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Aurelius Augustinus - Ordensregel

Aurelius Augustinus - Ordensregel

  1. Vor allen Dingen, geliebteste Brüder, soll Gott geliebt werden, sodann der Nächste; denn das sind die Hauptgebote, die uns gegeben worden sind.
  2. Wie wir aber in Psalmen zu Gott beten sollen, will ich beschreiben: zur Matutin sollen drei Psalmen gebetet werden, der 62., 5. und 89.; zur Terz zunächst ein Psalm mit Kehrvers, dann zwei Psalmen in Wechselchören, eine Lesung und das Schlußgebet; in gleicher Weise zur Sext und Non; zur Vesper aber ein Psalm mit Kehrvers, eine Lesung und das Schlußgebet. Zu geeigneter Zeit nach der Vesper sollen die Lektionen gelesen werden, wobei alle sitzen. danach aber sollen die gebräuchlichen Psalmen vor dem Schlafengehen gebetet werden. Die Nokturnen sollen bestehen während der Monate November, Dezember, Januar und Februar aus zwölf Psalmen in Wechselchören, sechs Psalmen (in einfachem Responsorialvortrag) und drei Lesungen; im März, April, September und Oktober aus zehn Psalmen in Wechselchören, fünf Psalmen (in einfachem Responsorialvortrag) und drei Lesungen; im Mai, Juni, Juli und August aus acht Psalmen in Wechselchören, vier Psalmen (in einfachem Responsorialvortrag) und zwei Lesungen.
  3. Die Mitbrüder sollen vom Morgen bis zur Sext arbeiten; und von der Sext bis zur Non sollen sie der Lesung obliegen. Zur Zeit der Non aber sollen sie die Bücher zurückgeben, und sollen, nachdem sie gegessen haben, bis zur Vesper im Garten oder wo immer sonst es notwendig ist, Arbeiten verrichten.
  4. Niemand soll etwas als sein Eigentum in Anspruch nehmen, sei es ein Kleid oder irgend eine Sache; denn wir haben den Wunsch, nach Art der Apostel zu leben.
  5. Niemand soll etwas mit Murren ausführen, damit er nicht unter dem gleichen Gericht zugrunde gehe, wie Gott es über die Murrenden verhängt hat.
  6. Sie sollen treu gehorchen, ihrem „Vater“ nächst Gott Ehre erweisen, ihrem „Vorgesetzten“ mit Achtung begegnen, wie es Heiligen geziemt.
  7. Während sie bei Tische sitzen, sollen sie schweigen und auf die Lesung hören. Wenn aber etwas benötigt wird, soll der Vorgesetzte um ihre Bedürfnisse sich kümmern. Am Samstag und Sonntag sollen der Gewohnheit gemäß diejenigen, die Wein haben wollen, solchen erhalten.
  8. Muß jemand zur Besorgung irgendeines Geschäftes fürs Kloster ausgeschickt werden, so sollen zwei gehen. Außerhalb des Klosters soll niemand ohne Erlaubnis etwas essen oder trinken; denn das gehört nicht zur Klosterordnung. Wenn Mitbrüder hinausgeschickt werden, um die Arbeiten des Klosters zu verkaufen, sollen sie sich gewissenhaft an die ihnen gegebenen Weisungen halten, eingedenk, daß sie Gott beleidigen, wenn sie seine Diener kränken. Ebenso sollen sie, wenn sie etwas kaufen, was das Kloster braucht, gewissenhaft und treu handeln als Diener Gottes.
  9. Ein unnötiges Wort soll bei ihnen nicht zu hören sein. Vom Morgen an sollen sie bei ihren Arbeiten sitzen, nach den Gebeten der Terz sollen sie wieder an ihre Arbeit gehen; sie sollen nicht herumstehen und Geschichten erzählen, außer es handelt sich um etwas, was der Seele zum Nutzen ist. Während sie bei der Arbeit sitzen, sollen sie schweigen, wenn nicht etwa die Arbeit selbst die Notwendigkeit mit sich bringt, daß einer etwas rede.
  10. Würde aber einer nicht mit aller Kraft, unterstützt durch die Barmherzigkeit Gottes, versuchen, diese Vorschriften zu erfüllen, vielmehr sie hartnäckig mißachten, dann soll er, falls er auf wiederholte Mahnung sich nicht bessert, wissen, daß er verdientermaßen der Strafdisziplin des Klosters verfallen ist. Wenn es sich mit seinem Alter verträgt, wird er sogar Schläge bekommen.
  11. Wenn ihr aber um Christi willen diese Vorschriften treu und gewissenhaft beobachtet, werdet ihr selbst Fortschritte machen, und uns wird euer Heil Anlaß sein zu nicht geringer Freude. Amen.

Quelle: Zumkeller, Adolar - Das Mönchtum des heiligen Augustinus

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