue kommen.

Zum ersten wäre es sicher gut, wenn keine Feldklöster wie Benediktiner, Zisterzienser, Coelestiner und dergleichen je auf Erden gekommen wären. Weil sie aber nun da sind, ist das Beste, daß man sie eingehen lasse oder, wenn man es in angemessener Weise tun kann, dazu helfe, daß sie rein ganz und gar weg kommen. Das kann aber auf diese zwei Arten geschehen: Die erste, daß man die Personen, die darin sind, frei von sich selbst aus, wenn sie wollen, herausgehen lasse, wie es das Evangelium erlaubt; die andere, daß eine jegliche Obrigkeit es mit ihren Klöstern dahin bringe, keine Person mehr aufzunehmen, und diejenigen, die zu viel darin sind, anderswohin schicke und die übrigen aussterben lasse.

Weil aber niemand zum Glauben und zum Evangelium zu zwingen ist, soll man die restlichen Personen, die in den Klöstern, sei es des Alters, des Bauches oder des Gewissens halber, bleiben, nicht ausstoßen noch unfreundlich mit ihnen verfahren, sondern sie ihr Leben lang genug haben lassen, wie sie es zuvor gehabt hatten. Denn das Evangelium lehrt, auch dem Unwürdigen Gutes zu tun, wie der himmlische Vater über Gute und Böse regnen und die Sonne scheinen läßt (Matth. 5,45). Und man muß hier berücksichtigen, daß diese Personen aus allgemeiner Blindheit und Irrtum in diesen Stand geraten sind und nichts gelernt haben, womit sie sich ernähren könnten. Doch ist das mein Rat, daß die Obrigkeit solche Klostergüter an sich nehme und die restlichen Personen, die darin bleiben, davon versorge, bis sie aussterben, und zwar reichlicher und freigebiger, als sie vielleicht vorher versorgt gewesen sind, damit man auch spüre, daß nicht die Habgier dem geistlichen Gut, sondern der christliche Glaube dem Klosterwesen feind ist. Und hier ist nicht allererst die päpstliche oder bischöfliche Erlaubnis nachzusuchen oder Bann und Verfluchung zu fürchten; denn ich schreibe das auch allein denjenigen, die das Evangelium verstehen und Macht haben, solches zu tun in ihren Landen, Städten und Obrigkeiten.

Zum zweiten: Mit den Gütern solcher Klöster, welche die Obrigkeit an sich nimmt, könnte auf dreierlei Weise verfahren werden. Die erste, daß man die Personen, die darin bleiben, versorgt, wie eben gesagt; die zweite, daß man den Personen, die herausgehen, etwas Rechtes mitgibt, damit sie etwas anfangen und sich in einen Beruf begeben können, auch wenn sie nichts mitgebracht hatten; denn sie verlassen gleichwohl die ihnen lebenslang zustehende Nahrung, wenn sie herausgehen, und sind betrogen, weil sie in der Zeit, in der sie im Kloster gewesen sind, etwas anderes gelernt hätten. Aber denjenigen, die etwas eingebracht haben, jedem seinen Teil wiederzugeben, ist billig vor Gott; denn hier soll christliche Liebe und nicht die Strenge menschlicher Rechte richten, und wenn jemand Schaden oder Verlust tragen muß, soll das über das Kloster und nicht über die Personen hergehen; denn das Kloster ist der Grund ihres Irrtums.

Aber die dritte Weise ist die beste: daß man alles andere zum allgemeinen Besitz einer Gemeindekasse gelangen lasse, woraus man nach christlicher Liebe allen gebe und leihe, die im Lande bedürftig sind, sei es ein Edler oder ein Bürger. Damit erfüllt man auch das Testament und den Willen der Stifter; denn wiewohl sie im Irrtum gewesen und verführt worden sind, daß sie es zu Klöstern gegeben haben, ist ja dennoch ihre Absicht gewesen, Gott zu ehren und es ihm zu Dienst zu geben, und sie haben so, wie sie es gemacht haben, fehlgegriffen. Nun gibt es keinen größeren Gottesdienst als die christliche Liebe, die den Bedürftigen hilft und dient, wie Christus selbst am Jüngsten Tag bekennen und richten wird, Matth. 25,31 ff. Daher hießen auch vorzeiten die Kirchengüter bona ecciesiae, das heißt Güter der Gemeinde, wie eine Gemeindekasse für alle, die unter den Christen bedürftig waren.

Doch ist das auch billig und christlicher Liebe gemäß, daß, wenn die Erben der Stifter verarmt und in Not wären, ihnen diese Stiftung wieder heimfiele, wenigstens ein großer Teil; und alles zusammen, wenn die Not so groß wäre. Denn freilich ist die Absicht ihrer Väter nicht gewesen und hat auch nicht sein sollen -, ihren Kindern und Erben das Brot aus dem Maul zu nehmen und es anderswohin zuzuwenden. Und falls es so die Absicht gewesen wäre, ist sie falsch und unchristlich. Denn die Väter sind schuldig, vor allen Dingen ihre Kinder zu versorgen; das ist der höchste Gottesdienst, den sie mit zeitlichem Gut tun können. Wenn aber die Erben nicht in Not noch bedürftig sind, sollten sie diese Stiftung ihrer Väter nicht wieder nehmen, sondern der Gemeindekasse überlassen.

Möchtest du aber hier sagen: Das Loch ist zu weit; dadurch wird die Gemeindekasse wenig kriegen, denn jedermann wird es alles an sich nehmen und sagen, er bedürfe dessen so viel usw. Antwort: Darum habe ich gesagt, daß christliche Liebe hier richten und handeln muß. Mit Gesetzen und Artikeln kann man's nicht erfassen. Ich schreibe auch diesen Rat nur gemäß christlicher Liebe für die Christen. Und man muß sich darauf gefaßt machen, daß hie und da Habgier mit unterlaufen wird. Wie soll man's machen? Es darf deshalb nicht unterbleiben. Dennoch ist's gewiß besser, daß die Habgier zu viel nimmt durch eine ordentliche Regelung, als daß eine Plünderung daraus wird, wie es im Böhmerland geschehen ist. Ein jeglicher prüfe sich selbst, was er zu seiner Notdurft nehmen und was er der Gemeindekasse überlassen will.

Zum dritten: Diese Verfahrensweise gehört sich auch für die Bistümer, Stifte und Kapitel, welche Land und Städte und andere Güter unter sich haben; denn solche Bischöfe und Stifte sind weder Bischöfe noch Stifte. Es sind im wahren Grunde weltliche Herren mit einem geistlichen Namen; darum sollte man sie zu weltlichen Herren machen oder die Güter an die armen Erben und Verwandten und an die Gemeindekasse verteilen. Was aber Pfründen und Lehen sind, die sollte man denjenigen bleiben lassen, die sie jetzt innehaben, und nach ihrem Tod niemandem mehr verleihen, sondern unter die armen Erben und in die Gemeindekasse geben.

Zum vierten: Es bestehen aber die Kloster- und Stiftsgüter zum Teil und von den Pfründen sehr viele in dem Wucher, der sich jetzt in aller Welt Wiederkauf nennt und die ganze Welt binnen kurzen Jahren verschlungen hat. Diese Güter müßte man zuvor von den erbgestifteten Gutern wie den Aussatz absondern. Denn was ich oben geraten habe, will ich von den Stiftungen gesagt haben, die ohne Wiederkauf als rechte, ordentliche Erbgüter gestiftet sind. Die Stiftungen aber, die auf Wiederkauf gestiftet sind, kann man durchaus für Wucher halten. Denn ich habe noch nie einen rechten Zinskauf auf Wiederkauf gesehen oder gehört. Darum müßte man hier zuerst den Wucher wiedergutmachen und einem jeglichen das Seine wiedergeben, ehe man's in die Gemeindekasse kommen ließe, denn Gott spricht: »Ich bin feind dem Opfer, das vom Raube kommt« (Jes. 61,8); es sei denn, daß man die nicht finden könnte, die durch den Wiederkauf geschädigt sind; das könnte dann die Gemeindekasse an sich nehmen.

Inwiefern aber der Wiederkauf recht und unrecht ist, ist jetzt zu lang auszuführen. Ich hab's zur Genüge beschrieben im Sermon von dem Wucher, aus dem man sich also erkundigen mag, wieviel von solchen Pfründen und Stiften den Zinsmännern wiederzuerstatten sei. Denn ohne Zweifel haben sehr viele Pfründen längst ihr Kapital wieder und hören doch nicht auf. Schweiß und Blut der Zinsmänner zu saugen, so daß dieses Stück eines der notwendigsten ist, in welchem Kaiser, Könige, Fürsten und Herren und jedermann Abhilfe schaffen sollten.

Zum fünften: Aus den Bettelklöstem in den Städten wären gute Schulen für Knaben und Mädchen zu machen, wie sie es vorzeiten gewesen sind. Aus den übrigen Klöstern aber sollte man Wohnhäuser machen, wenn die Stadt deren bedürfte; denn die Weihe durch den Bischof soll daran nicht hindern, weil Gott sich darum nicht kümmert. Doch wenn man diesen meinen Rat christlich in Angriff nehmen würde, so würde sich's selbst ergeben, fugen und lehren, mehr, als man jetzt mit Worten vorschlagen kann. Denn die Einzelfälle würden sich mannigfaltig und eigentümlich ergeben, so daß niemand darüber richtig entscheiden kann außer der christlichen Liebe.

Wenn Gott nun gäbe, daß dieser Rat mit Erfolg vonstatten ginge, so würde man nicht allein eine reiche Gemeindekasse haben für alle Notdurft, sondern es würden drei große Übel abkommen und aufhören: Das erste, die Bettler, durch die den Ländern und den Leuten viel Schaden geschieht an Seele und Gut. Das zweite, der greuliche Mißbrauch mit dem Bann, welcher eigentlich nicht mehr ausrichtet, als daß er die Leute martert um der Güter der Pfaffen und Mönche willen. Wenn nun diese Güter abgetan wären, brauchte man solchen Bann nicht. Das dritte, der leidige Zinskauf, der größte Wucher auf Erden, welcher sich bisher allermeist in bezug auf geistliche Güter gerühmt hat, daß er daselbst recht sei.

Wer aber diesem Rat nicht folgen oder darin seiner Habgier genugtun will, den lasse ich fahren. Ich weiß wohl, daß wenige ihn annehmen werden. Darum ist es mir genug, wenn einer oder zwei mir folgen oder doch gern folgen wollten. Es muß die Welt Welt bleiben und der Satan der Fürst der Welt. Ich habe getan, was ich kann und schuldig bin. Gott helfe uns allen, daß wir recht verfahren und beständig bleiben. Amen.

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