Calvin, Jean – 03. Das dritte Gebot

Calvin, Jean – 03. Das dritte Gebot

Abschnitt 129. – 2. Mose 20, 7 = 5. Mose 5, 11.

Offensichtlich steckt hinter dem bloßen Buchstaben dieses Gebotes eine tiefere Absicht: wenn Gott einen leichtfertigen Gebrauch seines Namens, besonders beim Eid, verbietet, so will er damit überhaupt seinem heiligen Namen die schuldige Ehrfurcht sichern. So ergibt sich durch den Gegensatz die positive Vorschrift, dass jeder Eid ein Zeugnis wahrer Frömmigkeit sein soll, durch welches man der Majestät Gottes die schuldige Ehre gibt. Übrigens sollen wir gewisslich nicht bloß beim Eidschwur den Namen Gottes in demütiger Andacht verehren, sondern überhaupt immer, wenn wir ihn nennen. So schützt Gott durch dieses Gebot seine Heiligkeit, die er in Wort und Werken offenbart, gegen jede Missachtung. Dass das Schwören bei Gottes Namen ein Ausdruck oder ein Stück seiner Anbetung ist, werden wir alsbald sehen und entnehmen es auch aus der Tatsache, dass bei Jesaja (45, 23) Gott die Bekehrung der Heiden zu ihm mit den Worten beschreiben kann: „Mir sollen sich alle Kniee beugen und alle Zungen schwören.“ Ist die Kniebeugung ein Zeichen der Anbetung, so bedeutet das Schwören bei Gottes Namen, dass man ihn als Gott anerkennt. – Aber was haben wir unter dem Namen Gottes, den wir nicht missbrauchen sollen, zu verstehen? Gewiss ist es töricht, mit den Juden dabei lediglich an den Namen „Jehovah“ zu denken, als läge Gottes Majestät gerade in diesen Buchstaben und Silben beschlossen. Vielmehr wird uns Gottes unsichtbares Wesen vor Augen gestellt, sofern der Herr sich darin offenbart und sich an bestimmten Merkmalen kenntlich macht, ähnlich wie dies auch bei menschlichen Namen der Fall ist. Unter diesem Gesichtspunkt trifft man, wie Christus lehrt, auf Gottes Namen, wenn man auch nur den Himmel, die Erde, den Tempel oder den Altar nennt: denn in allen diesen Stücken lässt sich Gottes Herrlichkeit greifen (Mt. 5, 34). So folgt, dass man Gottes Namen entweiht, so oft man seiner höchsten Weisheit, unbegrenzten Kraft, Gerechtigkeit, Wahrheit, Barmherzigkeit und Güte etwas abzieht. Wollen wir es kürzer ausdrücken, so lässt sich nach Röm. 1, 19 auch sagen, dass Gottes Name das ist, was man von Gott weiß. Von einem Missbrauchen des göttlichen Namens ist aber nicht nur beim Meineid die Rede, sondern überall, wo man sich mit leichtsinnigem und gleichgültigem Schwur auf ihn beruft, um unbedeutende und nichtige Dinge zu bekräftigen. Darin aber offenbart sich die grobe Undankbarkeit der Menschen, dass, wenn Gott gewissermaßen seinen Namen herleiht und zum Pfand einsetzt, um wichtige Streitsachen zu schlichten, man ihn nun in offenbarer Gleichgültigkeit alltäglich im Munde führt. Sofern der Meineid auch den Nächsten schädigt, also wider die Liebe verstößt, werden wir auf ihn beim vorletzten Gebot der zweiten Tafel zurückkommen. Hier aber waltet die andere Absicht, dass dem Herrn seine Ehre ungeschmälert bleibe, indem wir nicht anders als mit gebührender Ehrfurcht von ihm reden. „Missbrauchen“ lässt sich übrigens buchstäblich übersetzen: „zum Eiteln hintragen.“ Darunter sind nicht bloß böse und lügenhafte, sondern auch gleichgültige und belanglose Dinge zu verstehen. Somit lernen wir hier, dass man den Namen Gottes auch nicht in leichtsinnigem Spiel oder Scherz nennen soll, was nie ohne Herabsetzung und Entweihung geschehen könnte. So tritt dem „Eiteln“ die Heiligkeit des göttlichen Namens gegenüber, die uns in der Furcht und wahren Verehrung Gottes erhalten soll. Weil aber nichts schwerer ist als in diesem Stück den ausschweifenden Sinn des Menschen zu zügeln, und man nur zu oft sich damit entschuldigt, dass es auf ein leicht gesprochenes Wort nicht sonderlich ankomme, wird die Drohung hinzugefügt: denn der Herr wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht . Je mehr also die Menschen in diesem Leichtsinn sich verhärten, desto unentschuldbarer sind sie: die üble Gewohnheit macht die Schuld nur größer.

Erläuterungen zum dritten Gebot.

Abschnitt 130. – 3. Mose 19, 12. / 2. Mose 23, 13. / 5. Mose 6, 13 = 5. Mose 10, 20.

3. Mose 19.

V. 12. Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen . Tritt auch diese Vorschrift im Zusammenhange mit lauter Pflichten der zweiten Gesetzestafel auf, da Mose vor betrüglichem Verhalten gegen den Nächsten warnt, so zeigt doch der nächste Satz, dass er dabei vornehmlich auf Gottes Ehre Rücksicht nimmt: und entheiligen den Namen deines Gottes . Sündhafte Gewinnsucht und räuberisches Gebaren schädigt also nicht bloß die Menschen, sondern schmäht auch Gott. Und eben darum wendet sich Mose mit solchem Nachdruck gegen diese Dinge. Bemerkenswert ist auch die Ausdrucksweise, dass ein Mensch durch trügerischen Meineid den Namen seines Gottes „entheiligt“: denn freilich kann man Gott, der die ewige und unwandelbare Wahrheit ist, kein größere Schmach antun und ihn nicht unwürdiger behandeln, als wenn man ihn zum Zeugen für eine Lüge anruft. Das haben oft die gottlosen Heiden nicht bedacht, die zwar wähnten, dem Namen Gottes eine besondere Ehre anzutun, wenn sie ihn beim Schwur anriefen, die aber zugleich unbedenklich einen Menschen, dem sie etwas geschworen hatten, täuschten, wenn er nach ihrer Meinung es verdiente. So legt ein Dichter dem Atreus, der seinem verbrecherischen Bruder Thyestes die geschworene Treue glaubte brechen zu dürfen, die Worte in den Mund1): „Einem Treulosen habe ich keine Treue geschworen.“ Als hinge Gottes Majestät von der Menschen Verdienst ab, und als dürfe man ihn jemals zum Zeugen anrufen, wenn man einen Betrug vorhat! Es steht unbedingt fest, dass das oberste Gewicht bei jedem Eid Gottes heiliger Name hat, der mehr wiegt als hundert Welten.

2. Mose 23.

V. 13. Andere Götter Namen sollt ihr nicht gedenken . Dass dieser Satz mit dem dritten Gebot zusammengehört, ist zweifellos. Mose ist der Ansicht, dass man Gottes Namen fälschlich und sündhaft gebraucht, wenn man bei anderen Göttern schwört: denn nur dem einigen Gott darf man ein Wissen um verborgene Dinge zuschreiben. Wenn man bei irgendeinem Namen schwört, so überträgt man auf denselben doch die Ehre der Gottheit. Darum verkündet Gott bei Zephanja (1, 5) mit großem Ernst, dass er alle ausrotten werde, die zugleich bei seinem und des Milkom (d. h. Moloch) Namen schwören und die auf diese Weise Gottes Heiligkeit durch Berührung mit dem Götzen befleckten. Alles in allem: da wir uns durch den Eid zu dem Gott bekennen, den wir als den Herzenskündiger und den Richter unserer Seele anrufen, so will der wahre Gott mit vollem Recht diese Ehre auch für sich allein haben. Nicht nur dann schmälert man die Ehre seines Namens, wenn man ohne Ehrfurcht von ihm redet, sondern auch, wenn man ihm Genossen zur Seite stellt und denselben einen Teil seines Rechtes überträgt. Dies wird auch aus den zwei dem fünften Buche Moses entnommenen Stellen deutlich: du sollst bei seinem Namen schwören . Dies will doch besagen, dass man dem heiligen Namen des einigen Gottes auch im äußeren Bekenntnis seine ungeteilte und ungeschmälerte Ehre lassen soll. Übrigens will dies Wort das Volk keineswegs zu einem schnellen und häufigen Schwören ermuntern, als gehöre dies zu den Übungen der Frömmigkeit, sondern will einfach sagen, dass, wenn um eines gerechten Grundes willen ein Eid unvermeidlich wird, man nur so schwören soll, dass man den Herrn allein zum Zeugen und Richter anruft.

Abschnitt 131. – 5. Mose 23, 21 – 23.

V. 21. Wenn du dem Herrn ein Gelübde tust usw. Auch die Gewohnheit, ein Gelübde zu tun, hängt mit dem dritten Gebot zusammen: denn dadurch üben sich die Menschen in der Heiligung des Namens Gottes; auch das Gelübde, durch welches man dem Herrn unter feierlicher Anrufung seines Namens etwas verspricht, ist eine Art Eid. Was zwischen Menschen ein Bund oder Vertrag ist, das nennt man in Rücksicht auf Gott ein Gelübde, und die Heiligkeit dieser Abmachung hängt daran, dass Gott dabei nicht nur der eine Teil, sondern auch Zeuge ist. Unter anderen Gesichtspunkten ist uns das Gelübde schon begegnet: wir verhandelten das Nasiräer-Gelübde, durch welches man sich dem Herrn verlobte, als Anhang zum ersten Gebot (Abschnitt 36); auch die meisten freiwilligen Opfer werden Gelübden entsprungen sein. Hier aber kommt Mose auf die Gelübde unter dem Gesichtspunkt zu sprechen, dass man bei ihnen den Namen Gottes nicht entweihen soll: man soll seine Gelübde bezahlen; - denn wenn man leichtsinnig die Ausführung unterlässt, raubt man dem Herrn seine Ehre und betrügt ihn um sein Recht, indem man ein feierlich vor ihm gegebenes Versprechen nichts achtet. Übrigens wollen wir uns merken, dass alle Gelübde, an welchen Gott jemals Wohlgefallen hatte, Bezeugungen des Dankes waren: denn da die Menschen nur zu vergesslich sind, ist es gut, dass sie dem Vergessen der göttlichen Wohltaten vorbeugen. Indem also die Heiligen wussten, dass sie in der Verkündigung der göttlichen Güte leicht lässig und träge werden konnten, haben sie ein Gegenmittel und einen Stachel angewandt, um ihre Lässigkeit zu bessern. Hatten sie ein besonders ernstliches Anliegen an Gott, so verpflichteten sie sich von vornherein durch ein besonderes Versprechen zur Dankbezeugung. Für solche Gelübde ordnet Mose nun an, dass man sie heilig und treulich halte, damit nicht Leute, die in ihrer Angst kniefällig etwas gebeten haben, hinterher Gottes spotten, wenn sie der Gefahr entronnen sind und ihren Wunsch erlangt haben. Wissen wir doch, wie schnell und leichtsinnig mancher ein Gelübde ausspricht, der in seiner Unbeständigkeit es dann ebenso leicht nimmt, die Treue zu brechen. So hat Gott guten Grund, seinen Namen in diesem Stück gegen leichtsinnige Missachtung zu schützen. Da aber der Aberglaube unsere Bestimmung unterschiedslos auf jegliches Gelübde bezieht, so müssen wir noch genauer auf den Sinn derselben achten. Die Papisten verlangen, dass man ohne Ausnahme alle Gelübde halten solle, weil geschrieben steht: „Wenn du ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten.“ Aber man muss doch vor allem fragen, was ein rechtes Gelübde ist, oder wenigstens zusehen, welche Gelübde dem Gesetz entsprechen und dem Herrn gefallen. Hätte man wirklich jedes törichte Gelübde ausführen müssen, so wäre es einst unter dem Gesetze recht gewesen, seine Söhne und Töchter zu opfern, den Götzen Altäre aufzurichten usw., wobei das ganze Gesetz Gottes schließlich auf den Kopf gestellt wäre. Will man also nicht Recht und Unrecht mischen, so muss man zwischen den verschiedenen Gelübden unterscheiden. Dabei ist Hauptgrundsatz, dass man dem Herrn nur geloben darf, wovon man weiß, dass es ihm gefällt. Denn wenn Gehorsam besser ist, denn Opfer (1. Sam. 15, 22), so ist doch die törichte Willkür ausgeschlossen, dass jeder nach eigenen Einfällen Gott verehren könnte. Hätte ein Jude gelobt, einen Hund zu opfern, so wäre der Vollzug dieses gesetzeswidrigen Gelübdes ein Frevel am Heiligtum gewesen. Weil aber des Weiteren zwischen dem, was Gott vorgeschrieben oder auf der anderen Seite verboten hat, ein breites Gebiet der so genannten „sittlich indifferenten“ oder gleichgültigen Dinge liegt, könnte man vielleicht sagen, dass man innerhalb dieser Grenzen jedes Gelübde auf sich nehmen dürfe. Darauf antworte ich: da kein frommer Christ ohne bestimmtes Ziel etwas angreifen sollte, so muss man immer im Auge behalten, was mit dem Worte Gottes übereinstimmt, will man nicht anders in einen unzeitigen Eifer verfallen. Unter dem alten Bunde hatte Gott viele Dinge unverboten gelassen, die er doch als Opfer nicht haben wollte (Röm. 14, 23). So dürfte auch heute jemand sein ganzes Leben lang kein Fleisch essen; und doch wäre es ein abergläubisches Gebaren, wenn er solche dauernde Enthaltsamkeit geloben wollte: denn er würde dem Herrn unbesonnener Weise etwas anbieten, was er, wie wir aus seinem Worte schließen können, gar nicht haben will. Wenn man nicht nach dieser Regel alle Gelübde richtet, wird man nie sichere und gewisse Tritte tun. Ein anderer schwerer Missgriff der Papisten ist der, dass sie in ihrer Torheit dem Herrn mehr geloben als sie halten können. Es ist doch gewiss eine mehr als blinde Selbstüberhebung, ja eine teuflische Verirrung, dass ein sterblicher Mensch dem Herrn etwas geben will, was er gar nicht empfangen hat. Wollte jemand für sein ganzes Leben ein Fasten geloben oder einen Verzicht auf den Schlaf, so würde jedermann solchen Wahnsinn verurteilen. Denn freilich kann dem Herrn keine Gabe gefallen, als die er selbst in seiner Güte uns verliehen hat. Was aber tut man im Papsttum? Mönche, Nonnen und Priester verpflichten sich zu ewiger Ehelosigkeit und bedenken nicht, dass die Enthaltsamkeit auch in diesem Stück eine besondere Gabe ist. Indem aber niemand seine Fähigkeit prüft, rennen viele ins Verderben und verwickeln sich in jämmerliche Schlingen. Zudem soll jeder auf seinen Beruf Rücksicht nehmen. Jetzt aber kommt es vor, dass jemand recht zu handeln glaubt, wenn er das Mönchsgelübde auch gegen den Willen seines Vaters ablegt, oder dass jemand, der für ein öffentliches Amt sehr wohl brauchbar war, seine Kinder im Stich lässt und in ein Kloster geht. Es ist aber deutlich, dass nur die ganze Lage des Betreffenden darüber entscheiden kann, ob sein Gelübde erlaubt oder unerlaubt ist. Einem besonders schweren Irrtum huldigt man bei den Papisten auch bezüglich des Zwecks der Gelübde. Ich habe schon gesagt, dass sie einst ein Ausdruck der Dankbarkeit waren: aber so viele Gelübde heute diese abergläubischen Menschen auf sich nehmen, so viel selbst gemachte Gottesdienste schaffen sie, die nichts anderes wollen, als Gott versöhnen oder seine Gnade durch eignes Verdienst erwerben. Um Schlimmeres zu übergehen, will ich nur daran erinnern, dass jemand etwa dem heiligen Christophorus oder der heiligen Barbara einen Altar gelobt und nun sich unbedingt gebunden wähnt. Als ob man etwas halten dürfte, was der Anbetung des einen Gottes ins Gesicht schlägt! Es versteht sich doch von selbst, dass Mose nur da ein richtiges und darum bindendes Gelübde anerkennt, wo man sich an die Regel der Frömmigkeit und die Vorschrift des Gesetzes gehalten hat.

V. 22. Dass es keine Sünde ist, wenn man das Geloben überhaupt unterlässt, dient auch zur Bestätigung des Satzes, dass man mit einem unerfüllten wirklichen Gelübde eine schwere Schuld auf sich laden würde. So hat auch Petrus den Ananias und die Saphira getadelt (Apg. 5, 3 f.): Wer zwang euch, den heiligen Geist zu belügen. Hättet ihr nicht euren Acker recht wohl behalten können? Aber den Herrn um einen Teil des Preises betrügen, ist gottlose Heuchelei! Wenn also Gott alle Gelübde freilässt, so ist dies auch eine Mahnung zum Maßhalten: niemand braucht sich zu binden, indem er leichthin verspricht, was Gott gar nicht fordert. Es ist also durchaus ratsam, mit Gelübden so sparsam als möglich umzugehen. Wer leichtsinnig sich zu einem Gelübde hinreißen lässt, dem wird es nachher vielleicht leid, oder wenn er in knechtischer Furcht und widerwillig die Erfüllung sich abzwingt, so verliert das Werk vor Gott seinen Wert.

V. 23. Was zu deinen Lippen ausgegangen ist usw. Damit ist nicht, wie die Juden in ihrer gewöhnlichen Peinlichkeit annehmen, gemeint, dass der Mensch vor allem an den Laut eines ihm unversehens entschlüpften Wortes gebunden sein soll. Vielmehr werden wir erinnert, dass wir unsre Zunge zähmen und nicht gar zu schnell etwas wirklich geloben sollen. Wenn wir Ps. 66, 13 f. lesen: „Ich will mit Brandopfern gehen in dein Haus und dir meine Gelübde bezahlen, wie mein Mund geredet hat in meiner Not.“ – so erinnert der Prophet freilich daran, dass er in äußerster Bedrängnis war, als er sein Gebet mit einem Gelübde unterstützte; aber er will doch gewiss nicht sagen, dass er gedankenlos in die Luft hinein geredet habe: vielmehr wird sein Gelübde auf Grund ernster Erwägung mit voller Geistesgegenwart ausgesprochen worden sein. Und da viele Menschen eine gar zu bewegliche Zunge haben, so wird eine wirkliche Verpflichtung nur da entstehen, wo jemand sein Wort mit voller Überlegung und Absicht gab: erst wenn Gedanke und Zunge wirklich übereinstimmen, ist das Gelübde reif. So braucht sich niemand über ein gedankenloses Wort unnötige Skrupel zu machen. Wir wissen, dass wenn jemand bei den Heiden einen Tempel zu bauen gelobte, der Priester herbeigezogen wurde, um die Worte des Gelübdes vorzusprechen. Diese Zeremonie erinnerte daran, dass der Mensch nur dann Gott eine rechte Zusage geben könne, wenn Gott selbst sie ihm vorsprach. Mögen die Heiden diesen Sinn auch nicht immer erfasst haben, so kann uns dieses Beispiel doch zur Warnung vor leichtsinnigen und unüberlegten Gelübden dienen.

Abschnitt 132. – 3. Mose 27, 1 – 29.

V. 1. Und der Herr redete mit Mose usw. In diesem Kapitel schreibt Mose vor, wie solche Gelübde, sie sich schwer halten ließen, durch einen bestimmten Preis abgelöst werden konnten. Zum Verständnis erinnere ich, dass man im Volke Israel dem Herrn in doppelter Weise etwas weihen konnte, entweder als „Bann“, d. h. zum Zweck völliger Vernichtung, oder für den Gebrauch im Tempel oder bei anderen Übungen der Frömmigkeit. Verbannt werden konnten auch unreine Tiere und andere unheilige Gegenstände, wie man an dem Verfahren mit der Stadt Jericho (Jos. 6, 17) und ähnlichen Beispielen sehen kann. Ein Gelübde im eigentlichen Sinne lag aber nur vor, wenn man dem Herrn einen Menschen, ein reines Tier, überhaupt irgendetwas für seinen Dienst Geeignetes zur Verfügung zu stellen versprach. So gelobte man von der Herde Böcke und Schafe, vom Großvieh Ochsen und Kälber, und flehte damit gewissermaßen den Herrn an, dass er Segen und Fruchtbarkeit schenken möge. Sehnte sich jemand nach Kindern, so erbat er sie etwa von Gott, indem er ihm den erbetenen Sohn oder die Tochter im Voraus gelobte: in dieser Weise wurde Samuel dem Herrn geweiht, noch ehe er im Mutterleibe empfangen war. Hatte jemand ein schwächliches Kind, oder verfiel eines seiner Kinder in schwere Krankheit oder er selbst in irgendeine Gefahr, so war ebenfalls ein Gelübde Sitte, damit Gott schützen möge, was man ihm geweiht hatte. Dabei unterliegt es freilich keinem Zweifel, dass viele Torheiten unterliefen: aber dergleichen ließ sich Gott gefallen, wenn man nur in der Hauptsache nicht gegen sein Gesetz verstieß. Weil es aber oft vorkommt, dass jemand, der sich durch ein Gelübde gebunden hat, anderen Sinnes wird, die Lust zur Erfüllung verliert, oder die Sache schließlich murrend und widerwillig abmacht, so gestattet Gott eine Ablösung, damit die Gelübde, die man ihm bringt, nichts von ihrer Freiwilligkeit verlieren. Dass dabei ein Preisaufschlag verfügt wird, dient zur gerechten Strafe für ein unbesonnenes Gelübde und zur Warnung für die Zukunft: man hätte sich vor Übernahme des Gelübdes seinen Schritt recht überlegen sollen, um nicht zu spät den unbequemen Druck solcher Zusage zu empfinden. Wir müssen übrigens sagen, dass Gott ein solches Verfahren annahm, nicht weil er ein volles Wohlgefallen daran gehabt hätte, sondern damit nicht das Volk in eine gottlose Gleichgültigkeit hineingeriete, wenn man den Herrn ungestraft um das hätte betrügen dürfen, was man ihm versprochen hatte. Zuerst ist nun davon die Rede, um welchen Preis menschliche Personen, die man dem Herrn gelobt hatte, abgelöst werden können, wobei ein jeder nach seinem Werte geschätzt wird. Freilich trifft es nicht in jedem Falle zu, dass eine Frau, die (V. 4) auf dreißig Silberlinge geschätzt wird, an Arbeitskraft entsprechend weniger wert ist, als ein Mann, der (V. 3) fünfzig Silberlinge gilt: aber wenn es auch fleißige, kluge, brauchbare und leistungsfähige Frauen gibt, die man höher einschätzen müsste, als einen trägen, stumpfsinnigen und bequemen Mann, so musste doch ein für alle Mal eine feste Summe verordnet werden: denn eine Schätzung von Fall zu Fall hätte viele Unzuträglichkeiten erzeugt. Zuletzt (V. 8) wird für alle diese Schätzungen eine Ausnahme bewilligt: damit die Armen nicht übermäßig beschwert werden, darf der Priester einen entsprechenden Nachlass gewähren. Allerdings hätte zuweilen auch ein Reicher es als unbillig empfinden können, wenn die Person, die er loskaufen wollte, tatsächlich den allgemein festgesetzten Preis nicht wert war: aber der Ausdruck zeigt deutlich, dass hier nur für die Armen ein Schutz geschaffen werden soll. Denn es deutet sicherlich auf sehr dürftige Mittel, wenn der Priester schätzen soll, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann.

V. 9. Ist´ s aber ein Vieh usw. An zweiter Stelle wird von unvernünftigen Tieren gehandelt. Bezog sich das Gelübde auf ein opferfähiges Tier, so musste es unweigerlich erfüllt werden; die Möglichkeit der Ablösung bestand nur für verstümmelte oder unreine Tiere. Allerdings erhebt sich hier die Frage, wie man dem Herrn etwas geloben konnte, dessen Darbringung verboten und das als unrein vom Tempel ausgeschlossen war. Sicherlich wäre es auch ein verwerflicher Aberglaube, ja eine sühnebedürftige Sünde gewesen, wenn jemand sich hätte beikommen lassen, dem Herrn ein unreines Tier zu schlachten. Hier aber ist meiner Meinung nach von irgendeiner andern Gabe die Rede, durch welche die Opfer und der Tempeldienst nicht in gesetzwidriger Weise befleckt werden. So erklärt es sich, dass Gott ein solches Gelübde annimmt, wobei er jedoch durch den Wertaufschlag dem Leichtsinn eine Strafe erteilt. So gelobte vielleicht ein Besitzer ein kräftiges und viel erprobtes Pferd, wenn dasselbe in Gefahr war: wurde es dann gerettet, so musste er sein Gelübde durch Zahlung des entsprechenden Preises einlösen. Das Gelübde hatte demnach den Sinn, dass man dem Schutz Gottes übergab, was man gerettet zu sehen wünschte. So kamen unzählige Gelübde zustande, die nicht buchstäblich ausgeführt wurden, die aber doch in irgendeiner Weise erfüllt werden mussten, sollte nicht Gottes Name zum Spott werden. Die Schätzung des Preises übertrug Gott dem Priester. Handelte es sich um ein opferfähiges Tier, so war eine Ablösung ausgeschlossen (V. 10): versuchte dennoch jemand, ein anderes Tier unterzuschieben, so wurde dieser Betrug damit gestraft, dass nun beide Tiere dem Herrn heilig sein, d. h. ihm verfallen sollten.

V. 14. Wenn jemand sein Haus heiligt usw. Eine dritte Art von Gelübden bezieht sich auf Häuser und Äcker. Auch dafür findet das Gesetz einen brauchbaren Mittelweg, bei dem auf der einen Seite die Religion vor Verachtung geschützt wird, ohne dass es doch auf der andern Seite nötig würde, die rechtmäßigen Besitzer aus ihren Häusern zu treiben, oder Äcker unbenützt und unbebaut liegen zu lassen. Gelobte jemand dem Herrn sein Haus, so war dies ein Ausdruck der Bitte, dass Gott darin ihm mit seiner Familie eine sichere, gesunde und in jeder Hinsicht glückliche Stätte bereiten möge. Wer Fruchtbarkeit für seine Felder erbitten wollte, gelobte etwa von zehn oder zwanzig Jochen dem Herrn eines. Ohne Zweifel kamen dabei neben wirklich frommen Empfindungen auch allerhand abergläubische Bitten vor, bei denen man sich einbildete, Gottes Gunst gleichsam erkaufen zu können. Weil aber die Sache an sich nicht übel war, ließ Gott die leicht sich daran hängenden Fehler hingehen, um nicht durch übergroße Strenge mit den Fehlern auch das auszutilgen, was nützlich und lobenswert war. Darum wurde die Loskaufung des Hauses oder des Ackers gestattet.

V. 17. Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an usw. Über das Halljahr bemerke ich hier vorläufig nur folgendes: damit nicht die unter Josua mit offenbarer göttlicher Autorität vorgenommene Verteilung des Landes verwischt würde, sollte in jedem fünfzigsten Jahre jedes Geschlecht wieder zu seinem ursprünglichen Besitz kommen; wer in der Not seinen Grund und Boden hatte daran geben müssen, empfing ihn jetzt wieder. Demgemäß richtete sich der Preis eines verkauften Ackers nach der größeren oder geringeren Zeitnähe des Halljahres. Und hier sehen wir (V. 16), dass der Wert des Ackerstückes nicht nach dem Umfang, sondern, wie sich dies in noch rohen Verhältnissen empfahl, nach dem dafür nötigen Saatgut bemessen wurde. Ein Acker, für den ein Homer Gerste zur Aussaat nötig war, galt fünfzig Silberlinge, und dieser Preis wurde auch der Berechnung der Ablösungssumme eines Gelübdes zu Grunde gelegt. Er ermäßigte sich entsprechend, je nachdem schon eine Anzahl von Jahren seit dem Jubeljahr verflossen war. – Hatte aber jemand einen dem Herrn geweihten Acker (V. 20 f.) in betrügerischer Weise verkauft, ohne ihn zuvor mit der gesetzlichen Summe gelöst zu haben, so wurde er dadurch gestraft, dass er des Besitzes für alle Zeiten verlustig ging. Wer den Acker gut gläubig gekauft hatte, durfte ihn bis zum Jubeljahr behalten, dann aber verfiel er den Priestern zum ewigen Besitz: er war für seinen ursprünglichen Besitzer wie ein verbannter Acker , d. h. gleichsam für ihn vernichtet. Übrigens wird das Gesetz auch auf solche Äcker ausgedehnt (V. 22), die im Halljahr ihrem Erbeigentümer wieder zufallen mussten. Für solche Stücke soll unter Berücksichtigung des Zeitmaßes ein Ablösungspreis gezahlt werden, der sich nach dem Ertrag, nicht nach dem Umfang bemisst. – Wenn die römischen Priester diese alttestamentlichen Gesetze in Anspruch nehmen, um durch den Ertrag von allerlei Gelübden das Volk auszusaugen, so ist dies vollkommen grundlos. Sie hätten doch erst zu beweisen, dass Gott ihnen dergleichen wirklich zugesprochen hat. – Dass (V. 26) die Erstgeburt und die Zehnten nicht dem Herrn gelobt werden dürfen, ist ein deutlicher Beweis, dass ihm nicht jedes Gelübde angenehm ist: wäre es doch in diesem Falle ein reiner Betrug gewesen, dem Herrn zu geloben, was ihm ohnedies gehörte. (Siehe übrigens Abschnitt 34).

V. 28. Man soll kein Verbanntes verkaufen usw. Diesen Vorschriften über das Verbannte darf man nicht etwa entnehmen, dass es erlaubt gewesen wäre, jeden beliebigen Menschen zu „verbannen“, und dass dies unweigerlich hätte durchgeführt werden müssen. Es ist selbstverständliche Voraussetzung, dass es sich um Menschen handelt, die wirklich wert waren, vernichtet zu werden. Darum wird hier an Feinde zu denken sein, welche zu vernichten man das Recht hatte, wie ein solcher Fall bei der Verbannung von Jericho, seinen Bürgern und seiner Beute vorlag. Weil solche Verbannung ein Sühnemittel war, musste die Vernichtung wirklich durchgeführt werden, und Gott ließ keine Ablösung zu. Wie übrigens Menschen dazu kommen konnten, einen Erbacker zu verbannen, ist mir nicht ganz klar: höchstens könnte man daran denken, dass dadurch ein Verbrechen gesühnt werden sollte, welches den Acker befleckt hatte.

Abschnitt 133. – 4. Mose 30, 1 – 17.

V. 1. Und Mose sagte den Kindern Israel usw. In diesem Kapitel wird angeordnet, dass Gelübde nicht unabhängiger Personen auch nicht ohne weiteres vor Gott gelten sollten. Der Schluss (V. 17) zeigt, dass es sich also um eine Ausnahme von der Grundregel handelt. Ist nun auch nur von abhängigen weiblichen Personen die Rede, so dürfte das gleiche im entsprechenden Falle doch auch für das männliche Geschlecht gelten. Immerhin wäre es auch möglich, dass Gott in Rücksicht auf die Schwachheit des weiblichen Geschlechts für dieses eine besondere Bestimmung geben wollte. Indessen lässt er Mädchen, die nicht mehr unter väterlicher Gewalt standen, ein Gelübde zu, wobei an eine Rücksicht auf den Wankelmut und die Unbesonnenheit ihres Geschlechts gar nicht gedacht scheint. Jedenfalls ist also der Hauptzweck unserer Verordnung, Eingriffe in die rechtmäßige väterliche Gewalt über die Kinder und die eheherrliche Gewalt über das Weib unmöglich zu machen.

V. 3. Wenn jemand dem Herrn ein Gelübde tut usw. Die allgemeine Regel, dass man ein Gelübde treulich erfüllen soll, wird noch einmal eingeprägt, ehe von der Ausnahme die Rede ist, dass abhängige Frauen oder Mädchen zur Gültigkeit ihres Gelübdes der Zustimmung des Mannes oder des Vaters bedürfen. Das gleiche wird übrigens auch für junge Knaben gelten: da aber in dieser Hinsicht keine ausdrückliche Vorschrift vorliegt, will ich nichts Bestimmtes behaupten.

V. 4. Wenn ein Weibsbild dem Herrn ein Gelübde tut usw. Erst jetzt sagt Mose, was er eigentlich beabsichtigte: er verzeichnet zweierlei Personen weiblichen Geschlechts, die wegen ihrer Abhängigkeit, sei es vom Vater, sei es vom Ehemanne, nicht ein ohne weiteres gültiges Gelübde tun können. Schweigt aber der Vater oder der Ehemann, sobald er von einem etwaigen Gelübde hört, so gilt dies als Zustimmung. Daraus folgt, dass Leute, die über andere Macht haben, pflichtvergessen handeln, wenn sie sich nicht frei und kühn allem, was ihnen missfällt, entgegenstellen: Schweigen würde sie zu Mitschuldigen machen. Wäre in den vorliegenden Fällen eine längere Frist für Zustimmung oder Ablehnung gelassen worden, so hätte allerlei Betrug sich einschleichen können, wie denn mancher Vater oder Ehemann in träger Bequemlichkeit seine Gedanken über ein Gelübde bei sich behalten hätte, um erst dann einzugreifen, wenn es wirklich zur Ausführung kam. Darum wird verordnet, dass, wenn er nicht rechtzeitig von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht, er zur Strafe für seine knechtische Nachgiebigkeit derselben verlustig geht. Weil aber auch die Weiber in ihrem Leichtsinn und Wankelmut einem betrügerischen Spiel nur zu sehr zuneigen, wird auch dieser Gefahr vorgebeugt (V. 10). Hatte etwa eine Frau, solange sie von ihrem Manne abhängig war, in überstürztem Eifer irgendetwas gelobt, so durfte sie, wenn sie etwa eine Witwe oder Verstoßene wurde, sich nicht unter dem Vorwande der Ausführung entziehen, dass sie zur Zeit des Gelübdes nicht frei gewesen wäre. Ebenso wenig war solches Verfahren für eine unverheiratete Frau zulässig, die etwa nach Ablegung, aber vor Erfüllung des Gelübdes eine Ehe eingegangen war. Der Zeitpunkt, in welchem das Gelübde ausgesprochen war, blieb entscheidend, und niemand durfte unter dem Vorwande einer Veränderung seiner Lage sich seiner Pflicht entziehen.

V. 6. Der Herr wird ihr gnädig sein . Das ist eine bemerkenswerte Ausdrucksweise, aus der hervorgeht, dass das leichtfertige Gelübde, dessen Ausführung nur durch den Widerspruch des Vaters oder Ehegatten (V. 9) gehindert wird, in der Tat Tadel verdiente. Es ist doch eine Verkehrtheit, wenn jemand sich über seine abhängige Lage gedankenlos hinwegsetzt und ein Wagnis unternimmt, das ihm nicht zusteht. Gott gibt also zu verstehen, dass eine solche Frau keineswegs schuldfrei ist: um sie aber nicht in geheimen Gram hineinzustoßen, und um ihr jedes Gewissensbedenken zu nehmen, sagt er ihr ausdrücklich, dass er nicht zürnen werde, wenn sie sich durch den Einspruch an der Erfüllung ihres Gelübdes gehindert sieht.

Rechtsordnungen bezüglich des dritten Gebots.

Abschnitt 134. - 3. Mose 24, 15 – 16. / 2. Mose 22, 10 – 11.

3. Mose 24. V. 15. Sage den Kindern Israel usw. Hier sehen wir mit voller Deutlichkeit, dass es der Zweck des dritten Gebots war, dem heiligen Namen Gottes die ihm zukommende Anerkennung und Verehrung zu sichern: für den Fall seiner Schmähung und Entehrung wird die Todesstrafe angedroht. Denn dass jemand seinem Gott flucht, deutet auf alle unheiligen und unreinen Reden, die Schmach auf Gottes Namen bringen wollen, wie z. B. dass jemand Gott dem Herrn Ungerechtigkeit oder Grausamkeit vorwirft oder ihn mit Lästerungen beleidigt oder absichtlich seinem Ruhme etwas abbricht, sei es, dass solche Lästerungen in maßlosem Zorne oder in frecher Überhebung ausgestoßen werden. Das zweimal wiederholte Wort (V. 16), dass man auf diese Weise des Herrn Namen lästert , bedeutet buchstäblich, dass man ihn durchbohrt oder zerreißt: es versteht sich von selbst, dass Gott eine solche Misshandlung seines heiligen Namens nicht dulden kann. Wie dürfte ein sterblicher Mensch die Zunge, die zum Lobe Gottes geschaffen ward, zu seiner Schmähung gebrauchen! – Die Art der Todesstrafe wird dahin festgesetzt, dass die ganze Gemeine den Lästerer steinigen soll: aus diesem Schauspiel sollte das gesamte Volk lernen, dass man ein Scheusal, welches das Land derartig verunreinigte, beseitigen müsse. Gott wollte auch den Eifer seines Volkes prüfen, indem er jedermann zur Verteidigung seiner Ehre aufrief und ihm die strafende Waffe in die Hand gab. Übrigens wurde diese Strafe nicht bloß über Juden verhängt, die sich als Anbeter Gottes bekannt hatten, sondern auch über den Fremdling , der sich etwa in Geschäften im Lande aufhielt: dadurch wurde deutlich, dass eine von einem Juden ausgehende Lästerung vollends unentschuldbar und besonders harter Strafe wert war.

2. Mose 22. V. 10. Wenn jemand seinem Nächsten usw. Obgleich diese beiden Verse in einen Zusammenhang gehören, da von anvertrautem Gut, Raub, Diebstahl usw. die Rede ist, so lassen sie sich unter dem Gesichtspunkte auch zum dritten Gebot ziehen, dass sie den rechten Gebrauch des Eides lehren: in verborgenen Dingen sollen die Menschen zu Gottes Zeugnis ihre Zuflucht nehmen, und der Einsatz seines heiligen Namens soll den Streit unter ihnen schlichten. War jemandem ein Tier, das seiner Obhut anvertraut war, ohne seine Schuld zugrunde gegangen, so sollte er schuldlos dastehen, auch wenn er keinen Zeugen für den Tatbestand beibringen konnte; denn nur Betrug oder ein grobes Versehen hätte Strafe verdient. Darum heißt es (V. 11), dass der Besitzer des Tieres einen Eid annehmen , d. h. dass er sich bei demselben beruhigen und dem andern keine weitere Beschwerde machen solle. Sehr nachdrücklich ist die Redeweise „ein Eid bei dem Herrn “: die Heiligkeit des Eides soll durch die Erinnerung gewinnen, dass Gott dies feierliche Zeugnis eingesetzt hat, dass Er dabei gegenwärtig ist und nötigenfalls die Unwahrheit strafen wird.

Quelle: Müller, Karl / Menges I. - Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift, 2. Band

1)
Nach der griechischen Sage hatte Thyestes das Weib seines verbündeten königlichen Bruders Atreus verführt. Dieser lud ihn freundlich ein und setzte ihm seine eigenen Kinder als scheußliche Speise vor. Als Thyestes dem Bruder seine Treulosigkeit vorhält, antwortet Atreus (im Drama eines wenig bekannten Dichters) mit den oben angegebenen Worten.
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