Hutter, Leonhard - Inbegriff ... - Christian II. über das Buch

Hutter, Leonhard - Inbegriff ... - Christian II. über das Buch

Christian II. von Gottes Gnaden Herzog von Sachsen, Erzmarschall und Kurfürst des heil. röm. Reichs, Landgraf von Thüringen, Markgraf von Meißen, und Burggraf von Magdeburg u.s.w.

Wenn schon die Heiden richtig erkannten, dass die Religion die Grundlage des Staates sei, und meinten, dass, wenn sie verwirret wär', alles Übrige, so groß und erhaben es sei, getrübt werde: wenn einst der römische Senat die Religion so hoch achtete, dass Alles, was bei Entscheidung der Rechtsfalle zuerst vorgetragen wurde, zur Erhaltung der Verehrung Gottes gereichen musste, und kein, auch noch so wichtiges, Geschäft dieser religiösen Sitte vorgehen durfte: so achte ich, dass dies von uns wahrlich! noch weit mehr geschehen müsse: von uns, sage ich, die wir Christo uns ergeben, von Christo den Namen tragen, von Christo endlich allein alles Heil und Seligkeit erwarten. Dazu kommt jenes denkwürdige Urwort, von dem heiligsten Könige allen Königen und Fürsten gesagt: Lasset euch weisen, ihr Könige, und lasset euch züchtigen, ihr Richter auf Erden; dienet dem Herrn mit Furcht und Zittern; küsset den Sohn, dass er nicht zürne, und ihr umkommet auf dem Wege. Ps. 2,10ff. Ja, diese tiefe Ehrfurcht gegen die Religion erfordern von uns auch alle die einzelnen Wohltaten, welche der gütigste und höchste Gott uns und unsern Landen in reichlichem und großem Maße zu erteilen bis hierher gewürdiget hat. Und wie wir diese mit dankbarem Gemüt, wie wir schuldig sind, anerkennen: so bekennen wir auch, dass es wiederum unser Amt und Pflicht sei, sorgfältig zu wachen, dass nicht die reine christliche Religion durch unsere Sorglosigkeit einigen Schaden erleide: sondern vielmehr, wie die Gerechtigkeit im Gericht, der Friede nach innen und außen: so auch die Religion in den Kirchen, die Gottesfurcht in den Schulen grüne, blühe und wachse. Daher hatten wir von derselbigen Zeit an, wo wir durch Gottes Gnade zu der Kurwürde gelangt sind, kein höheres und wichtigeres Geschäft, als dass in unsern Landen die reine Religion heilig und unversehrt gepflanzt und verbreitet werde. Weswegen wir auch, gleich beim Anfang, jeden und Alle, die unsrer Rechtspflege unterworfen, und zwar in öffentliche, bürgerliche, wie kirchliche Ämter gestellt sind, mit einem heiligen Eidschwur verpflichtet haben, dass sie der Augsburgischen Confession, nicht der veränderten, sondern der ursprünglichen: dass sie der Wiederholung derselben, wie sie im Christlichen Concordien-Buch gegen aller Feinde Schmähungen und Deuteleien deutlich genug behauptet, erklärt, bekräftigt ist, gänzlich zugetan seien: dass sie endlich bei diesem Glauben und dieser Religion. bis an das Ende beharrlich verbleiben und sie beständig verteidigen wollten. Überdem, damit dieses ehrwürdige Palladium der Religion um so sicherer Allen bekannt werde, und sich Niemand mit Recht beklagen könne, ihm sei die Gelegenheit, sich damit bekannt zu machen, vorenthalten: so haben wir Sorge getragen, dass ein Christliches Concordien-Buch im kleineren Format (wie man es nennt), nach dem Vorbild der Urausgabe so gedruckt werde, dass, wegen des geringen Preises, ein jeder es sich verschaffen kann. Und in der Tat, mit frommen und dankbarem Gemüte erkennen und preisen wir es als die höchste Wohltat Gottes, dass nicht allein die erlauchten Fürsten, unsere teuren Brüder, Herr Johann Georg, und Herr August, Herzöge zu Sachsen, im Betreff der Religion so mit uns in Allem übereinstimmen, dass, wer an ihrer Beharrlichkeit zweifeln wollte, die Gottesfurcht und den Glauben selbst in Zweifel zu ziehen scheinen könnte: sondern dass auch alle und jede unsrer Untertanen von allen Ständen und Würden, sowohl auf den letztvergangenen, als auch auf den in diesem Jahre gehaltenen Provinzial-Versammlungen heilig bezeugt haben, dass sie, nach dem uns einmal geleisteten Schwure, nicht ein Haar von der Lehre, welche in der Concordien-Formel den prophetischen und apostolischen Schriften gemäß bekannt wird, bis hierher abgewichen seien, noch je abweichen würden. Und von ganzem Herzen flehen wir demütig zu Seiner unendlichen Barmherzigkeit, dass der barmherzige Vater im Himmel dieses unvergleichliche Glück bei uns und unsrer ganzen Nachkommenschaft beständig bleiben lasse. Da übrigens die Tugend, das Erworbene zu wahren, nicht geringer ist, als die, es zu suchen; und uns auch nicht verborgen sein kann, mit welchen und mit wie verschiedenen Nachstellungen, Künsten und Trügereien jener tausendkünstlerische Feind des menschlichen Heils, der Teufel, diesen heiligen Grundstein der reinen Religion umzustürzen, oder wenigstens zu verunstalten begehret: haben wir geachtet, dass auch diesem Übel durch ein geeignetes Mittel müsse begegnet werden. Kaum aber erschien ein anderes Mittel bequemer, als das aus der rechten Unterweisung der Schuljugend kann genommen werden. Denn wenn diese, gleichsam mit der Muttermilch, die ersten Elemente der reinen christlichen Lehre, und zwar nicht aus jedwedem Sumpf, sondern aus den klaren Quellen Israels und den symbolischen Schriften unsrer Kirche, wird eingesogen haben: so wird man nicht fürchten dürfen, dass sie von der königlichen Bahn der erkannten Wahrheit sich wird so leicht abführen lassen zu den Schleichwegen des Irrtums. Daher haben wir Sorge getragen, dass ein theologischer Inbegriff der vorzüglichsten Stücke des christlichen Glaubens aus dem Concordien-Buche verfasst und zusammengestellt werde, unter der Bedingung, dass, so viel es geschehen könnte, die Worte der Concordie selbst beobachtet, und so die Schuljugend, von zartester Kindheit an, an die Form der gesunden Worte gewöhnet würde. Und wir haben gewollt, dass diese Arbeit von dem, uns besonders werten und treuen Leonhard Hutter, der heil. Theologie Doctor und öffentlichem Professor an unsrer Universität zu Wittenberg, zuerst vollendet: dass sie, nach ihrer Vollendung, unter die genaue Beurteilung der beiden theologischen Fakultäten zu Leipzig und Wittenberg gezogen, ja, auch von den Lehrern berühmter Schulen sorgfältig geprüft werde: und dass endlich das, was von den Einzelnen bemerkt und bezeichnet war, streng beobachtet, in die gerechte und vollendete Ordnung gebracht, und durch den Druck veröffentlicht werde. Da wir aber nicht zweifeln, dass ein jeder leicht einsehen werde, zu welchem Ende und Zweck dieses Werk von uns unternommen sei: dass nämlich die unveränderliche Wahrheit unserer Religion auch der späten Nachkommenschaft (wenn einige zu hoffen ist) unversehrt überliefert werde: so befehlen wir ernstlich und geben auf allen und jeden Rektoren und Lehrern sowohl der drei höheren oder Privinzial-Schulen, als auch denen der übrigen niederen Schulen in unsern Landen, dass sie der Schuljugend, sobald sie mit dem Katechismus Lutheri (dieser goldenen und unvergleichlichen Schatzkammer der göttlichen Lehre) in beiden Sprachen, der lateinischen, wie der deutschen, vertraut geworden, diesen theologischen Inbegriff allein, mit Hintansetzung aller andern Lehrbücher, zum Lernen vorlegen, und, so viel es geschehen kann, keinem Schüler den Zutritt zu jenen hohen Schulen, welche man Akademien nennt, eher gestatten, als bis er diesen Inbegriff seinem Gedächtnis, und zwar ganz genau, eingeprägt, und denselben erkannt und durchdrungen hat. Tut in diesem Stück, was eurer Pflicht würdig, und unserem ernstesten Willen gemäß ist, und seid hiegegen unserer, euch geneigten, Gnade versichert.

Gegeben zu Dresden, am 23. November des Jahres ein tausend sechs hundert und neun.

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