Zuletzt angesehen: 4. Mose - Kapitel 19

4. Mose - Kapitel 19

4. Mose - Kapitel 19

(Leander van Eß)

Von der rothen Kuh, und dem Reinigungswasser.

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach:
2 Dieß ist die Satzung des Gesetzes, das Jehova geboten hat, indem er sprach: Sage zu den Söhnen Israels, daß sie dir eine fehlerlose rothe Kuh bringen, die kein Gebrechen hat, auf die noch kein Joch gekommen ist.
3 Und gebet sie Eleasar, dem Priester; dieser führe sie vor das Lager hinaus, und schlachte sie vor ihm.
4 Dann nehme Eleasar, der Priester, von ihrem Blute mit seinem Finger, und sprenge gegen das Versammlungszelt von ihrem Blute siebenmal.
5 Dann verbrenne man die Kuh vor seinen Augen; ihre Haut, und ihr Fleisch, und ihr Blut, sammt ihrem Mist soll man verbrennen.
6 Dann nehme der Priester Cedernholz und Ysop, und Koccus, und werfe dieses mitten in den Brand der Kuh.
7 Hierauf wasche der Priester seine Kleider, und bade seinen Leib im Wasser; und dann komme er in's Lager; und unrein sey der Priester bis zum Abend.
8 Und der, welcher sie verbrannt hat, wasche seine Kleider im Wasser, und bade seinen Leib im Wasser; und sey unrein bis zum Abend.
9 Ein reiner Mann aber sammle die Asche von der Kuh, und hinterlege sie an einem reinen Ort, außerhalb des Lagers; daß sie der Gemeinde der Söhne Israels diene zur Aufbewahrung für das Reinigungswasser; dieß ist ein Sündopfer.
10 Und der, welcher die Asche der Kuh gesammelt hat, wasche seine Kleider, und sey unrein bis zum Abend. Und dieß sey den Söhnen Israels, und den Fremden, die unter ihnen sich aufhalten, eine ewige Satzung:
11 Wer einen Todten anrührt, den Leichnam irgend eines Menschen, der sey unrein sieben Tage.
12 Er soll sich damit entsündigen am dritten Tage, und am siebenten Tage, so wird er rein seyn; und wenn er sich nicht entsündigt am dritten und am siebenten Tage, so ist er nicht rein.
13 Jeder der einen Todten anrührt, den Leichnam eines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigt, der verunreinigt die Wohnung Jehova's, und ausgerottet werde ein Solcher aus Israel; denn wenn das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt ist, so ist er fernerhin unrein, seine Unreinigkeit bleibt auf ihm.
14 Dieß ist das Gesetz, wenn Jemand in seinem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt kommt, und Jeder, der im Zelte ist, sey unrein sieben Tage.
15 Und jedes offene Gefäß, das keinen festanschließenden Deckel über sich hat, sey unrein.
16 Und Jeder, der auf dem Felde einen mit dem Schwert Ermordeten, oder einen Gestorbenen, oder ein Menschenbein, oder ein Grab anrührt, sey sieben Tage unrein.
17 Und man soll für den Unreinen von der Asche des verbrannten Sündopfers nehmen, und fließendes Wasser darauf gießen in ein Gefäß.
18 Und ein reiner Mann nehme Ysop, und tauche in das Wasser, und besprenge das Zelt und alles Geräth, und die Menschen, die darin sind; und denjenigen, der ein Gebein angerührt hat, oder einen Ermordeten, oder einen Gestorbenen, oder ein Grab.
19 So besprenge der Reine den Unreinen am dritten, und am siebenten Tage, und entsündige ihn am siebenten Tage; dann wasche er seine Kleider, und bade im Wasser, und sey rein am Abend.
20 Und ein Mann, der unrein ist, und sich nicht entsündigt, ein solcher soll ausgerottet werden aus der Gemeinde; denn das Heiligthum Jehova's hat er verunreinigt, das Reinigungswasser ist nicht auf ihn gesprengt; er ist unrein.
21 Und dieß sey ihnen zur ewigen Satzung: Wer das Reinigungswasser sprengt, wasche seine Kleider; und wer das Reinigungswasser berührt, sey unrein bis zum Abend.
22 Und Alles, was ein Unreiner anrührt, wird unrein, und Jeder, der ihn berührt, sey unrein bis zum Abend.

Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website.Weitere Information
autoren/e/ess/at/4mo/kapitel_19.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1
Public Domain Falls nicht anders bezeichnet, ist der Inhalt dieses Wikis unter der folgenden Lizenz veröffentlicht: Public Domain